Falsche Reifengröße im Fzg-Schein...

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Anonymous

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Hallo,
ich haben vor ein paar Tagen meinen neuen Combo vom Händler geholt und zugelassen. :)

Im Fzg-Schein ist leider nur die Reifengröße 175/65 R14 eingetragen. In der COC stehen noch andere, u.a. auch die tatsächlich verbauten 185/60 R15.
Nur was nützt mir das, wenn bei einer Polizeikontrolle die Reifen reklamiert werden? Muß ich eine Kopie der COC mitführen?

So ist doch Ärger vorprogrammiert, warum können die Deppen bei der Zulassungsstelle nicht die "richtigen" Reifen eintragen (hatte es dort extra erwähnt)?

Wie ist das denn bei Euren Papieren?
 
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combonattor

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Hallo, in den neuen KFZ Schein wird nur eine Reifengrösse eingetragen.Ich habe im Auto eine Kopie von dem alten KfZ Brief wo alle Reifengrössen sind.Du kannst dir aber auch der Opel Reifen Umrüstkatalog runterladen und ausdrucken.Da stehen alle Reifen+Felgen Kombinationen die du auf dem Combo fahren darfst.
Gruß,Alex
 
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Anonymous

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Ja, das ist auch eine Möglichkeit. COC-Kopie ginge wohl auch.

Aber kann mir einer verraten, warum die zulässigen Größen, oder zumindest die serienmäßig montierten, nicht eingetragen werden? :confused:
Ich habe eigentlich wenig Lust, einen ganzen Ordner mit Gutachten o.ä. im Fzg. mitführen zu müssen, bloß weil die Bürokraten mal wieder einen Bock geschossen haben... :hintern:
 
zooom

zooom

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Das ist nicht so dramatisch, in der Zulassungsbescheinigung (sorry, hatt ich falsch geschrieben) stehen nur die kleinstmöglichen Reifengrößen (hilfreich bei Winterreifenkauf z.B.), die anderen sind Bestandteil der EU Betriebserlaubnis. Du kannst sicher sein, daß die Reifen, mit denen dein Auto ausgeliefert wurde, auch zulässig sind.
 
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rgruener

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ausnahmsweise kann die zulassungsstelle mal nix dafür.
das ist eben eu-beamtendeppen-regelung. bei mir sind z.b. die 185er eingetragen, aber auch nur eine grösse.
aber in der tat reicht das COC papier und ausserdem hat die rennleitung wohl inzwischen zugriff auf die entsprechenden daten. ärger sollte es also eigentlich nicht geben. ansonsten hast du recht, wir haben eh schon viel zu viel papiermist dabei.
 
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zooom schrieb:
Du kannst sicher sein, daß die Reifen, mit denen dein Auto ausgeliefert wurde, auch zulässig sind.
Naja, sicher bin ich, weil ich die Größe in der COC nachgesehen und gefunden habe, nicht weil "nicht sein kann, was nicht sein darf" (hab schon Pferde kotzen sehen... :rund: ).

Ich frage mich nur, hätte es soviel mehr Arbeit gemacht, die Daten gleich in den Schein zu drucken (Platz wäre genug gewesen)?
Stattdessen können wir uns jetzt die Köpfe zerbrechen, wie man ggf. einen uneinsichtigen Kontrolleur der Rennleitung überzeugen kann... :confused:
 
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Tom_ schrieb:
[...Stattdessen können wir uns jetzt die Köpfe zerbrechen, wie man ggf. einen uneinsichtigen Kontrolleur der Rennleitung überzeugen kann... :confused:

Zerbrich Dir nicht den Kopf.
Führ einfach eine Kopie der COC-Bescheinigung mit (z.B. bei die Bedienungsanleitung ins Fahrzeug legen) und gut ist.
Dann hast Du schon wesentlich mehr gemacht, als notwendig wäre und Dir evtl. bei einer Kontrolle Zeit erspart.

Gruß
Martin
 
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rgruener schrieb:
alle reifengrössen sind nur noch bei import-fahrzeugen eingetragen.
Es geht hier ja um ein Reimport-Fahrzeug.
In der EU-COC (Certificate of Conformity) stehen alle Größen drin (auch die montierte), im Brief gar keine und im Schein nur eine der nicht montierten Größen... :mhm:
 
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Anonymous

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hallo
also wenn du ein fahrzeug mit einer eg-betriebserlaubnis hast, also jedes fahrzeug mit einem coc-papier, dann hat die polizei wie auch der tüv die möglichkeit, alle zulässigen reifengrößen zu prüfen.
zudem hat sich rechtlich noch was geändert. früher mußte man bei einer kontrolle oder beim tüv beweisen, dass die montierte reifengröße erlaubt war, also z.b. durch den eintrag im alten fahrzeugschein.
jetzt habe wir eine so genannte beweislastumkehr. d.h. der tüv-prüfer oder die polizei müssen den nachweis bringen, dass die montierte reifengröße NICHT zulässig ist. zumindest der tüv kann das mit seiner software bzw. mit seinen internet-zugängen überprüfen.
aber zurück zu "einfachem autofahren":
der tipp mit der kopie des coc-papiers ist bestimmt am einfachsten und vor allen dingen am schnellsten. egal ob gesetzesänderung oder nicht.
übrigens als anmerkung: in anderen eg-mitgliedsstaaten steht in der zulassungsbescheinigung teil I nur der hersteller, der typ, die fahrgestellnummer und das kennzeichen. mehr ist laut eg nicht notwendig. da haben wir es in deutschland ja noch richtig gut (siehe littauen, estland, ...)
 
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