Geplante Änderungen des Punktesystems

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bonsaicamper

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In den Medien wurde bereits darüber berichtet: Das Punktesystem des Verkehrszentralregisters soll geändert werden.

Die aus meiner Sicht wichtigsten Änderungen im Überblick:

- Punkte soll es künftig nur noch bei sicherheitsrelevanten Verstößen geben. Also z.B. nicht mehr für das Einfahren in eine Umweltzone ohne erforderliche Plakette (bislang gibt's dafür 1 Punkt). Auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort - immerhin ein Straftatbestand und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit - soll dann nicht mehr punktebewehrt sein

- es soll nur noch 2 Kategorien geben: Zuwiderhandlungen, die mit 1 und solche, die mit 2 Punkten geahndet werden. 2 Punkte gibt's für die Zuwiderhandlungen, die in besonderem Maße die Sicherheit beeinträchtigen oder gefährden, also grobe Verkehrsverstöße, Verkehrsstraftaten und Zuwiderhandlungen, die zu Führerscheinmaßnahmen (Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung) führen

- die Eintragungen sollen jeweils einzeln nach Ablauf der sog. Tilgungsfrist gelöscht werden, und zwar, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit weitere Eintragungen hinzugekommen sind. Weitere Eintragungen hindern also nicht die Tilgung der "alten" Eintragungen. Allerdings sollen im Gegenzug die Tilgungsfristen - teilweise ganz erheblich - verlängert werden. Einfache Ordnungswidrigkeiten sollen nach 2 1/2 Jahren, satt bisher 2 Jahren, grobe OWis mit Fahrverbot nach 5, statt bisher 2, Jahren und Straftaten nach 10, statt bisher 5, Jahren getilgt werden.

- die Fahrerlaubnis wird außerdem schon bei Erreichen von 8, statt bisher 18, Punkten entzogen (Antrag auf Neuerteilung kann dann frühestens nach 6 Monaten gestellt werden). Nach Erreichen von 6 Punkten ist an die Pflicht zum Absolvieren eines Aufbauseminars (Kosten ca. 500,--) gedacht

- wie der Übergang vom alten zum neuen System geregelt wird, ist noch nicht geklärt. Vermutlich wird's eine Umrechnung geben.

Es handelt sich letztlich um eine gewisse Vereinfachung, aber keineswegs um eine Abmilderung des Punktesystems. In vielen Fällen dürfte sich die Änderung sogar verschärfend auswirken. Man denke nur daran, dass man innerhalb von 10 Jahren aus Unachtsamkeit 2 Unfälle verursacht, die beim Unfallgegner zu leichten Verletzungen (z.B. Prellungen, Schleudertrauma o.Ä.) führen, was auch durchaus auch vernünftigen Fahrern passieren kann. Wenn's dumm läuft und die Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nicht eingestellt werden, gibt's dafür schon insgesamt 4 Punkte, die jeweils 10 Jahre lang das Punktekonto belasten. Da bleibt dann nicht mehr viel "Luft" für weitere Verkehrsverstöße innerhalb dieses doch sehr langen Zeitraums. Ich betrachte die Änderungen deshalb eher kritisch und sehe sie letztlich auch als unnötig an, weil sich das alte System durchaus bewährt hat. Ich gebe aber zu, dass sich die Praktiker da nicht ganz einig sind. Meiner Meinung nach sollte sich Herr Ramsauer jedenfalls eher um die immer schlechter werdenden Straßen kümmeren, als um das bislang schon funktionierende Punktesystem.

Was meint Ihr zu den geplanten Änderungen?
 
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Profilierungssucht des Verkehrsministers.
Never chance a running system. Das alte System hat sich bewährt, warum also was ändern ???
 
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rgruener

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vermutlich rechnet man damit, ein paar millionen € mehr in die kassen zu spülen.
sicherheit ist denen völlig sch....egal.
 
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uwe f

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Hallo
Hat hier jemand etwas gegen ein System, das potentielle Killer von der Straße holen soll?
Allerdings müssen Raser und Drängler leider auch erst mal erwischt werden.
 
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bonsaicamper

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Ich geh mal davon aus, dass hier niemand was dagegen hat, wenn "potentielle Killer" von der Starße geholt werden. Das ist aber auch nicht die Zielrichtung der geplanten Änderung.

