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Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung
Fahrspurwechsel mit Gefährdung
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<blockquote data-quote="urpes" data-source="post: 95710" data-attributes="member: 1065"><p><strong>Update Fahrspurwechsel mit Gefährdung</strong></p><p></p><p>Hallo zusammen,</p><p></p><p>für alle, die es interessiert, wie es weiterging hier ein kleines Update.</p><p>Tatsächlich kam ein Bußgeldbescheid über 80€+20€Verwaltungskosten und 3,50€ Auslagen.</p><p></p><p>Ich habe dann ein (kostenloses) Telefonat mit einem Anwalt geführt. Dieser mag den Gefährdungstatbestand gar nicht, da sich da viel interpretieren lässt. Auch mag er eigentlich keine Rechtschutzversicherung, aber für Verkehr und Beruf empfiehlt er es doch.</p><p></p><p>Er gab mir den Tipp, Einspruch einzulegen. Als Grund wäre der Vertrauensgrundsatz zu nennen, der sich ebenfalls aus §1 der Straßenverkehrsordnung ergibt. Danach kann man eigentlich erwarten, dass sich die anderen Verkerhsteilnehmer halbwegs an die Verkehrsregeln halten. Ich musste also nicht mit zwei solchen Fahrern rechnen.</p><p></p><p>Das habe ich dann auch gemacht.</p><p></p><p>Heute kam die Antwort darauf. Einspruch sei zwar zulässig, aber der Bußgelbescheid würde nach erneuter Überprüfung aufrecht erhalten. Das Verfahren ist jetzt an die Staatsanwaltschaft gegangen.</p><p></p><p>Nun ist mir das Risiko zu hoch, dass das Verfahren weder eingestellt wird, noch der Richter mir wohlgesonnen wird. Laut Anwalt können da nun Kosten von 400 bis 500 Euro auf mich zukommen (Auswertung des Videos etc.). Deswegen werde ich meinen Einspruch zurückziehen, so sehr mich das ganze auch ärgert.</p><p></p><p>Viele Grüße und eine schöne Woche (bei mir die letzte vor drei Wochen Urlaub).</p><p></p><p>Peter</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="urpes, post: 95710, member: 1065"] [b]Update Fahrspurwechsel mit Gefährdung[/b] Hallo zusammen, für alle, die es interessiert, wie es weiterging hier ein kleines Update. Tatsächlich kam ein Bußgeldbescheid über 80€+20€Verwaltungskosten und 3,50€ Auslagen. Ich habe dann ein (kostenloses) Telefonat mit einem Anwalt geführt. Dieser mag den Gefährdungstatbestand gar nicht, da sich da viel interpretieren lässt. Auch mag er eigentlich keine Rechtschutzversicherung, aber für Verkehr und Beruf empfiehlt er es doch. Er gab mir den Tipp, Einspruch einzulegen. Als Grund wäre der Vertrauensgrundsatz zu nennen, der sich ebenfalls aus §1 der Straßenverkehrsordnung ergibt. Danach kann man eigentlich erwarten, dass sich die anderen Verkerhsteilnehmer halbwegs an die Verkehrsregeln halten. Ich musste also nicht mit zwei solchen Fahrern rechnen. Das habe ich dann auch gemacht. Heute kam die Antwort darauf. Einspruch sei zwar zulässig, aber der Bußgelbescheid würde nach erneuter Überprüfung aufrecht erhalten. Das Verfahren ist jetzt an die Staatsanwaltschaft gegangen. Nun ist mir das Risiko zu hoch, dass das Verfahren weder eingestellt wird, noch der Richter mir wohlgesonnen wird. Laut Anwalt können da nun Kosten von 400 bis 500 Euro auf mich zukommen (Auswertung des Videos etc.). Deswegen werde ich meinen Einspruch zurückziehen, so sehr mich das ganze auch ärgert. Viele Grüße und eine schöne Woche (bei mir die letzte vor drei Wochen Urlaub). Peter [/QUOTE]
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