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<blockquote data-quote="bonsaicamper" data-source="post: 90371" data-attributes="member: 4339"><p>Ich halte auch vorallem die Nivellierung auf nur noch 1 oder 2 Punkte für äußerst problematisch. Man muss sich klar machen, dass künftig eine fahrlässige Tötung, ein vorsätzlicher Eingriff in den Straßenverkehr, eine Nötigung oder eine Trunkenheitsfahrt mit 3,0 Promille mit der gleichen Punktzahl geahndet werden soll, wie ein aus Unachtsamkeit begangener Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Von einer Differenzierung nach Tat- und Schuldangemessenheit kann da sicher nicht mehr gesprochen werden. </p><p></p><p>Dass Gesetzesvorhaben nicht von den jeweils zuständigen Ministern selbst ausgearbeitet werden, ist natürlich auch klar. Dafür haben sie ja ihre Ministerialbeamten. Und dass Minister im Fachgebiet Ihres eigenen Ressorts besonders qualifiziert sind, ist leider keineswegs selbstverständlich, sondern wohl sogar eher die Ausnahme.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="bonsaicamper, post: 90371, member: 4339"] Ich halte auch vorallem die Nivellierung auf nur noch 1 oder 2 Punkte für äußerst problematisch. Man muss sich klar machen, dass künftig eine fahrlässige Tötung, ein vorsätzlicher Eingriff in den Straßenverkehr, eine Nötigung oder eine Trunkenheitsfahrt mit 3,0 Promille mit der gleichen Punktzahl geahndet werden soll, wie ein aus Unachtsamkeit begangener Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Von einer Differenzierung nach Tat- und Schuldangemessenheit kann da sicher nicht mehr gesprochen werden. Dass Gesetzesvorhaben nicht von den jeweils zuständigen Ministern selbst ausgearbeitet werden, ist natürlich auch klar. Dafür haben sie ja ihre Ministerialbeamten. Und dass Minister im Fachgebiet Ihres eigenen Ressorts besonders qualifiziert sind, ist leider keineswegs selbstverständlich, sondern wohl sogar eher die Ausnahme. [/QUOTE]
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