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<blockquote data-quote="Dachfalter" data-source="post: 97204" data-attributes="member: 5281"><p>Warte erstmal ab, was denn da kommen mag. Tachovorlauf und Messtoleranz (Blitzer und Laser 3km/h bis 100km/h und aufgerundete 3% über 100km/h) lassen das Ergebnis zumeist erträglicher erscheinen als zunächst angenommen.</p><p></p><p>Der Vollzug eines Fahrverbotes ist regional unterschiedlich. In Bayern gibt der bayerische Betroffene den FS bei seiner zuständigen Polizei ab. in anderen Bundesländern muß er eingeschickt werden. Das Procedere steht jedoch in den Erklärungen zum Bußgeldbescheid drin.</p><p></p><p>Ein absehen vom Fahrverbot ist nicht unmöglich aber auch nicht einfach. Ein reines "ich brauch den Schein für die Arbeit" reicht zumeist nicht aus. Was zieht, ist eine konkrete Existenzgefährdung.</p><p></p><p>Ich kenne genügend Fälle, un denen alles Jammern nicht geholfen hat. Der Richter verweist auf rechtlich zustehenden Erholungsurlaub und vernimmt im Zweifelsfall auch den Arbeitgeber, der seinen Angestellten den zusammenhängenden Urlaub nicht gewähren will.</p><p></p><p>Schließlich hat man ja (als Ersttäter) eine 4monatige Abgabefrist, welche vom Rechtskraftdatum des BGB gerechnet wird. Durch einen Einspruch gegen den BGB und zeitgerechte Rücknahme kann man die Rechtskraft auch noch hinauszögern. Somit kann in den allermeisten Fällen das Fahrverbot auf eine "günstigere" Zeit gelegt werden.</p><p></p><p>Aber Achtung: Wenn die 4moantige Frist abgelaufen ist, beginnt das Fahrverbot automatisch zu laufen. Es endet jedoch erst, wenn der FS für die genannte Frist (1,2 oder 3 Monate) in amtlicher Verwahrung war. Gibt man den Schein also zu spät ab, verlängert dies die Dauer des Fahrverbotes erheblich und unnötig.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Dachfalter, post: 97204, member: 5281"] Warte erstmal ab, was denn da kommen mag. Tachovorlauf und Messtoleranz (Blitzer und Laser 3km/h bis 100km/h und aufgerundete 3% über 100km/h) lassen das Ergebnis zumeist erträglicher erscheinen als zunächst angenommen. Der Vollzug eines Fahrverbotes ist regional unterschiedlich. In Bayern gibt der bayerische Betroffene den FS bei seiner zuständigen Polizei ab. in anderen Bundesländern muß er eingeschickt werden. Das Procedere steht jedoch in den Erklärungen zum Bußgeldbescheid drin. Ein absehen vom Fahrverbot ist nicht unmöglich aber auch nicht einfach. Ein reines "ich brauch den Schein für die Arbeit" reicht zumeist nicht aus. Was zieht, ist eine konkrete Existenzgefährdung. Ich kenne genügend Fälle, un denen alles Jammern nicht geholfen hat. Der Richter verweist auf rechtlich zustehenden Erholungsurlaub und vernimmt im Zweifelsfall auch den Arbeitgeber, der seinen Angestellten den zusammenhängenden Urlaub nicht gewähren will. Schließlich hat man ja (als Ersttäter) eine 4monatige Abgabefrist, welche vom Rechtskraftdatum des BGB gerechnet wird. Durch einen Einspruch gegen den BGB und zeitgerechte Rücknahme kann man die Rechtskraft auch noch hinauszögern. Somit kann in den allermeisten Fällen das Fahrverbot auf eine "günstigere" Zeit gelegt werden. Aber Achtung: Wenn die 4moantige Frist abgelaufen ist, beginnt das Fahrverbot automatisch zu laufen. Es endet jedoch erst, wenn der FS für die genannte Frist (1,2 oder 3 Monate) in amtlicher Verwahrung war. Gibt man den Schein also zu spät ab, verlängert dies die Dauer des Fahrverbotes erheblich und unnötig. [/QUOTE]
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