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Fehlende Buchungsbestätigung, Ärger mit Vermieter
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 105553"><p>Hallo,</p><p></p><p>wir buchten im Januar einen Kurzurlaub in einer Pension über das Internet. Eine Buchungsbestätigung erhielten wir trotz Nachfrage per Mail nicht, deswegen buchten wir erneut, aber in einer anderen Pension. Dort lief alles perfekt.</p><p></p><p>Am Tag der Anreise meldete sich plötzlich Vermieter A und fragte, wann wir anreisen würden. <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_eek.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":shock:" title="shock :shock:" data-shortname=":shock:" /> </p><p>Ich erklärte ihm, dass wir keine Buchungsbestätigung bekommen haben, also auch nicht auf "Gut Glück" die fast 500 km anreisen wollten. Wie hätten keine Telefonnummer von ihm gehabt, nur eine Mailadresse, da bekamen wir ja auch keine Antwort.</p><p></p><p>Eine Woche nach unserem Kurzurlaub bekamen wir von Vermieter A die Rechnung über die nicht angetretenen Übernachtungen geschickt ! Bevor ich damit zum Anwalt renne, schrieb ich ihm den Sachverhalt per Einschreiben. Wir erhielten ja weder eine Bestätigung, noch eine Antwort auf unsere Mails, eine Telefonnummer gab es nicht, auch nicht im Telefonbuch ! Deswegen lehnen wir eine Zahlung ab. Antwort haben wir noch nicht. </p><p></p><p>Wie ist das rechtlich ? Sind wir etwa zur Zahlung verpflichtet ?? <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/confused.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":confused:" title="confused :confused:" data-shortname=":confused:" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 105553"] Hallo, wir buchten im Januar einen Kurzurlaub in einer Pension über das Internet. Eine Buchungsbestätigung erhielten wir trotz Nachfrage per Mail nicht, deswegen buchten wir erneut, aber in einer anderen Pension. Dort lief alles perfekt. Am Tag der Anreise meldete sich plötzlich Vermieter A und fragte, wann wir anreisen würden. :shock: Ich erklärte ihm, dass wir keine Buchungsbestätigung bekommen haben, also auch nicht auf "Gut Glück" die fast 500 km anreisen wollten. Wie hätten keine Telefonnummer von ihm gehabt, nur eine Mailadresse, da bekamen wir ja auch keine Antwort. Eine Woche nach unserem Kurzurlaub bekamen wir von Vermieter A die Rechnung über die nicht angetretenen Übernachtungen geschickt ! Bevor ich damit zum Anwalt renne, schrieb ich ihm den Sachverhalt per Einschreiben. Wir erhielten ja weder eine Bestätigung, noch eine Antwort auf unsere Mails, eine Telefonnummer gab es nicht, auch nicht im Telefonbuch ! Deswegen lehnen wir eine Zahlung ab. Antwort haben wir noch nicht. Wie ist das rechtlich ? Sind wir etwa zur Zahlung verpflichtet ?? :confused: [/QUOTE]
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