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<blockquote data-quote="ApeJo" data-source="post: 82266" data-attributes="member: 4176"><p>Sooooo jetzt ises raus...</p><p></p><p>nach etlichen besuchen beim Händler, Landratsamt und Tüv.</p><p>Mein Händler meinte das man die Gutachten nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen muß, der Tüv meinte aber daß man das muß, da sonst keine Betriebserlaubnis besteht.</p><p>Das Landratsamt meint, man muß die Gutachten eintragen lassen.</p><p>Also gut... Ich zum Landratsmt mit den Gutachten mit der bitte um Eintragung, da meinten die doch daß sie mir die 2000Kg Anhängelast eintragen aber die 75 Kg Stützlast nicht, da müsste ich mit dem Gutachten von der AHK zum Tüv und eine Begutachtung machen lassen.</p><p>Nun beim Tüv, ein fähiger Mann, erklärte mir:</p><p>Die Begutachtung die mit der AHK mitgeliefert wird ist die Bestätigung eines D-Wert von 9,88 KN und damit eine Anhängelast von 2000 Kg, diese Begutachtung muß man in die Papiere eingetragen lassen.</p><p>Des weiteren ist ein Gutachten von der AHK selber dabei, diese Gutachten mit dem Auto und der verbauten AHK muß beim Tüv (oder andere) auch abgenommen werden. Der Überprüft das Prüfzeichen die verstärkten Seitenteile und der einhaltung des Freiraumes dan Din 74058 der AHK. Auserdem spendierte mir der Tüv ein Aufkleber mit 75 Kg Stützlast.</p><p></p><p>Grisle ApeJo</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="ApeJo, post: 82266, member: 4176"] Sooooo jetzt ises raus... nach etlichen besuchen beim Händler, Landratsamt und Tüv. Mein Händler meinte das man die Gutachten nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen muß, der Tüv meinte aber daß man das muß, da sonst keine Betriebserlaubnis besteht. Das Landratsamt meint, man muß die Gutachten eintragen lassen. Also gut... Ich zum Landratsmt mit den Gutachten mit der bitte um Eintragung, da meinten die doch daß sie mir die 2000Kg Anhängelast eintragen aber die 75 Kg Stützlast nicht, da müsste ich mit dem Gutachten von der AHK zum Tüv und eine Begutachtung machen lassen. Nun beim Tüv, ein fähiger Mann, erklärte mir: Die Begutachtung die mit der AHK mitgeliefert wird ist die Bestätigung eines D-Wert von 9,88 KN und damit eine Anhängelast von 2000 Kg, diese Begutachtung muß man in die Papiere eingetragen lassen. Des weiteren ist ein Gutachten von der AHK selber dabei, diese Gutachten mit dem Auto und der verbauten AHK muß beim Tüv (oder andere) auch abgenommen werden. Der Überprüft das Prüfzeichen die verstärkten Seitenteile und der einhaltung des Freiraumes dan Din 74058 der AHK. Auserdem spendierte mir der Tüv ein Aufkleber mit 75 Kg Stützlast. Grisle ApeJo [/QUOTE]
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