Wir haben mit dem bestehenden Punktesystem bereits ein Mittel, das die Entfernung von notorischen und beharrlichen Verkehrssündern aus dem Straßenverkehr erlaubt. "Potentielle Killer" - darunter verstehe ich rücksichtslose Fahrer, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden - können im Übrigen völlig unabhängig von bestehenden Voreintragungen im Verkehrszentralregister aus dem Verkehr gezogen werden. Gefährdet jemand andere durch grob fahrlässige und rücksichtslose Fahrweise, begeht er eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, die nach der gesetzlichen Regelung in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. Dann ist der Schein mindestens 6 Monate, meist deutlich länger, weg.
 
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Beastie

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Ein spannendes Thema :)

Zum einen sollte niemand auf die Idee kommen, dass solche Ideen auf dem Mist eines Verkehrsministers wachsen.. (erst recht wenn er Ramsauer heisst und vor Erwerb des Ministerpostens (der bestimmt nicht nach Eignung vergeben wird..) in keiner Weise irgendwie durch verkehrpolitische Impulse aufgefallen wäre ( jedenfalls mir nicht...), solche Dinge werden in der Lobby ausgebrütet und dann nahezu 'Unterschriftsreif' mit Hinweis auf den Einfluss der jeweiligen Interessenvertretung zur baldigen Umsetzung an das Ministerium übergeben. :mrgreen:

Ich sehe nicht, was an dem neuen System einfacher sein soll... im Bildungsbreich werden immer feine Abstufungen erfunden und bei Punkten soll es nur noch 1 oder 2 Punkte geben? Weil es 'übersichtlicher' ist? Diese Übersichtlichkeit nutzt eigentlich nur einem... und das ist der, der meint mit fest kalkuliertem Restrisiko ( == bekannter Punktzahl..) sich ständig jenseits der Vorschriften bewegen zu müssen.. ( z.B. diese berühmten 20 km/h schneller als erlaubt..) . Und genau dieser Klientel spielt auch der Ansatz in die Karten, dass die Punkte unabhängig voneinander verjähren... kombiniert man das mit der Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden ergeben sich da ganz neue Spielräume.

Klar .. als Berufskraftfahrer oder Kilometerfresser fängt man sich natürlich vergleichsweise schnell mal einen Punkt.. und dann irgendwann noch einen... und das summiert sich u.U. im Laufe der Zeit auch bei relativ kleinen Sünden bedrohlich auf.. auf der anderen Seite sind es vermutlich auch keine Hobbyrennfahrer, die einem regelmässig durch cm genaue Annäherung an die hintere Stoßstange im Rückspiegel auffallen, diese weiß roten Schilder mit Zahl drin als Mindesgeschwindigkeit interpretieren und Sicherheitsabstand für den Hauptgrund hoher Spritpreise halten oder Überholverbote ignorieren, .. und wenn es dann jemanden erwischt, der das halt grundsätzlich so sieht hält sich mein Mitleid auch in recht engen Grenzen.

Aus meiner Sicht bringt die Reform nur ein riesen Durcheinander in der Übergangszeit wo keiner mehr durchblickt was dann zu einem Auskunftsverfahren führen wird, was dann an der mangelhaften EDV drei mal scheitert :). Wie Vereinfachungen in der Regel ausgehen, kann jeder im Bereich Steuerrecht besichtigen... darum.. Finger weg von einem System, was funktioniert und bewährt ist... und das Punkte nur nach 'guter Führung' gestrichen werden, finde ich durchaus sinnvoll.. nur so kann man verhindern, dass man 1..2 mal im Jahr erwischt werden als ganz normal einrechnet und nicht schon beim ersten Fehlgriff sich deutlich mehr am Riemen reißt wohl wissend, dass man sonst den alten Kram nicht wieder los wird.

Somit bliebt die spannende Frage: Wem nutzt die angedachte Reform? Aus meiner Sicht eigentlich nur allen, die sich bewusst jenseits der Regeln bewegen und zwar genau so lange, wie es nicht den Schein kostet.. und das ist für mich genau die Zielgruppe, die aus dem Verkehr gezogen gehört wg, erwiesener Uneinsichtigkeit. Darum halte ich von der Ramses Reform rein gar nix ..zumal sie auch noch unter der falschen Flagge 'Vereinfachung' segelt.
 
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bonsaicamper

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Ich halte auch vorallem die Nivellierung auf nur noch 1 oder 2 Punkte für äußerst problematisch. Man muss sich klar machen, dass künftig eine fahrlässige Tötung, ein vorsätzlicher Eingriff in den Straßenverkehr, eine Nötigung oder eine Trunkenheitsfahrt mit 3,0 Promille mit der gleichen Punktzahl geahndet werden soll, wie ein aus Unachtsamkeit begangener Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Von einer Differenzierung nach Tat- und Schuldangemessenheit kann da sicher nicht mehr gesprochen werden.

