Falsche Infos vom Verkäufer bekommen. Was nun?

Diskutiere Falsche Infos vom Verkäufer bekommen. Was nun? im Forum Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung im Bereich ---> Auto / Verkehr - Hallo zusammen. Bin völlig neu hier, hab aber schon des öfteren auf dieses Forum zurück gegriffen. Ich habe mir am Samstag nen Kangoo 1,2/43kw...
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Anonymous

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Hallo zusammen.
Bin völlig neu hier, hab aber schon des öfteren auf dieses Forum zurück gegriffen.

Ich habe mir am Samstag nen Kangoo 1,2/43kw gekauft. KM Stand 85tkm.
Nach Anfrage beim Verkäufer bekam ich zu hören das der Kangoo ne Kette, und keinen Zahnriemen mehr hat. Woraufhin ich mich dafür entschieden habe den Wagen zu kaufen.
Nun scheint es aber so, das ich vielleicht doch besser direkt den Riemen wechseln sollte da das mit der Kette ne falsche Info war.
Wie sieht das aus? Kann ich da irgendwas drehen das der Händler zumindest nen Teil der Kosten mit trägt? War zwar ne mündliche Aussage, aber ich hab meine Freundin als Zeugin.

Gruß
Alex
 
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Anonymous

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Hallo,

probieren kannst Du es, vielleicht trägt er einen Teil oder übernimmt sogar alles. Aber er muss nicht. Leider zählt beim Fahrzeugkauf nur das schriftlich festgehaltene. Im Vertrag müsste auch im Kleingedruckten stehen: "Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen..... " oder ähnliches.

Aber wie geschrieben, probieren würde ich es auf jeden Fall. :jaja:
 
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Dank Dir für die schnelle Antwort.
Sowas hatte ich irgendwie schon gefürchtet. Naja,... hoffe mal das das alle Überraschungen sind die mich erwarten.
Gruß
Alex
 
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Lextreme schrieb:
Dank Dir für die schnelle Antwort.
Sowas hatte ich irgendwie schon gefürchtet. Naja,... hoffe mal das das alle Überraschungen sind die mich erwarten.
Gruß
Alex

Probiere es dennoch !!! Es muss ja nicht mal Absicht vom Verkäufer gewesen sein, sondern schlicht Unwissen. Er muss ja kein "Verbrecher" sein, weil er eine Falschinfo gegeben hat. Automobilverkäufer sind auch nur Menschen, schleißlich war ich auch mal einer..... :pfeiff:

Sprich ihn mal an, mehr als Nein sagen kann er ja nicht. Du musst ihm allerdings die Chance geben, die Reparatur selber durchführen zu können/lassen. Woanders reparieren lassen und dann ihm die Rechnung präsentieren würde ich nicht machen, das wäre von Dir auch nicht ganz fair, oder ? :zwinkernani:
 
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Seine Antwort:
"Wenn Sie sicher sein wollen das der gewechselt wird, dann können Sie das auf Ihre eigenen Kosten gerne machen."
Hoffe es bleibt dann auch bei dem Zahnriemen. Denke ich sollte das Dingen nochmals von der Dekra voll durchchecken lassen um auf Nummer sicher zu gehen...
 
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Lextreme schrieb:
Seine Antwort:
"Wenn Sie sicher sein wollen das der gewechselt wird, dann können Sie das auf Ihre eigenen Kosten gerne machen."

Dann würde ich den Kaufvertrag mal ausdrücklich studieren und denn evtl. den Anwalt meines Vertrauens fragen. Lohnt aber nur bei einer Rechtschutzversicherung ohne Sb. :zwinkernani:
 
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sungam

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Also meist stehen in so KFZ-Kaufverträgen so Sachen wie "mündliche Nebenabreden wurden keine getroffen" etc. Dann wirds schon knifflig.

