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Heimwerker - Haus & Garten
Frage zum Nachbarschaftsrecht
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 75170"><p>er muß die bälle auf jeden fall herausgeben, weil er an ihnen allein dadurch, daß sie sich auf sein grundstück verirren, kein eigentum erwirbt.</p><p></p><p>Richtet der ball in seinem garten schaden an, so entsteht ggf. ein schadensersatzanspruch seinerseits gegen den schützen bzw. dessen eltern. Außerdem ließe sich ein unterlassungsanspruch gegen den schützen herleiten und ggf. auch durchsetzen. Nur wie gesagt: die bälle darf er nicht einfach einbehalten - da könnte er in teufels küche kommen (man könnte im falle eines im garten entstandenen schadens allenfalls noch über ein pfandrecht am ball diskutieren).</p><p></p><p>edit:</p><p>Interessant wäre dann noch die frage, wie er (!) sich vorstellt, in welcher form Ihr ihm Euren herausgabeanspruch vortragen sollt, wenn ihr das grundstück nicht einmal zwecks klingeln betreten dürft. </p><p></p><p>[zwar-machbar-aber-nicht-ganz-ernst-gemeint-modus an]</p><p>Da bietet sich ja ein weites feld: megaphon, kanonenböller, rauchzeichen über ein anwaltsschreiben bis hin zur rückholung des balles durch (polizei oder) gerichtsvollzieher aufgrund eines diesbezüglich erwirkten titels. Ich nehme mal an, daß er zumindest auf kommunikation per anwalt, polizei und gerichtsvollzieher dann doch dankend verzichtet, weil die kosten dafür ihm auferlegt würden.</p><p>[zwar-machbar-aber-nicht-ganz-ernst-gemeint-modus aus]</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 75170"] er muß die bälle auf jeden fall herausgeben, weil er an ihnen allein dadurch, daß sie sich auf sein grundstück verirren, kein eigentum erwirbt. Richtet der ball in seinem garten schaden an, so entsteht ggf. ein schadensersatzanspruch seinerseits gegen den schützen bzw. dessen eltern. Außerdem ließe sich ein unterlassungsanspruch gegen den schützen herleiten und ggf. auch durchsetzen. Nur wie gesagt: die bälle darf er nicht einfach einbehalten - da könnte er in teufels küche kommen (man könnte im falle eines im garten entstandenen schadens allenfalls noch über ein pfandrecht am ball diskutieren). edit: Interessant wäre dann noch die frage, wie er (!) sich vorstellt, in welcher form Ihr ihm Euren herausgabeanspruch vortragen sollt, wenn ihr das grundstück nicht einmal zwecks klingeln betreten dürft. [zwar-machbar-aber-nicht-ganz-ernst-gemeint-modus an] Da bietet sich ja ein weites feld: megaphon, kanonenböller, rauchzeichen über ein anwaltsschreiben bis hin zur rückholung des balles durch (polizei oder) gerichtsvollzieher aufgrund eines diesbezüglich erwirkten titels. Ich nehme mal an, daß er zumindest auf kommunikation per anwalt, polizei und gerichtsvollzieher dann doch dankend verzichtet, weil die kosten dafür ihm auferlegt würden. [zwar-machbar-aber-nicht-ganz-ernst-gemeint-modus aus] [/QUOTE]
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