Fahrspurwechsel mit Gefährdung

Diskutiere Fahrspurwechsel mit Gefährdung im Forum Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung im Bereich ---> Auto / Verkehr - Hallo zusammen, ich ärgere mich gerade über mich selber. Fahre vom Einkaufen nach Hause. Bundesstraße ist autobahnähnlich ausgebaut. Begrenzung...
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urpes

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Hallo zusammen,

ich ärgere mich gerade über mich selber.

Fahre vom Einkaufen nach Hause. Bundesstraße ist autobahnähnlich ausgebaut. Begrenzung auf 100. Die ich auch genau einhalte (laut GPS).

Vor mir tauchen langsam aber sicher mehrere Fahrzeuge mit ca. 80 auf.

Ich schaue in die Rückspiegel und sehe zwei Fahrzeuge kommen. Das erste schon extrem nah. Da denke ich, blinke ich und lasse den noch vorbei. Der rauscht vorbei (mit 160, wie ich jetzt weiß). Ich überlege nur kurz, ob ich den zweiten auch noch vorbei lasse, oder nicht. Der Abstand schien mir groß genug.

Also bin ich raus, habe dann beschleunigt, die Kolonne überholt und bin wieder rechts rein.

Der zweite auch an mir vorbei und dem ersten hinterher. Die nehmen beide die nächste Ausfahrt, die auch ich nehmen muss. Ich denke noch "Die gehören zusammen".

Kaum von der Bundesstraße unten, halten beide und ich sehe auch den Hinweis "Stop - Polizei". Der Abstand, bei dem ich ausgeschert bin lag wohl bei 80 Metern und der Polizist musste von 160 auf 100 abbremsen.

Jetzt bekomme ich, so wie es aussieht, demnächst Post wegen Fahrspurwechsels mit Gefährdung.

Hätte ich doch den zweiten auch noch vorbei gelassen. :mad:

Es gibt so viele hätte, dass ich mich so ärgere ....

Was mich jetzt aber doch interessieren würde ist, ob und wie bei so etwas berücksichtigt wird/werden muss, dass eben einerseits maximal 100 erlaubt ist und andererseits auf Autobahnen z.B. bei einem Auffahrunfall ein Auffahrender, der schneller als 130 unterwegs ist grundsätzlich wohl eine Mitschuld trägt.

Schönes Wochenende trotz allem

Peter
 
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Beastie

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Re: Fahrspurwechsel mit Gefärdung

Dein 'Pech' ist, dass nichts passiert ist... entsprechend wird wohl jeder Fahrzeugführer für seine 'Missetaten' alleine belangt werden... wenn ich es richtig verstanden habe, bis du ja nicht irgendwie abedrängt worden oder durch die beiden Raser irgendwie dazu gezwungen worden, die Fahrspur zu wechseln.. du hast dich schlicht beim Tempo verschätzt, was natürlich mehr als verständlich ist... aber es gilt leider auch, dass du jederzeit mit dem Fehlverhalten anderer rechnen musst... wenn es Kracht, haben die natürlich ne dicke Mitschuld.. aber wenn es nicht rumpelt eben auch nur ihr eigenes Fehlverhalten zu verantworten. Befürchte, man wird behaupten, dass bei der notwendigen Beobachtung des Verkehrsraumes und der bei einem Überhohlvorgang besonders hohen Sorgfaltspflicht hätte klar zu erkennen sein müssen, dass da ein paar Rennen fahren.

Wenn die Rennleitung dich raus gewunken und vor Ort zu Schnecke gemacht hat, wird das vermutlich den üblichen Gang gehen.. keine Ahnung, wie sich das in Zahlen ausdrückt.. im Zweifel lohnt es sich vielleicht, einen Anwalt zu befragen.. aber da du offenbar auch noch sehr kontrolliert weiter gefahren und nicht etwa gleich schreckensbleich ob der Raser unter Schock stehend am Straßenrand ausgerollt bist, wird das allermeiste wohl dein Konto belasten..

Trotz allem .. sei froh, dass es ohne Crash abgegangen ist... in so eine Verschätz-Falle tappt jeder irgendwann mal.. das man dann ausgerechnet eine Verfolgungsjagt ausbremst, ist da wohl einfach nur saudumm gelaufen... im Zweifel bleibt nur der Trost, dass es ohne fahrtrainierten Lenker vielleicht gerumpelt hätte...
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Hallo,
ich ueberlege auch staendig beim Herannahen an ein Hindernis vor mir, wer von denen da hinten noch ueberholt und wer dann warten darf bis ich fertig ueberholt habe. Das entscheide ich und nicht einer da hinten. Allerdings rechtzeitig und fuer den hinten nicht knapp vorher.

Dabei hat sich nach Jahren als besser erwiesen, bei mehreren Fahrzeugen von hinten nicht in die Kolonne links reinzufahren, sondern vor das erste Fahrzeug. Dann muessen zwar alle ausrollen und warten, aber wenn ich sonst vor den vierten gefahren waere, waere dies fuer den vierten und fuenften gefaehrlicher.

