Jetzt hats mich auch erwischt

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irmafranz

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Hallo!
Am Donnerstag hat ein Unbekannter auf meinem privaten Parkplatz (Hof) vor meiner Wohnung meine Eva rechts hinten angefahren: Stoßfänger und Rücklichtleiste kaputt, die rechte Seitenwand ist über den Radkasten zusammengestaucht. Ich habe es erst am Abend bemerkt als ich etwas aus der Eva holen musste und in die Plastikteile vom zerstörten Rücklicht trat. Die Polizei, die ich gleich verständigte, konnte nur den Unfall mit Fahrerflucht dokumentieren. Natürlich hat keiner in meiner Nachbarschaft etwas gehört oder gesehen. Nun geht es los mit den zeitraubenden Aktionen: Versicherung (Kasko), Sachverständiger, Werkstätte usw. Wahrscheinlich werde ich die Selbstbehaltkosten zahlen müssen. Die Eva ist noch fahrtüchtig, wenn vorerst eine neue Rücklichtleiste montiert ist. Aber wie lange wird es mit der Karosserie-Reparatur dauern!?

Franz
 
zooom

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Haben die den eine Beweissicherung gemacht, wenn z.B. der Fahrzeugtyp des verursachenden Autos bekannt wäre, könnte man das ja vielleicht eher eingrenzen, wenn es in einem privaten Hof passiert ist, muß je Jemand zu Besuch gewesen sein.
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Hallo,
vor Jahren aehnlichen Fall miterlebt,
der Schaden durch den Unfall interessierte die Polizei fast nicht,
aber die Unfallflucht,
den Fahrer haben sie ermittelt, fruehmorgens aus dem Bett gezerrt und verhoert.
Gruss Helmut
 
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bonsaicamper

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Wie von zooom schon angedeutet: Falls noch nicht geschehen, sollte nach fremden Lackantragungen gesucht und diese gesichert werden. Die KTU kann mithilfe einer Lackanalyse meist problemlos den Hersteller und mit etwas Glück sogar das Modell identifizieren.
 
sulley

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bonsaicamper schrieb:
Die KTU kann mithilfe einer Lackanalyse meist problemlos den Hersteller und mit etwas Glück sogar das Modell identifizieren.

Ob die solchen Aufwand betreiben, wenn bei dem Unfall keiner verletzt wurde?
 
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marenbi

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Also das mit der Anzeige gegen Unbekannten habe ich auch schon mal was gehört, allerdings weiß ich nicht wie hoch die Erfolgsquote hier ist...

Zeit eigentlich die Vollkasko in so einem Fall?
 
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irmafranz

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Hallo!
Also am Montag habe ich den Parkschaden meiner Versicherung gemeldet. Ich werde 240,-€ Selbstbehalt zahlen müssen, einen Mietwagenanspruch habe ich nicht. Am Dienstag früh stellte ich die Eva in die FW, damit der Gutachter den Parkschaden begutachten kann. Nachmittags holte ich die Eva wieder. Es wurde ein neues Rücklicht eingebaut und der Meister sagte, dass die Blechreparatur 4 -5 Tage dauern wird und mir bald ein Termin zugesagt wird. Über einen Mietwagen werden wir verhandeln.
Zum Mietwagenanspruch: Der Versicherungsbetreuer sagte mir, meine Kaskoversicherung zahlt nur einen Mietwagen, wenn der Schaden außerhalb meines Wohnbezirkes passiert ist ??!!. Ansonsten kann man aber zur Haftpflichtversicherung eine Mietwagen- und Verdienstausfallversicherung dazu nehmen, aber die kommt dann nur dem Unfallgegner zugute ???. Das verstehe ich nicht!
 
