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Nissan NV200
Garantie im Ausland
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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 103499" data-attributes="member: 4310"><p>Serviervorschlag berichtet von einem vergleichbaren Problem in der Nissan Registratur:</p><p></p><p><a href="http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?f=50&t=11357#p102987" target="_blank">viewtopic.php?f=50&t=11357#p102987</a></p><p></p><p>was sich dann nach etwas Papierkrieg auch in <a href="http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?f=50&t=11357&start=30#p103060" target="_blank">Wohlgefallen</a> aufgelöst hat...</p><p></p><p>Dachte eigentlich immer, Kennzeichen sind Schall und Rauch, die Fahrgestellnummer hingegen so was wie der Fingerabdruck des Fahrzeuges und somit alleinig für die Zuordnung seitens des Herstellers maßgebend.. zudem sollte doch im KFZ Schein aeh.. Zulassungsbescheinigung Teil I ... die Verbindung Fahrzeugkennnummer -> Kennzeichen 'amtlich' geschlagen werden. ... und da die Garantie am Fahrzeug hängt und nicht personenbezogen ist, sollte es doch reichen, nachzuweisen, dass man legal im Besitz des Fahrzeuges ... (was bei genauerer Überlegung gar nicht so einfach ist auf einer Reise...es sei denn, man ist selbst der Halter und kann sich ausweisen, was aber nicht zwangsweise der Fall sein muss.. z.B. Auto auf Ehefrau .. Mann auf Tour <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> ) </p><p></p><p>Menno .. wenn man da einmal mit dem Grübeln anfängt kommt man sehr schnell zum Schluss: Pannen sind blöd... erst recht im Ausland!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 103499, member: 4310"] Serviervorschlag berichtet von einem vergleichbaren Problem in der Nissan Registratur: [url=http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?f=50&t=11357#p102987]viewtopic.php?f=50&t=11357#p102987[/url] was sich dann nach etwas Papierkrieg auch in [url=http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?f=50&t=11357&start=30#p103060]Wohlgefallen[/url] aufgelöst hat... Dachte eigentlich immer, Kennzeichen sind Schall und Rauch, die Fahrgestellnummer hingegen so was wie der Fingerabdruck des Fahrzeuges und somit alleinig für die Zuordnung seitens des Herstellers maßgebend.. zudem sollte doch im KFZ Schein aeh.. Zulassungsbescheinigung Teil I ... die Verbindung Fahrzeugkennnummer -> Kennzeichen 'amtlich' geschlagen werden. ... und da die Garantie am Fahrzeug hängt und nicht personenbezogen ist, sollte es doch reichen, nachzuweisen, dass man legal im Besitz des Fahrzeuges ... (was bei genauerer Überlegung gar nicht so einfach ist auf einer Reise...es sei denn, man ist selbst der Halter und kann sich ausweisen, was aber nicht zwangsweise der Fall sein muss.. z.B. Auto auf Ehefrau .. Mann auf Tour :) ) Menno .. wenn man da einmal mit dem Grübeln anfängt kommt man sehr schnell zum Schluss: Pannen sind blöd... erst recht im Ausland! [/QUOTE]
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Welches Sinnesorgan dient der Wahrnehmung von Licht?
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