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<blockquote data-quote="Serviervorschlag" data-source="post: 106787" data-attributes="member: 5615"><p>Das ist eine gute Frage. Grundsätzlich sagt mein Menschenverstand mir, dass es für den Versicherten keinen Nachteil geben sollte, wenn man den Sachverhalt ehrlich und wahrheitsgemäß schildert. Normalerweise wäre es ja sinnvoll, wenn die Versicherung den Schaden erstmal begleichen würde und dann guckt, von wem sie sich das Geld wiederholen kann. Aber tatsächlich scheint sich ja die Frage zu stellen, ob man am Ende nicht in den A... gekniffen ist. </p><p>Muss man länger warten, bis man die Reparatur machen lassen kann - weil man erst warten muss, bis das Verfahren eingestellt wird, weil der Unfallfahrer nicht ermittelt werden konnte? Was passiert, wenn der Unfallfahrer gefunden wird, sich aber herausstellt, dass das z.B. jemand war (Horrorszenario!), der gar keinen Führerschein hat und mit einem gestohlenen Auto unterwegs war - ergo über gar keine entsprechende Versicherung verfügt... </p><p></p><p>Andererseits halte ich es auch für denkbar, dass die eigene Versicherung eine fahrlässige Handlung unterstellt, wenn man sagt, man hätte den Wagen selbst gegen die Garage gedonnert. Was für eine Begründung findet man, warum man der Garage nicht mehr ausweichen konnte? Ich persönlich hätte da Bedenken, dass ich mich in ein Lügengerüst verstricke, das ich nachher nicht mehr plausibel weiterführen kann... und am Ende leer ausgehe.</p><p></p><p>Die Fragen kann wahrscheinlich nur jemand beantworten, der selbst bei einer Vesicherung arbeitet oder der genau so einen Fall schonmal durchexerziert hat. ;-(</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Serviervorschlag, post: 106787, member: 5615"] Das ist eine gute Frage. Grundsätzlich sagt mein Menschenverstand mir, dass es für den Versicherten keinen Nachteil geben sollte, wenn man den Sachverhalt ehrlich und wahrheitsgemäß schildert. Normalerweise wäre es ja sinnvoll, wenn die Versicherung den Schaden erstmal begleichen würde und dann guckt, von wem sie sich das Geld wiederholen kann. Aber tatsächlich scheint sich ja die Frage zu stellen, ob man am Ende nicht in den A... gekniffen ist. Muss man länger warten, bis man die Reparatur machen lassen kann - weil man erst warten muss, bis das Verfahren eingestellt wird, weil der Unfallfahrer nicht ermittelt werden konnte? Was passiert, wenn der Unfallfahrer gefunden wird, sich aber herausstellt, dass das z.B. jemand war (Horrorszenario!), der gar keinen Führerschein hat und mit einem gestohlenen Auto unterwegs war - ergo über gar keine entsprechende Versicherung verfügt... Andererseits halte ich es auch für denkbar, dass die eigene Versicherung eine fahrlässige Handlung unterstellt, wenn man sagt, man hätte den Wagen selbst gegen die Garage gedonnert. Was für eine Begründung findet man, warum man der Garage nicht mehr ausweichen konnte? Ich persönlich hätte da Bedenken, dass ich mich in ein Lügengerüst verstricke, das ich nachher nicht mehr plausibel weiterführen kann... und am Ende leer ausgehe. Die Fragen kann wahrscheinlich nur jemand beantworten, der selbst bei einer Vesicherung arbeitet oder der genau so einen Fall schonmal durchexerziert hat. ;-( [/QUOTE]
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