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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 39850"><p>Solange es nicht schriftlich Fixiert ist, ist es Schall und Rauch. Leider !</p><p>Wenn es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt, zählt alleine dieser, da dort meist Klauseln verankert sind wie die oben aufgeführten. Ist es allerdings ein Kaufvertrag nur per Handschlag, wie hier auf dem Land durchaus üblich, zählen auch die mündlich zugesicherten Eigenschaften.</p><p></p><p>AAAAAber: Man kann dies ja durch einen RA prüfen lassen. :zwinkernani:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 39850"] Solange es nicht schriftlich Fixiert ist, ist es Schall und Rauch. Leider ! Wenn es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt, zählt alleine dieser, da dort meist Klauseln verankert sind wie die oben aufgeführten. Ist es allerdings ein Kaufvertrag nur per Handschlag, wie hier auf dem Land durchaus üblich, zählen auch die mündlich zugesicherten Eigenschaften. AAAAAber: Man kann dies ja durch einen RA prüfen lassen. :zwinkernani: [/QUOTE]
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