Dass Gesetzesvorhaben nicht von den jeweils zuständigen Ministern selbst ausgearbeitet werden, ist natürlich auch klar. Dafür haben sie ja ihre Ministerialbeamten. Und dass Minister im Fachgebiet Ihres eigenen Ressorts besonders qualifiziert sind, ist leider keineswegs selbstverständlich, sondern wohl sogar eher die Ausnahme.
 
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Beastie

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bonsaicamper schrieb:
Ich halte auch vorallem die Nivellierung auf nur noch 1 oder 2 Punkte für äußerst problematisch. Man muss sich klar machen, dass künftig eine fahrlässige Tötung, ein vorsätzlicher Eingriff in den Straßenverkehr, eine Nötigung oder eine Trunkenheitsfahrt mit 3,0 Promille mit der gleichen Punktzahl geahndet werden soll, wie ein aus Unachtsamkeit begangener Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Von einer Differenzierung nach Tat- und Schuldangemessenheit kann da sicher nicht mehr gesprochen werden.

Das sehe ich als sehr problematisch an.. die gesamte Skala wird gnadenlos gestaucht und verliert so gewaltig an sinnvollen Abstufungen. Wäre es ein Bild, könnte man fast sagen, da wird aus einem Bild mit 16 Graustufen ein reines Schwarz-Weiß Bild gemacht.. das ist auch einfacher, aber deswegen nicht besser zu erkennen.

Die allem zu Grunde liegende Frage ist natürlich: Was will man überhaupt mit dem Punkte System erreichen?

ich glaube nicht, dass man damit grundsätzlich spontanes Fehlverhalten verhindern kann... idiotisches Überholen, unter Drogen fahren, noch fix bei Rot über die Kreuzung huschen.. das sind alles Momente, wo das kontrollierte Denken nicht mehr greift und somit der Gedanke an mögliche Folgen in Form von Punkten einfach nicht kommt.. verhindern tun Punkte die eigentliche gefährliche Aktion also auf keinen Fall.

Punkte können nur eines... eine Häufung von Fehlverhalten dokumentieren und hieraus ggf. Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges ableiten.

Und natürlich sollte es auch helfen, vorsätzlich (also wirklich überlegte Verstöße zum eigenen Vorteil wie z.b. Überladen, mangelnde Ladungssicherung, überziehen von Lenkzeiten, oder am anderen Ende der Skala das Parken auf Behindertenparkplätzen oder das ignorieren von Einfahrtverboten z.B. Umweltzonen) zu verhindern.

Im Bereich Fehlverhalten mit heftigen Folgen ( sprich Unfall...) können die Punkte natürlich auch der Dokumentation eines Fehlverhaltens dienen.. aber wer sich durch die Tatsache ggf. jemanden um Gesundheit oder gar Leben gebracht zu haben, nicht nachhaltig in seinem Fahrverhalten beeinflussen lässt, wird sich auch wg ein paar Punkten mehr oder weniger nicht ändern. Ich glaube nicht, dass hier das Punktesystem (egals welches) noch was bewirkt.

Wobei man nicht vergessen sollte, dass 'fahrlässiges Verhalten' eigentlich in dem Moment los geht, wo man ein Fahrzeug bewegt.. und es braucht wirklich nicht viel Fehlverhalten, um richtig Schaden anzurichten.. aber natürlich ist das Blechle nur ein Spaßgerät, ein Status Symbol, ein Fortbewegungsmittel.. aber keinesfalls eine potentielle Gefahr :) ( sagt uns die Werbung jedenfalls...)


bonsaicamper schrieb:
Dass Gesetzesvorhaben nicht von den jeweils zuständigen Ministern selbst ausgearbeitet werden, ist natürlich auch klar. Dafür haben sie ja ihre Ministerialbeamten. Und dass Minister im Fachgebiet Ihres eigenen Ressorts besonders qualifiziert sind, ist leider keineswegs selbstverständlich, sondern wohl sogar eher die Ausnahme.

