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HDK und Hänger mit 1200kg Eigengewicht möglich?
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<blockquote data-quote="grl" data-source="post: 63292" data-attributes="member: 2541"><p>Hallo Harry!</p><p></p><p>Das halte ich für ausgeschlossen, daß das im Typenschein steht.</p><p>In .at stehen solche Angaben bzw. Anforderungen beim Zugfahrzeug und nicht beim Hänger.</p><p></p><p>Und da gibts dann verschiedene Angaben: </p><p>1.) die Anhängelast gebremst und ungebremst beim Zugfahrzeug (in der Zulassung zu finden) </p><p>2.) Die Anhängelast der AHK (in den Papieren der AHK)</p><p>und </p><p>3.) die Stützlast der AHK (in den Papieren der AHK)</p><p></p><p>Alle drei müssen passen.</p><p></p><p>Aja - und dann wär da noch die Sache mit dem Führerschein:</p><p>Bei einem Höchstzulässigen Gesamtgewicht von 1550kg darf das Zugfahrzeug ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 1950 kg nicht überschreiten, sonst darf man den Anhänger mit Führerscheinklasse B nicht fahren und braucht einen Anhänger-Führerschein (Klasse E) dazu.</p><p></p><p>Bei meinem VW Passat z.B. brauchst du einen E-Schein, bei einem VW-Bus sowieso, auch der VW-Caddy 4-motion (der hoffentlich in 14 Tagen vor meiner Haustüre steht) hat deutlich über 2 Tonnen und ist daher mit dem Anhänger E-Schein-Pflichtig.</p><p></p><p>Und nochwas - weil ich gerade das Gewicht vom Caddy nachgesehen haben: Lt. VW-Liste ist die Anhängelast gebremst bei 1500kg beim 105PS 4-motion - gerade zu wenig für eine FK-58</p><p></p><p>Gruß</p><p>Luggi</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="grl, post: 63292, member: 2541"] Hallo Harry! Das halte ich für ausgeschlossen, daß das im Typenschein steht. In .at stehen solche Angaben bzw. Anforderungen beim Zugfahrzeug und nicht beim Hänger. Und da gibts dann verschiedene Angaben: 1.) die Anhängelast gebremst und ungebremst beim Zugfahrzeug (in der Zulassung zu finden) 2.) Die Anhängelast der AHK (in den Papieren der AHK) und 3.) die Stützlast der AHK (in den Papieren der AHK) Alle drei müssen passen. Aja - und dann wär da noch die Sache mit dem Führerschein: Bei einem Höchstzulässigen Gesamtgewicht von 1550kg darf das Zugfahrzeug ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 1950 kg nicht überschreiten, sonst darf man den Anhänger mit Führerscheinklasse B nicht fahren und braucht einen Anhänger-Führerschein (Klasse E) dazu. Bei meinem VW Passat z.B. brauchst du einen E-Schein, bei einem VW-Bus sowieso, auch der VW-Caddy 4-motion (der hoffentlich in 14 Tagen vor meiner Haustüre steht) hat deutlich über 2 Tonnen und ist daher mit dem Anhänger E-Schein-Pflichtig. Und nochwas - weil ich gerade das Gewicht vom Caddy nachgesehen haben: Lt. VW-Liste ist die Anhängelast gebremst bei 1500kg beim 105PS 4-motion - gerade zu wenig für eine FK-58 Gruß Luggi [/QUOTE]
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