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Falsche Reifengröße im Fzg-Schein...
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 63294"><p>hallo</p><p>also wenn du ein fahrzeug mit einer eg-betriebserlaubnis hast, also jedes fahrzeug mit einem coc-papier, dann hat die polizei wie auch der tüv die möglichkeit, alle zulässigen reifengrößen zu prüfen.</p><p>zudem hat sich rechtlich noch was geändert. früher mußte man bei einer kontrolle oder beim tüv beweisen, dass die montierte reifengröße erlaubt war, also z.b. durch den eintrag im alten fahrzeugschein. </p><p>jetzt habe wir eine so genannte beweislastumkehr. d.h. der tüv-prüfer oder die polizei müssen den nachweis bringen, dass die montierte reifengröße NICHT zulässig ist. zumindest der tüv kann das mit seiner software bzw. mit seinen internet-zugängen überprüfen.</p><p>aber zurück zu "einfachem autofahren":</p><p>der tipp mit der kopie des coc-papiers ist bestimmt am einfachsten und vor allen dingen am schnellsten. egal ob gesetzesänderung oder nicht.</p><p>übrigens als anmerkung: in anderen eg-mitgliedsstaaten steht in der zulassungsbescheinigung teil I nur der hersteller, der typ, die fahrgestellnummer und das kennzeichen. mehr ist laut eg nicht notwendig. da haben wir es in deutschland ja noch richtig gut (siehe littauen, estland, ...)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 63294"] hallo also wenn du ein fahrzeug mit einer eg-betriebserlaubnis hast, also jedes fahrzeug mit einem coc-papier, dann hat die polizei wie auch der tüv die möglichkeit, alle zulässigen reifengrößen zu prüfen. zudem hat sich rechtlich noch was geändert. früher mußte man bei einer kontrolle oder beim tüv beweisen, dass die montierte reifengröße erlaubt war, also z.b. durch den eintrag im alten fahrzeugschein. jetzt habe wir eine so genannte beweislastumkehr. d.h. der tüv-prüfer oder die polizei müssen den nachweis bringen, dass die montierte reifengröße NICHT zulässig ist. zumindest der tüv kann das mit seiner software bzw. mit seinen internet-zugängen überprüfen. aber zurück zu "einfachem autofahren": der tipp mit der kopie des coc-papiers ist bestimmt am einfachsten und vor allen dingen am schnellsten. egal ob gesetzesänderung oder nicht. übrigens als anmerkung: in anderen eg-mitgliedsstaaten steht in der zulassungsbescheinigung teil I nur der hersteller, der typ, die fahrgestellnummer und das kennzeichen. mehr ist laut eg nicht notwendig. da haben wir es in deutschland ja noch richtig gut (siehe littauen, estland, ...) [/QUOTE]
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