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irmafranz

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grüß Euch!
Der letzte Stand zu meinem Vorfall:
Mit der Versicherung ist seit 14 Tagen alles geregelt. Der Gutachter hat den Schaden mit 6.000,-€ festgehalten. Die Reparaturteile wurden bestellt. Bis dato habe ich noch keinen Termin für die Reparatur. Den Fahrerflüchtigen hat die Polizei nicht ermitteln können.
Bei solchen Ereignissen muss man gute Nerven haben!
 
sulley

sulley

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Ich muss mal ganz blöd fragen.
Schildert man, bei vorhandener Vollkasko, den wahren Sachverhalt mit unbekanntem Täter und so?
Oder sagt man einfach das man selbst gegen seine Garageneinfahrt gefahren ist?
Für den Sachbearbeiter (und damit auch für den Versicherten) dürfte es einfacher und schneller zu regulieren/abzuschließen sein und die Kosten für die Versicherung sind doch am Ende die selben, weil die Polizei wegen nem Sachschaden in der Höhe doch eh nichts unternimmt.
Für den Fall das sogar ein Verdächtiger ermittelt wird, mag ich mir gar nicht vorstellen wie lange sich das ganze dann hinziehen könnte. Und falls der gegnerischen Anwalt noch Zweifel an der Schadenshöhe hat, bleibt das Auto so lange unrepariert?
Das es am gerechteste wäre, wenn der Täter seine Straffe auch bekommt, steht ausser Frage. Das die Realität aber oft anders aussieht, sollte doch dem Geschädigten nicht noch mehr Ärger bereiten.
 
zooom

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6000.- Schaden, keiner hat was gesehen oder gehört, die Polizei tut nix, ein wundervolles Szenario!
 
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Serviervorschlag

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sulley schrieb:
Oder sagt man einfach das man selbst gegen seine Garageneinfahrt gefahren ist?
Für den Sachbearbeiter (und damit auch für den Versicherten) dürfte es einfacher und schneller zu regulieren/abzuschließen sein und die Kosten für die Versicherung sind doch am Ende die selben, weil die Polizei wegen nem Sachschaden in der Höhe doch eh nichts unternimmt.

Das ist eine gute Frage. Grundsätzlich sagt mein Menschenverstand mir, dass es für den Versicherten keinen Nachteil geben sollte, wenn man den Sachverhalt ehrlich und wahrheitsgemäß schildert. Normalerweise wäre es ja sinnvoll, wenn die Versicherung den Schaden erstmal begleichen würde und dann guckt, von wem sie sich das Geld wiederholen kann. Aber tatsächlich scheint sich ja die Frage zu stellen, ob man am Ende nicht in den A... gekniffen ist.
Muss man länger warten, bis man die Reparatur machen lassen kann - weil man erst warten muss, bis das Verfahren eingestellt wird, weil der Unfallfahrer nicht ermittelt werden konnte? Was passiert, wenn der Unfallfahrer gefunden wird, sich aber herausstellt, dass das z.B. jemand war (Horrorszenario!), der gar keinen Führerschein hat und mit einem gestohlenen Auto unterwegs war - ergo über gar keine entsprechende Versicherung verfügt...

Andererseits halte ich es auch für denkbar, dass die eigene Versicherung eine fahrlässige Handlung unterstellt, wenn man sagt, man hätte den Wagen selbst gegen die Garage gedonnert. Was für eine Begründung findet man, warum man der Garage nicht mehr ausweichen konnte? Ich persönlich hätte da Bedenken, dass ich mich in ein Lügengerüst verstricke, das ich nachher nicht mehr plausibel weiterführen kann... und am Ende leer ausgehe.

Die Fragen kann wahrscheinlich nur jemand beantworten, der selbst bei einer Vesicherung arbeitet oder der genau so einen Fall schonmal durchexerziert hat. ;-(
 
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Beastie

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Wäre nicht das erste mal, dass der Ehrliche am Ende auch der Dumme ist... leider.

Auf der anderen Seite sind Versicherungen aber auch völlig humorlos, wenn es um erhebliche falsche Angaben zum Schadenshergang geht... weil.. die haben leider immer das gleiche Ziel: Möglichst wenig für einen Schadensereignis aufwenden zu müssen.. und da kommt den Versicherungen natürlich jeder noch so geringe Anfangsverdacht recht, um eine Leistung erst einmal ab zu lehnen.

In diesem Fall stünde also einer verzögerten Leistung über die Vollkasko eine komplette Ablehnung jeder Art von Leistung gegenüber mit guter Aussicht, auch noch echten Stress wg versuchten Versicherungsbetruges zu fangen... und dann findet man sich sehr schnell in guter Gesellschaft mit Autocraschern etc. wieder.. ob es da einen offizielle Schwarze Liste ala Schufa für das Versicherungsgewerbe gibt, weiß ich nicht.. eine inoffizielle wird es mit Sicherheit geben... entsprechend könnte der Abschluss des nächsten Versicherungsvertrages überraschend schwer fallen..

