Importfahrzeuge und evtl. Rückrufaktionen !

Diskutiere Importfahrzeuge und evtl. Rückrufaktionen ! im Forum Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung im Bereich ---> Auto / Verkehr - Hallo zusammen ! Lese gerade in einer wöchentlichen großformatigen "Fzg."-Zeitschrift : Laut LG Verden (AZ.4 O 161/00) liegt kein Sachmangel...
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Anonymous

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Hallo zusammen !
Lese gerade in einer wöchentlichen großformatigen "Fzg."-Zeitschrift :

Laut LG Verden (AZ.4 O 161/00) liegt kein Sachmangel vor,wenn der Verk. d. Tatsache verschweigt , dass das angeb. Fzg. ein Reimportwagen ist .

Anders OLG (30.03.99 NJW-RR 1999, 1063 ) Demnach darf d. Käufer d. Vertrag anfechten , wenn d. Verk. ihn nicht auf den Importstatus hingewiesen hat . Dennoch sei das Importauto "weniger" wert . Denn es fehle der Nachweis des Erstbesitzers im Brief ( Neues Gesetz - geil ne ? ) :evil:
und es könne Probleme beim Wiederverkauf geben . Zudem werde ein erstmals im Ausland zugel. Auto bei nationalen Rückrufen NICHT erfasst . :shock:
 
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Anonymous

Guest
Warum sollte das Importauto nicht erfasst werden ?
Das geht doch beim KBA über Fahrzeugtyp und Fahrgestellnummer :confused:

Klar, die Rückrufe von dem Hersteller selber werden nicht erfasst, aber die offiziellen über das KBA.
 
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Anonymous

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Bei wirklich sicherheitskritischen Rückrufen geht es doch auch durch die Presse. Und wenn es nur Kleinigkeiten sind, dann wird die Reparatur sicherlich bei der nächsten Inspektion (automatisch) erledigt.

Würde mir da keine Sorgen machen.

mfg
Matthias
 
Thema: Importfahrzeuge und evtl. Rückrufaktionen !
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