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Garantieverlängerung. Soll ich oder soll ich nicht ?
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 24672"><p>morgen!</p><p></p><p>ihr habt das thema zwar schon abgeschlossen, ich möchte es trotzdem nochmal aufwerfen.</p><p>ich denke auch grad über die garantieverlängerung nach. ich war mit meinem laster schon 3mal in der werkstatt wegen rutschender kupplung und mindestens 5 mal wegen irgendwelcher klappergeräusche. </p><p>die werkstatt hat jedesmal repariert, oder es wenigstens versucht, und die schäden oder geräusche, wenn auch erst nach mehreren anläufen, behoben.</p><p>die frage is nun, ob die kupplung als verschleißteil oder die mit an sicherheit wieder auftretenden klappergeräusche und eine eventuelle behebung derer durch die garantieverlängerung abgedeckt sind?</p><p>wann sagt opel, dass es sich um verschleiß handelt, und wann nich?irgendwie unterliegt doch alles dem verschleiß durch benutzung!?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 24672"] morgen! ihr habt das thema zwar schon abgeschlossen, ich möchte es trotzdem nochmal aufwerfen. ich denke auch grad über die garantieverlängerung nach. ich war mit meinem laster schon 3mal in der werkstatt wegen rutschender kupplung und mindestens 5 mal wegen irgendwelcher klappergeräusche. die werkstatt hat jedesmal repariert, oder es wenigstens versucht, und die schäden oder geräusche, wenn auch erst nach mehreren anläufen, behoben. die frage is nun, ob die kupplung als verschleißteil oder die mit an sicherheit wieder auftretenden klappergeräusche und eine eventuelle behebung derer durch die garantieverlängerung abgedeckt sind? wann sagt opel, dass es sich um verschleiß handelt, und wann nich?irgendwie unterliegt doch alles dem verschleiß durch benutzung!? [/QUOTE]
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