Fehlende Buchungsbestätigung, Ärger mit Vermieter

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Anonymous

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Hallo,

wir buchten im Januar einen Kurzurlaub in einer Pension über das Internet. Eine Buchungsbestätigung erhielten wir trotz Nachfrage per Mail nicht, deswegen buchten wir erneut, aber in einer anderen Pension. Dort lief alles perfekt.

Am Tag der Anreise meldete sich plötzlich Vermieter A und fragte, wann wir anreisen würden. :shock:
Ich erklärte ihm, dass wir keine Buchungsbestätigung bekommen haben, also auch nicht auf "Gut Glück" die fast 500 km anreisen wollten. Wie hätten keine Telefonnummer von ihm gehabt, nur eine Mailadresse, da bekamen wir ja auch keine Antwort.

Eine Woche nach unserem Kurzurlaub bekamen wir von Vermieter A die Rechnung über die nicht angetretenen Übernachtungen geschickt ! Bevor ich damit zum Anwalt renne, schrieb ich ihm den Sachverhalt per Einschreiben. Wir erhielten ja weder eine Bestätigung, noch eine Antwort auf unsere Mails, eine Telefonnummer gab es nicht, auch nicht im Telefonbuch ! Deswegen lehnen wir eine Zahlung ab. Antwort haben wir noch nicht.

Wie ist das rechtlich ? Sind wir etwa zur Zahlung verpflichtet ?? :confused:
 
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rgruener

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Hmm, ich bin weder Anwalt noch Jurist, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß Du da zur Zahlung verpflichtet bist.
Einerseits hast Du wohl verbindlich gebucht, andererseits aber eine Bestätigung verlangt.
Ich würde es genauso wie der machen, nicht reagieren, Rechnung weg werfen. Ich hätte da erst gar nicht geantwortet.
 
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bonsaicamper

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Ein verbindlicher Beherbungsvertrag kommt -wie andere Verträge auch- durch Angebot und Annahme zustande. Diese Erklärungen sind nicht an eine bestimmte Form gebunden. Auch ohne schriftliche Buchungsbestätigung kann ein Beherbergungsvertrag zustandekommen. Eine Annahme muss -wenn auch nur mündlich- trotzdem vorliegen.

Ein Internetangebot oder Katalogangebot ist in der Regel kein "Angebot" im Rechtsinne zu sehen, sondern zunächst nur eine sog. "invitatio ad offerendum", also eine Einladung ein Angebot abzugeben. Das Angebot wird dann bei der Buchung vom künftigen Gast abgegeben. Ein verbindlicher Vertrag kommt dann erst durch die mündliche oder schriftliche Buchungsbestätigung des Hoteliers bzw. Vermieters zustande.

In der Mail des Vermieters, in der er nach Deiner Anreise frägt, könnte evtl. eine Buchungsbestätigung gesehen werden. Die Frage ist dann, ob Du nach so langer Zeit überhaupt noch an Dein Angebot gebunden bist, auch wenn Du -trotz ausgebliebener Buchungsbestätigung- nicht stornierst hast.

Ich meine, dass Du ganz gute Karten hast, Dich gegen die Forderung zu wehren. Ich würde ihm Deine Auffassung darlegen und ihn gleichzeitig auffordern, Dir ausdrücklich innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu bestätigen, dass er auf seine Forderung verzichtet und ihm für den Fall, dass er dies nicht fristgerecht erklären sollte, rechtliche Schritte mit Hilfe eines Anwalts ankündigen. Sollte er stur bleiben, kann ich Dir nur den Gang zum Anwalt empfehlen.
 
daisy

daisy

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Rechtlich kann ich nicht genau etwas sagen, aber ignorieren darf man sowas nicht. Selbst falsch Forderungen von solchen dubiosen Firmen können mit einem Gerichtstitel enden. Wenn man Rechtschutz hat, dann lieber gleich zum Anwalt.
 
