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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 11689"><p>Hallo zusammen ! </p><p>Lese gerade in einer wöchentlichen großformatigen "Fzg."-Zeitschrift :</p><p></p><p>Laut LG Verden (AZ.4 O 161/00) liegt kein Sachmangel vor,wenn der Verk. d. Tatsache verschweigt , dass das angeb. Fzg. ein Reimportwagen ist . </p><p></p><p>Anders OLG (30.03.99 NJW-RR 1999, 1063 ) Demnach darf d. Käufer d. Vertrag anfechten , wenn d. Verk. ihn nicht auf den Importstatus hingewiesen hat . Dennoch sei das Importauto "weniger" wert . Denn es fehle der Nachweis des Erstbesitzers im Brief ( Neues Gesetz - geil ne ? ) <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_evil.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":evil:" title="very mad :evil:" data-shortname=":evil:" /> </p><p>und es könne Probleme beim Wiederverkauf geben . Zudem werde ein erstmals im Ausland zugel. Auto bei nationalen Rückrufen <u>NICHT </u>erfasst . <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_eek.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":shock:" title="shock :shock:" data-shortname=":shock:" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 11689"] Hallo zusammen ! Lese gerade in einer wöchentlichen großformatigen "Fzg."-Zeitschrift : Laut LG Verden (AZ.4 O 161/00) liegt kein Sachmangel vor,wenn der Verk. d. Tatsache verschweigt , dass das angeb. Fzg. ein Reimportwagen ist . Anders OLG (30.03.99 NJW-RR 1999, 1063 ) Demnach darf d. Käufer d. Vertrag anfechten , wenn d. Verk. ihn nicht auf den Importstatus hingewiesen hat . Dennoch sei das Importauto "weniger" wert . Denn es fehle der Nachweis des Erstbesitzers im Brief ( Neues Gesetz - geil ne ? ) :evil: und es könne Probleme beim Wiederverkauf geben . Zudem werde ein erstmals im Ausland zugel. Auto bei nationalen Rückrufen [u]NICHT [/u]erfasst . :shock: [/QUOTE]
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