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Gasprüfung und was dazu gehört
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<blockquote data-quote="zooom" data-source="post: 111715" data-attributes="member: 848"><p>Grundsätzlich muß jeder Gaskocher, der fest im Fahrzeug verbaut ist, den Richtlinien (das sind keine Gesetze) der DVGW G607 entsprechen, es gibt keinen Miniaturbonus wie. z.B. Kartuschenkocher. Was nicht fest verbaut ist, ist Gepäck.</p><p>Es ist gefordert, daß die Gasflaschen verdrehsicher und zum Innenraum dicht im Fahrzeug verbaut sein muß. Entlüftung nach unten werden bei seitlicher Zugriffsmöglichkeit (z.B. Türe) 100cm² gefordert, das ist ein Loch mit etwa 13cm Durchmesser. Das Problem ist, daß es da reinstaubt und reinfeuchtelt wie nix Gutes, wirklich lästig, jedes Mal beim Flasche aufmachen Dreckfinger.</p><p>Alternative ist ein Gasflaschenkasten, wie z.B. der von Reimo, der rundum geschlossen und dicht ist und nur von oben zugänglich (man kann das auch aus Holz selber machen). Dann genügt eine Entlüftung nach unten fallend von 2,2cm² da reicht ein normaler 1/2" Wasserschlauch als Entlüftung. Die Gasflasche muß aber auch hier wieder fest und verdrehsicher sein.</p><p>Für eine Camping Gaz Flasche brauchst Du bei Verwendung im Fahrzeug zwingend ein Entnahmeventil mit Überdrucksicherung, weil die Butangasflaschen per Kugelventil ihr Gas abgeben. Das Teil kommt zuerst auf die Flasche, da kommt dann der Druckminderer dran. Die Verwendung von Campingreglern direkt auf der Flasche ist im Fahrzeug unzulässig.</p><p>Die Gasanlage muß in D 30mbar haben, alle Geräte müssen dem entsprechen und CE Kennzeichnung haben, Herde brauchen Zündsicherung.</p><p>Es ist zulässig, 80cm Schlauch zu verwenden, wir teilen auf in Gasregler-Rohrleitung 40cm und Rohrleitung-Kocher 40cm, es ist etwas unproblematischer, die Gasschläuche geteilt zu verwenden, wenn der Kocher dreh- oder schwenkbar ist. Es sind aber auch max. 75cm an einem Stück vom Regler zum Herd zulässig oder weniger.</p><p>Es kann Dich Niemand daran hindern, Deinen Kocher über eine Gassteckdose zu betreiben, da ist dann so ein Bajonettverschluss dran, der sich bei geschlossenem Ventil öffnen läßt. Jetzt kann man z.B. zum Grillen im Freien eine Gasschlauchverlängerung anschließen.</p><p>Wir machen das beim Stadtindianer standardmäßig so, Herd ist schwenkbar und auch kpl. herausnehmbar, dann brauchen wir zum Kochen auf dem Campingtisch natürlich einen längeren Gasschlauch (bei uns 1,5m), man darf den aber nicht im Fahrzeug verwenden.</p><p>Wenn Du Fragen hast, kannste mich anrufen, wenn Du im Wilden Süden wohnst, können wir auch die Erstbescheinigung erstellen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="zooom, post: 111715, member: 848"] Grundsätzlich muß jeder Gaskocher, der fest im Fahrzeug verbaut ist, den Richtlinien (das sind keine Gesetze) der DVGW G607 entsprechen, es gibt keinen Miniaturbonus wie. z.B. Kartuschenkocher. Was nicht fest verbaut ist, ist Gepäck. Es ist gefordert, daß die Gasflaschen verdrehsicher und zum Innenraum dicht im Fahrzeug verbaut sein muß. Entlüftung nach unten werden bei seitlicher Zugriffsmöglichkeit (z.B. Türe) 100cm² gefordert, das ist ein Loch mit etwa 13cm Durchmesser. Das Problem ist, daß es da reinstaubt und reinfeuchtelt wie nix Gutes, wirklich lästig, jedes Mal beim Flasche aufmachen Dreckfinger. Alternative ist ein Gasflaschenkasten, wie z.B. der von Reimo, der rundum geschlossen und dicht ist und nur von oben zugänglich (man kann das auch aus Holz selber machen). Dann genügt eine Entlüftung nach unten fallend von 2,2cm² da reicht ein normaler 1/2" Wasserschlauch als Entlüftung. Die Gasflasche muß aber auch hier wieder fest und verdrehsicher sein. Für eine Camping Gaz Flasche brauchst Du bei Verwendung im Fahrzeug zwingend ein Entnahmeventil mit Überdrucksicherung, weil die Butangasflaschen per Kugelventil ihr Gas abgeben. Das Teil kommt zuerst auf die Flasche, da kommt dann der Druckminderer dran. Die Verwendung von Campingreglern direkt auf der Flasche ist im Fahrzeug unzulässig. Die Gasanlage muß in D 30mbar haben, alle Geräte müssen dem entsprechen und CE Kennzeichnung haben, Herde brauchen Zündsicherung. Es ist zulässig, 80cm Schlauch zu verwenden, wir teilen auf in Gasregler-Rohrleitung 40cm und Rohrleitung-Kocher 40cm, es ist etwas unproblematischer, die Gasschläuche geteilt zu verwenden, wenn der Kocher dreh- oder schwenkbar ist. Es sind aber auch max. 75cm an einem Stück vom Regler zum Herd zulässig oder weniger. Es kann Dich Niemand daran hindern, Deinen Kocher über eine Gassteckdose zu betreiben, da ist dann so ein Bajonettverschluss dran, der sich bei geschlossenem Ventil öffnen läßt. Jetzt kann man z.B. zum Grillen im Freien eine Gasschlauchverlängerung anschließen. Wir machen das beim Stadtindianer standardmäßig so, Herd ist schwenkbar und auch kpl. herausnehmbar, dann brauchen wir zum Kochen auf dem Campingtisch natürlich einen längeren Gasschlauch (bei uns 1,5m), man darf den aber nicht im Fahrzeug verwenden. Wenn Du Fragen hast, kannste mich anrufen, wenn Du im Wilden Süden wohnst, können wir auch die Erstbescheinigung erstellen. [/QUOTE]
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