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Danke euch allen, das hilft schonmal weiter.
Da wir aber in den letzten 4 Wochen nichts mehr vom Vermieter A gehört oder gelesen haben, denke ich mal, dass da nichts (mehr) kommt. Er scheint nicht sehr gerne zu kommunizieren...

Ich habe in der Rechtsschutz 150 Euro SB, da würde sich der Gang zum Anwalt nicht lohnen, die Forderung ist 145 Euro ! :zwink:
 
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rgruener

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daisy schrieb:
Rechtlich kann ich nicht genau etwas sagen, aber ignorieren darf man sowas nicht. Selbst falsch Forderungen von solchen dubiosen Firmen können mit einem Gerichtstitel enden. Wenn man Rechtschutz hat, dann lieber gleich zum Anwalt.

erstmal abwarten, ob überhaupt relevanate ansprüche gestellt werden.
bisher hat nur einer gesagt, dass er was will. das hat wohl juristisch kaum belang. solange kein zahlungsbefehl kommt, da kann er dich mal. dann allerdiings sollte man zügig und fristgerecht widerspruch einlegen. alles andere ist larifari.
99% verlaufen im sande. falsche mahnungen und forderungen hart man doch jede woche 10mal.
wenn man da jedesmal gleich antworten würde.
 
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sascha1982

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Berlingoheizer schrieb:
Ich habe in der Rechtsschutz 150 Euro SB, da würde sich der Gang zum Anwalt nicht lohnen, die Forderung ist 145 Euro ! :zwink:

Also rein aus spass an der freude würde ich die 5€ drauflegen...
 
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sascha1982 schrieb:
Berlingoheizer schrieb:
Ich habe in der Rechtsschutz 150 Euro SB, da würde sich der Gang zum Anwalt nicht lohnen, die Forderung ist 145 Euro ! :zwink:

Also rein aus spass an der freude würde ich die 5€ drauflegen...

Wieso "drauflegen" ? Ich müsste 150 Euro abdrücken, die ich so nicht zahlen müsste ! Sobald ich zum RA gehe, MUSS ich zahlen.
 
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sascha1982

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Ich meinte bevor ich dem dubiosen herbergsanbieter 145.- bezahle würde ich lieber die 150.- für den rs-anwalt ausgeben
 
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UNO-Air

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So ganz nebenbei....
Könnten die Antwortmails in einem Spamordner gelandet sein?? Bei GMX z.B. kommt das schonmal vor! ;-)
 
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UNO-Air schrieb:
So ganz nebenbei....
Könnten die Antwortmails in einem Spamordner gelandet sein?? Bei GMX z.B. kommt das schonmal vor! ;-)

Nein, den habe ich regelmäßig im Blick, da auch meine Ebaymails dort regelmäßig versumpfen.
 
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knebel24

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Berlingoheizer schrieb:
sascha1982 schrieb:
Berlingoheizer schrieb:
Ich habe in der Rechtsschutz 150 Euro SB, da würde sich der Gang zum Anwalt nicht lohnen, die Forderung ist 145 Euro ! :zwink:

Also rein aus spass an der freude würde ich die 5€ drauflegen...

Wieso "drauflegen" ? Ich müsste 150 Euro abdrücken, die ich so nicht zahlen müsste ! Sobald ich zum RA gehe, MUSS ich zahlen.
Wenn du gewinnst (wovon ich ausgehe), zahlst du doch nichts, auch keine SB.
 
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knebel24 schrieb:
Wenn du gewinnst (wovon ich ausgehe), zahlst du doch nichts, auch keine SB.
Aber nur, wenn es vor Gericht entschieden wird, oder ? Wenn sich die Anwälte einigen würden bzw. die Sache nach einem Brief erledigt wäre, müsste ich trotzdem zahlen. Egal, erstmal abwarten. ob und wie der sich meldet.
 
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rgruener

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der geht doch sicher genausowenig zum anwalt, wie 99% aller anderen auch.
allemal abwarten heisst die devise und auf nicht offzielle schreiben/mail nicht reagieren.
im falle eines falles der verbleibenden 1% kann man immer noch reagieren.
 
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