Also, wie hier schon gesagt, einfach noch mal gründlich den Kaufvertrag lesen und dann abwägen ob die anfallenden Reparaturkosten höher sind, als die für eine anwaltliche Beratung. Und ob ne Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
Was anderes ist es natürlich wenn die betreffende Eigenschaft im Vertrag festgehalten wurde und nicht vorhanden ist. Das ist dann eindeutig ein Sachmangel. Aber so klar ist es leider selten.
 
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Jo0801 schrieb:
sungam schrieb:
... "mündliche Nebenabreden wurden keine getroffen" ...
ist eine zugesicherte eigenschaft wirklich eine nebenabrede ?

Solange es nicht schriftlich Fixiert ist, ist es Schall und Rauch. Leider !
Wenn es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt, zählt alleine dieser, da dort meist Klauseln verankert sind wie die oben aufgeführten. Ist es allerdings ein Kaufvertrag nur per Handschlag, wie hier auf dem Land durchaus üblich, zählen auch die mündlich zugesicherten Eigenschaften.

AAAAAber: Man kann dies ja durch einen RA prüfen lassen. :zwinkernani:
 
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Berlingoheizer schrieb:
AAAAAber: Man kann dies ja durch einen RA prüfen lassen. :zwinkernani:
AAAAAber: da musst Du auch viiiiiiel Geld haben --> lohnt sich das???
Möglicherweise kannst Du mit dem Geld, das Du nicht dem RA in den Rachen wirfst, den Zahnriemen 3x wechseln lassen... :mrgreen:
 
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matula

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Lextreme schrieb:
Seine Antwort:
"Wenn Sie sicher sein wollen das der gewechselt wird, dann können Sie das auf Ihre eigenen Kosten gerne machen."
Hoffe es bleibt dann auch bei dem Zahnriemen. Denke ich sollte das Dingen nochmals von der Dekra voll durchchecken lassen um auf Nummer sicher zu gehen...

Klingt irgendwie dämlich, diese Antwort. Wie nett von ihm, dass er zustimmt, dass Du den Riemen auf Deine Kosten wechseln darfst.
Muß denn der Riemen schon gewechselt werden? Hast Du schon im
Wartungsheft geschaut? Oft ist ein Wechsel erst nach 120.000 oder
mehr km vorgeschrieben. (z.B. bei meinem alten Peugeot 306 war
der Wechsel erst nach 10 Jahren oder 120.000 km vorgesehen)
Renault wird doch sicher ähnliche Intervalle haben, oder?
Gruß
Olaf
 
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matula schrieb:
Lextreme schrieb:
Seine Antwort:
"Wenn Sie sicher sein wollen das der gewechselt wird, dann können Sie das auf Ihre eigenen Kosten gerne machen."
Hoffe es bleibt dann auch bei dem Zahnriemen. Denke ich sollte das Dingen nochmals von der Dekra voll durchchecken lassen um auf Nummer sicher zu gehen...

Klingt irgendwie dämlich, diese Antwort. Wie nett von ihm, dass er zustimmt, dass Du den Riemen auf Deine Kosten wechseln darfst.
Muß denn der Riemen schon gewechselt werden? Hast Du schon im
Wartungsheft geschaut? Oft ist ein Wechsel erst nach 120.000 oder
mehr km vorgeschrieben. (z.B. bei meinem alten Peugeot 306 war
der Wechsel erst nach 10 Jahren oder 120.000 km vorgesehen)
Renault wird doch sicher ähnliche Intervalle haben, oder?
Gruß
Olaf

Ne,
hab mal gelesen alle 75.000 km oder 5 Jahre.

Gruß
Martin
 
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matula schrieb:
Renault wird doch sicher ähnliche Intervalle haben, oder?
Gruß
Olaf

Nach den vorgeschriebenen Intervall für den Kangoo müsste ich noch mal schauen.
Bei meinem Kangoo wurde der Zahnriemenwechsel vom Händler beauftragt und bezahlt
bei 70 000 km. Hab auch die Rechnung dafür mitbekommen. :jaja:
 
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