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<blockquote data-quote="Guest" data-source="post: 70160"><p>Wenn Du privat Waren im EU-Ausland kaufst, die Du Dir dann zuschicken lässt, dann gelten folgende Wertgrenzen:</p><p></p><p>- bei Waren über 150 EURO fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an</p><p>- bei Waren bis 150 EURO wird nur die Einfuhrumsatzsteuer fällig</p><p>Der Steuersatz liegt, wie bei der Mehrwertsteuer im Inland, bei 7% oder 19% je nach Art der Ware.</p><p>- bei Waren bis 22 EURO fällt weder Zoll, noch Einfuhrumsatzsteuer an. </p><p></p><p>Zu beachten ist aber in jedem Fall, dass die Zollbehörden die Transportkosten zum Warenwert hinzurechnen und dann für diesen ermittelten Gesamtwert die Einfuhrabgaben zu zahlen sind.</p><p>Es macht also Sinn, wenn in der Rechnung des Verkäufers entweder die Frankatur mit "frei Haus" angegeben wird, oder die Versandkosten extra ausgewiesen sind, da der Zoll diese ansonsten schätzt.</p><p></p><p></p><p>Zur Zollabfertigung:</p><p>Wenn die Sendung durch die Deutsche Post AG befördert wird, erledigt die Deutsche Post AG die Zollformalitäten. Die Deutsche Post AG verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und stellt diese bei Auslieferung des Paketes in Rechnung. In Fällen, in denen die Deutsche Post AG nicht über alle Angaben zur Abgabe der Zollanmeldung verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Deinen Wohnort zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Deutsche Post AG benachrichtigt Dich entsprechend und fordert Dich auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen (Selbstverzollung).</p><p>Die Stellvertretung bei der Abgabe der Zollanmeldung, beispielsweise durch einen Spediteur oder Zollagenten, ist möglich.</p><p></p><p>Kurier-/Expressdienste fertigen die Sendungen bei der für ihre Abfertigungsstation zuständigen Zollstelle ab. Eine Weiterleitung der Sendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers wird üblicherweise nicht vorgenommen. Fehlende Angaben bzw. Unterlagen fordert der Kurier-/Expressdienst direkt von Dir an.</p><p></p><p>Im Übrigen übersenden einige Kurier-/Expressdienste ihre Rechnung und teilweise auch die Zollpapiere erst nach Auslieferung der Sendung. Welche Gebühren der Kurier-/Expressdienst für die Zollabfertigung erhebt, kannst Du direkt bei den jeweiligen Unternehmen erfragen</p><p></p><p>Desweiteren musst Du in jedem Fall die gesetzlichen Regelungen für die Einfuhr von Waren selbst beachten.</p><p>In Deinem Fall wäre sicherlich zu klären, ob Du irgendwelche Beschränkungen bzgl. der Einfuhr von Arzneimitteln und Vitamin- und Mineralstoffpräparaten beachten musst.</p><p></p><p></p><p>Gruß</p><p>Martin</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Guest, post: 70160"] Wenn Du privat Waren im EU-Ausland kaufst, die Du Dir dann zuschicken lässt, dann gelten folgende Wertgrenzen: - bei Waren über 150 EURO fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an - bei Waren bis 150 EURO wird nur die Einfuhrumsatzsteuer fällig Der Steuersatz liegt, wie bei der Mehrwertsteuer im Inland, bei 7% oder 19% je nach Art der Ware. - bei Waren bis 22 EURO fällt weder Zoll, noch Einfuhrumsatzsteuer an. Zu beachten ist aber in jedem Fall, dass die Zollbehörden die Transportkosten zum Warenwert hinzurechnen und dann für diesen ermittelten Gesamtwert die Einfuhrabgaben zu zahlen sind. Es macht also Sinn, wenn in der Rechnung des Verkäufers entweder die Frankatur mit "frei Haus" angegeben wird, oder die Versandkosten extra ausgewiesen sind, da der Zoll diese ansonsten schätzt. Zur Zollabfertigung: Wenn die Sendung durch die Deutsche Post AG befördert wird, erledigt die Deutsche Post AG die Zollformalitäten. Die Deutsche Post AG verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und stellt diese bei Auslieferung des Paketes in Rechnung. In Fällen, in denen die Deutsche Post AG nicht über alle Angaben zur Abgabe der Zollanmeldung verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Deinen Wohnort zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Deutsche Post AG benachrichtigt Dich entsprechend und fordert Dich auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen (Selbstverzollung). Die Stellvertretung bei der Abgabe der Zollanmeldung, beispielsweise durch einen Spediteur oder Zollagenten, ist möglich. Kurier-/Expressdienste fertigen die Sendungen bei der für ihre Abfertigungsstation zuständigen Zollstelle ab. Eine Weiterleitung der Sendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers wird üblicherweise nicht vorgenommen. Fehlende Angaben bzw. Unterlagen fordert der Kurier-/Expressdienst direkt von Dir an. Im Übrigen übersenden einige Kurier-/Expressdienste ihre Rechnung und teilweise auch die Zollpapiere erst nach Auslieferung der Sendung. Welche Gebühren der Kurier-/Expressdienst für die Zollabfertigung erhebt, kannst Du direkt bei den jeweiligen Unternehmen erfragen Desweiteren musst Du in jedem Fall die gesetzlichen Regelungen für die Einfuhr von Waren selbst beachten. In Deinem Fall wäre sicherlich zu klären, ob Du irgendwelche Beschränkungen bzgl. der Einfuhr von Arzneimitteln und Vitamin- und Mineralstoffpräparaten beachten musst. Gruß Martin [/QUOTE]
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