Das große Elend ist und bleibt: Man läuft sehr oft wirklich Gefahr, auf einem völlig unverschuldet aufgetreten Schaden hängen zu bleiben.. der Teufel steckt hier wirklich im Detail und das lernt man fast immer erst kennen, wenn es einen erwischt hat.

Das man am Ende eine Versicherung gegen die wo auch immer begründetet Unmöglichkeit, den Verursacher eines Schadenes zu ermitteln, abschließt und auch noch selbst bezahlt, verspricht jedem Gerechtigkeitsgefühl.

Aber im täglichen Leben und vor Gericht geht es leider nicht im Gerechtigkeit sondern bestenfalls um einen Interessenausgleich nach Staatsvorgaben.. Mann könnte genau so gut auf die Idee kommen, dass ein Staat, der nicht in der Lage ist, eine Täter zu ermitteln, dann in Haftung genommen wird nach dem Motto: Es war ja einer von Deinen Bürgern, lieber Staaat... aber so ist es eben nicht.. da zahlt dann der Geschädigte eben selbst und erhält nur einen Anspruch auf Schadenersatz... den er aber nicht umsetzen kann.. ÄTSCH :zwink:

Und leider hat auch jede nicht staatliche Versicherung nur den Hauptzweck, in der Summe weniger auszuzahlen als eInzunehmen.. und doch kommt man als Einzelner ohne nicht aus, möchte man nicht nicht riskieren, von heute auf morgen sich im Schadensfall am Existenzminimum wieder zu finden.. und auch dann gilt: Da kann es egal sein, ob selbst verschuldet, oder fremdverschuldet... man wird also ganz selten bei einem Schaden +- Null aus der Nummer raus kommen.. es bleibt immer was hängen ... aber eine Versicherung federt vielleicht das schlimmste ab, nicht mehr..aber eben auch nicht weniger...auch wenn einem die Werbung gerne was anderes vorgaukelt.
 
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bonsaicamper

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Die Gedanken, die Ihr Euch macht sind völlig unnötig und Eure Diskussion nicht recht verständlich. Der Fahrzeugversicherer zahlt bei bestehender Vollkaskoversicherung völlig unabhängig davon, ob der Schaden von einem unbekannten "Fahrerflüchtigen" oder vom Versicherungsnehmer selbst verursacht wurde. Der Versicherer zahlt auch unabhängig davon, ob der Unfallverursacher schon ermittelt wurde. Wichtig ist nur, dass der Schaden unverzüglich gemeldet und die Polizei engeschaltet wird; dies ist eine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag. Sobald man den Schaden als Kaskoschaden gemeldet hat, schickt der Fahrzeugversicherer einen Sachverständigen zur Schadensschätzung. Nach Vorliegen des Gutachten wird in der Regel umgehend gezahlt. Die Ermittlungen der Polizei haben keinerlei Einfluss auf das ob, wie oder wann der Zahlung, die der Versicherer vertraglich schuldet. Nach Zahlung durch den Versicherer gehen die Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher auf die Versicherungsgesellschaft über. Wird der Flüchtige nicht gefunden ist es also in erster Linie deren Problem (abgesehen von den nicht versicherten Restschäden, wie Sebstbehalt, Mietwagenkosten, Auslagen.., die einem bleiben).

Wird der Verursacher nach Zahlung des Versicherers noch gefunden, bekommt man von diesem, bzw. dessen Haftpflichtversicherer zusätzlich noch die von der Fahrzeugversicherung nicht gedeckten Schäden erstattet, incl. des Prämiennachteils, den man durch die Rückstufung in der Fahrzeugbersicherung erlitten hat.

Macht man dagegen falsche Angaben, riskiert man den Versicherungsschutz!
 
sulley

sulley

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Das ist mal gut zu wissen! :danke:
Dann gibts ja wirklich keinen Grund den Unfallhergang zu verändern.
 
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irmafranz

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Am Montag habe ich nun den Termin für die Reparatur. Ich werde für eine Woche einen Kleinwagen geliehen bekommen.
 
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