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<blockquote data-quote="welfen2002" data-source="post: 33603" data-attributes="member: 74"><p><strong>Re: Wird immer besser</strong></p><p></p><p> Die Hersteller bauen die Filter nur nach den Vorgaben. Diese Vorgaben haben eine ABE. Wenn die Vorgaben möglicherweise nicht ausreichen, dann soll im nachhinein der Hersteller dafür verantwortlich gemacht werden, das die Vorgaben der Politik unzureichend waren? <a href="http://www.tagesspiegel.de/magazin/mobil/Mobil;art363,2407445" target="_blank">http://www.tagesspiegel.de/magazin/mobi ... 63,2407445</a></p><p>Mag ja sein, das der Gesetzgeber es anders gemeint hat, aber letztendlich zählt das, für das der Gesetzgeber eine ABE ausgestellt hat.</p><p></p><p>Also hat die Werkstatt schuld, die auf Kundenwunsch einen bestimmten Filter eingebaut hat? Wohl auch nicht.</p><p></p><p>Ich denke der Käufer ist selber schuld, denn jeder vernünftige Mensch kann sich zusammenreimen, das so eine Art AKKUPATZ in den Auspuff gesteckt nicht dauerhaft die Filterfunktion gewährleistet.</p><p></p><p>Solange für den Filter eine ABE Vorliegt, solange ist es im Sinne des Gesetze ein Feinstaubfilter.</p><p>Wie bereits mehrfach festgestellt: Recht und Gerechtigkeit sind zwei unterschiedliche Stiefel. (Das glaube ich, das der Ein oder Andere dabei wütend wird! Aber hoffentlich auch schlauer!)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="welfen2002, post: 33603, member: 74"] [b]Re: Wird immer besser[/b] Die Hersteller bauen die Filter nur nach den Vorgaben. Diese Vorgaben haben eine ABE. Wenn die Vorgaben möglicherweise nicht ausreichen, dann soll im nachhinein der Hersteller dafür verantwortlich gemacht werden, das die Vorgaben der Politik unzureichend waren? [url=http://www.tagesspiegel.de/magazin/mobil/Mobil;art363,2407445]http://www.tagesspiegel.de/magazin/mobi ... 63,2407445[/url] Mag ja sein, das der Gesetzgeber es anders gemeint hat, aber letztendlich zählt das, für das der Gesetzgeber eine ABE ausgestellt hat. Also hat die Werkstatt schuld, die auf Kundenwunsch einen bestimmten Filter eingebaut hat? Wohl auch nicht. Ich denke der Käufer ist selber schuld, denn jeder vernünftige Mensch kann sich zusammenreimen, das so eine Art AKKUPATZ in den Auspuff gesteckt nicht dauerhaft die Filterfunktion gewährleistet. Solange für den Filter eine ABE Vorliegt, solange ist es im Sinne des Gesetze ein Feinstaubfilter. Wie bereits mehrfach festgestellt: Recht und Gerechtigkeit sind zwei unterschiedliche Stiefel. (Das glaube ich, das der Ein oder Andere dabei wütend wird! Aber hoffentlich auch schlauer!) [/QUOTE]
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