Nee... also die Ministerialbeamten sind bestenfalls ausführende und zuarbeitende Organe, die offene Sachfragen beantworten, Rechtsfragen gegenchecken oder die unendliche Kleinarbeit erledigen... eigene Ideen haben die bestenfalls im Rahmen von Arbeitskreisen :zwink: Die machen quasi aus den verschrobenen Ideen ihres Ministers was handfestes.. z.B. um auch den Verkehrsausschuß, wo die böse Opposition natürlich auch mitmischt, zu überstehen. Politiker sind in der Regel Interessenvertreter .. (was an sich nix schlimmes ist..) und ganz selten Leute mit eigenen Ideen :) (darum sind Minister auch problemlos austauschbar... und die, die wirklich Ahnung von ihrem Ressort haben meistens sehr unbeliebt, weil sie mächtigen Einzelinteressen sehr hartnäckig entgegen stehen können .. aber diese Sorte von Überzeugungspolitikern stirbt aus und wird vom aalglatten Berufspolitikern verdrängt. )
 
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uwe f

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Hallo
Reicht es nicht, das mit dem Bußgeld der Situation angemessen, bestraft werden kann? Die Punkte sollen doch eher den Gewohnheitsübeltäter oder auch überforderten Autofahrer rausfiltern helfen.
Egal ob jetzt jemand versehentlich die Rote Ampel überfährt, oder dies mit absicht macht, kommt das häufiger vor, sollte derjenige halt vielleicht besser nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Und genau dazu gibt es das Punktesystem.
 
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Beastie

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Da wird wohl nichts so heiß gegessen, wie es jemand gerne gekocht hätte:
In einem Schreiben an die Verkehrspolitiker der Regierungsfraktionen im Bundestag räumt die Ministeriumsspitze nach Informationen des SPIEGEL ein, dass die geplante Novelle erst nach der Bundestagswahl im Herbst 2013 in Kraft treten könne. Über wesentliche Fragen bestehe noch keine Einigkeit im Kabinett.
Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,15 ... 70,00.html

In der Fotostrecke zu diesem Beitrag findet man auch recht übersichtiche Zusammenstellung von wesentlichen Änderungen sowie zur 'Umrechnung' von alten in neue Punkte.
 
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bonsaicamper

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Der von Beastie genannte Beitrag veranschaulicht die geplanten Änderungen recht gut.

Die Umrechnung/Umwandlung bzw. ob es eine solche geben wird, ist allerdings nach wie vor völlig offen. Die Gegenüberstellung der Punkte nach dem bisherigen und nach dem geplanten System soll nur die Unterschiede verdeutlichen. So versteh ich den Beitrag jedenfalls.
 
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Beastie

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bonsaicamper schrieb:
Die Umrechnung/Umwandlung bzw. ob es eine solche geben wird, ist allerdings nach wie vor völlig offen. Die Gegenüberstellung der Punkte nach dem bisherigen und nach dem geplanten System soll nur die Unterschiede verdeutlichen. So versteh ich den Beitrag jedenfalls.

Fraglos ist das so noch nicht beschlossen.. die Grafiken stammen aber nicht vom freundlichen Grafiker des Spiegels sonder es wird mit 'BMVBS' am rechten unteren Rande klar gemacht, wer es erfunden hat .. und das wäre http://www.bmvbs.de/DE/Home/home_node.html .. und damit Herr Ramsauer als Chef vom Ganzen der ja die geistige Vaterschaft für sich beansprucht ;-)

Ohne Umrechnung wird es nicht gehen... ( sonst würde es ganz absurd..) und bei den 1 oder 2 Punkten ist da nicht sonderlich viel Spielraum. Da werden dann wirklich sehr großzügig Apfel und Birnen zu einem Brei vermatscht..

Je mehr ich über die Umstellung erfahre, um so suspekter wird sie mir.. bin mal gespannt, ob das noch zum Wahlkampf (Rand)Thema wird oder ob es einfach bis nach der Wahl in der Schublade verschwindet..
 
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bonsaicamper

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Du hast Recht. Mit der letzten Grafik der Fotostrecke wird tatsächlich die Vorstellung Ramsauers zur Umwandlung dargestellt. Habs mir grad nochmal angeschaut. So weit ich weiß ist die Diskussion zur Umwandlung aber noch völlig offen. Es wird vermutlich eine recht komplizierte Regelung werden, mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen....

Die Anwälte freuen sich. Da gibt's ne neue Spielwiese und mit an sich aussichtslosen Rechtsmitteln gegen Bußgeldbescheide kann man die Eintragung neuer Punkte - wie früher - so lange rauszögern bis die alten Punkte gelöscht werden.
 
Thema: Geplante Änderungen des Punktesystems

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