B
bonsaicamper
Mitglied
- Beiträge
- 408
In den Medien wurde bereits darüber berichtet: Das Punktesystem des Verkehrszentralregisters soll geändert werden.
Die aus meiner Sicht wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Punkte soll es künftig nur noch bei sicherheitsrelevanten Verstößen geben. Also z.B. nicht mehr für das Einfahren in eine Umweltzone ohne erforderliche Plakette (bislang gibt's dafür 1 Punkt). Auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort - immerhin ein Straftatbestand und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit - soll dann nicht mehr punktebewehrt sein
- es soll nur noch 2 Kategorien geben: Zuwiderhandlungen, die mit 1 und solche, die mit 2 Punkten geahndet werden. 2 Punkte gibt's für die Zuwiderhandlungen, die in besonderem Maße die Sicherheit beeinträchtigen oder gefährden, also grobe Verkehrsverstöße, Verkehrsstraftaten und Zuwiderhandlungen, die zu Führerscheinmaßnahmen (Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung) führen
- die Eintragungen sollen jeweils einzeln nach Ablauf der sog. Tilgungsfrist gelöscht werden, und zwar, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit weitere Eintragungen hinzugekommen sind. Weitere Eintragungen hindern also nicht die Tilgung der "alten" Eintragungen. Allerdings sollen im Gegenzug die Tilgungsfristen - teilweise ganz erheblich - verlängert werden. Einfache Ordnungswidrigkeiten sollen nach 2 1/2 Jahren, satt bisher 2 Jahren, grobe OWis mit Fahrverbot nach 5, statt bisher 2, Jahren und Straftaten nach 10, statt bisher 5, Jahren getilgt werden.
- die Fahrerlaubnis wird außerdem schon bei Erreichen von 8, statt bisher 18, Punkten entzogen (Antrag auf Neuerteilung kann dann frühestens nach 6 Monaten gestellt werden). Nach Erreichen von 6 Punkten ist an die Pflicht zum Absolvieren eines Aufbauseminars (Kosten ca. 500,--) gedacht
- wie der Übergang vom alten zum neuen System geregelt wird, ist noch nicht geklärt. Vermutlich wird's eine Umrechnung geben.
Es handelt sich letztlich um eine gewisse Vereinfachung, aber keineswegs um eine Abmilderung des Punktesystems. In vielen Fällen dürfte sich die Änderung sogar verschärfend auswirken. Man denke nur daran, dass man innerhalb von 10 Jahren aus Unachtsamkeit 2 Unfälle verursacht, die beim Unfallgegner zu leichten Verletzungen (z.B. Prellungen, Schleudertrauma o.Ä.) führen, was auch durchaus auch vernünftigen Fahrern passieren kann. Wenn's dumm läuft und die Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nicht eingestellt werden, gibt's dafür schon insgesamt 4 Punkte, die jeweils 10 Jahre lang das Punktekonto belasten. Da bleibt dann nicht mehr viel "Luft" für weitere Verkehrsverstöße innerhalb dieses doch sehr langen Zeitraums. Ich betrachte die Änderungen deshalb eher kritisch und sehe sie letztlich auch als unnötig an, weil sich das alte System durchaus bewährt hat. Ich gebe aber zu, dass sich die Praktiker da nicht ganz einig sind. Meiner Meinung nach sollte sich Herr Ramsauer jedenfalls eher um die immer schlechter werdenden Straßen kümmeren, als um das bislang schon funktionierende Punktesystem.
Was meint Ihr zu den geplanten Änderungen?
Die aus meiner Sicht wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Punkte soll es künftig nur noch bei sicherheitsrelevanten Verstößen geben. Also z.B. nicht mehr für das Einfahren in eine Umweltzone ohne erforderliche Plakette (bislang gibt's dafür 1 Punkt). Auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort - immerhin ein Straftatbestand und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit - soll dann nicht mehr punktebewehrt sein
- es soll nur noch 2 Kategorien geben: Zuwiderhandlungen, die mit 1 und solche, die mit 2 Punkten geahndet werden. 2 Punkte gibt's für die Zuwiderhandlungen, die in besonderem Maße die Sicherheit beeinträchtigen oder gefährden, also grobe Verkehrsverstöße, Verkehrsstraftaten und Zuwiderhandlungen, die zu Führerscheinmaßnahmen (Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung) führen
- die Eintragungen sollen jeweils einzeln nach Ablauf der sog. Tilgungsfrist gelöscht werden, und zwar, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit weitere Eintragungen hinzugekommen sind. Weitere Eintragungen hindern also nicht die Tilgung der "alten" Eintragungen. Allerdings sollen im Gegenzug die Tilgungsfristen - teilweise ganz erheblich - verlängert werden. Einfache Ordnungswidrigkeiten sollen nach 2 1/2 Jahren, satt bisher 2 Jahren, grobe OWis mit Fahrverbot nach 5, statt bisher 2, Jahren und Straftaten nach 10, statt bisher 5, Jahren getilgt werden.
- die Fahrerlaubnis wird außerdem schon bei Erreichen von 8, statt bisher 18, Punkten entzogen (Antrag auf Neuerteilung kann dann frühestens nach 6 Monaten gestellt werden). Nach Erreichen von 6 Punkten ist an die Pflicht zum Absolvieren eines Aufbauseminars (Kosten ca. 500,--) gedacht
- wie der Übergang vom alten zum neuen System geregelt wird, ist noch nicht geklärt. Vermutlich wird's eine Umrechnung geben.
Es handelt sich letztlich um eine gewisse Vereinfachung, aber keineswegs um eine Abmilderung des Punktesystems. In vielen Fällen dürfte sich die Änderung sogar verschärfend auswirken. Man denke nur daran, dass man innerhalb von 10 Jahren aus Unachtsamkeit 2 Unfälle verursacht, die beim Unfallgegner zu leichten Verletzungen (z.B. Prellungen, Schleudertrauma o.Ä.) führen, was auch durchaus auch vernünftigen Fahrern passieren kann. Wenn's dumm läuft und die Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nicht eingestellt werden, gibt's dafür schon insgesamt 4 Punkte, die jeweils 10 Jahre lang das Punktekonto belasten. Da bleibt dann nicht mehr viel "Luft" für weitere Verkehrsverstöße innerhalb dieses doch sehr langen Zeitraums. Ich betrachte die Änderungen deshalb eher kritisch und sehe sie letztlich auch als unnötig an, weil sich das alte System durchaus bewährt hat. Ich gebe aber zu, dass sich die Praktiker da nicht ganz einig sind. Meiner Meinung nach sollte sich Herr Ramsauer jedenfalls eher um die immer schlechter werdenden Straßen kümmeren, als um das bislang schon funktionierende Punktesystem.
Was meint Ihr zu den geplanten Änderungen?