Wenn da Tempo 100 gilt, ich schon 100 habe, haette ich zum Ueberholen allerdings gar nie nicht beschleunigt, auch nicht auf 102, auch nicht wenn der vor mit 90 faehrt. Soll ich wegen eines Rasers meinen Tempomat umstellen? Egal wer da hinten illegal schneller kommt und illegal vorbei will, schliesslich ist 100 fuer Alle, auch fuer mich. Soll ich meinen Fuehrerschein opfern, weil der hinten draengelt? Selbstverstaendlich haette ich jedes Blaulicht durchgelassen,

ich bremse auch fuer Blaulichter. Meist sind die sinnvoll unterwegs um zu helfen. Manchmal sitzen auch Politiker drin.

Wenn sie Dir erklaeren wollen, sie duerften getarnt illegal off-limit fahren, weil sie fuer die/als Polizei spazierenfahren, sehe ich das bestenfalls als Grund fuer eigenen Widerspruch. Im nicht besten Fall als Grund fuer eine Anzeige meinerseits. Zeit hatten sie auch zuviel, die Raserei hatte keinen tieferen Sinn, Notfall oder so, sondern allemal genug Zeit um Dich anzuhalten und zu belaestigen, Zeit um Politikverdrossenheit im Volk zu verbreiten. Womoeglich ist es bei denen noch bezahlte Zeit, in der sie ihre Broetchengeber veraergern. Schliesslich erhalten sie Lohn von unserem Steuergeld. Werden sie nicht kleinlaut im Gespraech, dann allerdings Widerspruch mit Anwalt.

In dem Fall, zwei gegen einen, dann noch uneinsichtige Raser, frustablassend beim Anhalten, NUR mit Anwalt.

Gruss Helmut
 
A

Anonymous

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nach Helmuts beitrag muss ich jetzt schon einmal nachfragen: war der verfolgende raser ein polizeivideowagen, der nur deshalb so schnell war, weil er den raser vor ihm verfolgte (und 'rauswinken wollte), oder war's ein tandem politikera... plus sicherheitsleute im hinterher rasenden begleitfahrzeug ?
 
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urpes

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Hallo,

neinnein, war Videowagen und der vordere wollte ins Wochenende.

Dumm gelaufen.

Ich warte jetzt mal ab, was kommt.

Danke für alle Antworten.
 
K

kiwiaddiction

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Das Fahrzeug war als Einsatzfahrzeug nicht erkennbar. Nicht nur für den Spurwechsler, sondern auch für den Überholer auf dem linken Fahrstreifen gilt die besondere Sorgfaltspflicht. Er muss damit rechnen, dass Fahrzeuge ausscheren.

Ein anständiges Rechtsforum ist wwwdotjurathekdotde.
Rechtsberatung gibts aber nur beim Anwalt.

MFG
 
B

Beastie

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Also wenn jemand dringende hoheitliche Aufgaben zu erfüllen hat, dann gilt für ihn die StVO einfach nicht (vgl §35)... dazu braucht es kein Blaulicht oder Getute.. klar darf er dabei niemand mehr gefährden als es nach den Umständen unbedingt notwendig ist.. aber die Aufgabe legitimiert und nicht das Blaulicht. (im Zweifel musst du ihm nur keine Gasse frei machen... ) Und das im vorliegend Fall der Sorgfallspflicht seitens des Verfolgers genügt wurde, kann man aus dem erfolgreichen Abbremsen herleiten.. auf der Schiene argumentiert, landet man unweigerlich auf dem Abstellgleis.

In dem Moment, wo jemand hinter einem schon auf der Überholspur, auf die man auch wechseln will, wird man formal sehr schnell zu einem zu überholenden Fahrzeug.. und das meint nach StVO §5 brav sein und wenn es sein muss vom Gas gehen um ein Überholen zu ermöglichen.

Der oft gehörten Ansatz: Wenn der mich Überholende wollende nur so schnell fahren würde, wie laut Ausschilderung erlaubt ist, hätte er auch kein Problem, wenn ich nun die Spur wechsele, sollte man ganz fix wieder verdrängen.. der fliegt einem sofort um die Ohren wenn es hart auf hart geht... übersehen und verschätzen ist fahrlässig oder im schlimmsten Fall grob fahrlässig... aber eben kein Vorsatz mit vorher durchgeführter Schnellanalyse der Lage und Beschluss zur Verkehrserziehung vor Ort in Eigenleistung..

Ist aber alles nur eine Leienauslegung ... ein Fachanwalt erkennt vielleicht noch Optionen oder sieht es ganz anders, hilft aber auf alle Fälle, die eigene Lage richtig einzuschätzen und nicht in die falsche Richtung zu rennen.

Nicht vergessen.. die Regeln der StVO haben nichts mit 'Recht' im Sinne von 'moralisch / ethisch richtig' zu tun sondern sind schlicht ein Regelwerk bestehend aus mehr oder weniger sinnigen Verhaltensvorgaben, die verbindlich zu befolgen sind.
 
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rgruener

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nun - genau deswegen geht man zum anwalt. der sollte sich schliesslich in diesem rechtsdschungel auskennen.
unsere meinungen dazu sind praktisch irrelevant.
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Ohne jetzt alle Antworten zu lesen.... Ab zum Anwalt.
Wenn 100 km/h erlaubt sind, brauchst du nicht mit einem Fahrzeug rechnen, dass 160 fährt. Zumal auch Zivilfahrzeuge ein Blaulicht haben müssen. Drin oder draußen. Sie hatten es nicht an, also haben sie Mist gebaut. Nicht du. Das ist meine persönliche Meinung, wobei es sein kann, dass die rechtliche Seite mal wieder anders aussieht. Ich würde auf jeden Fall zu. Anwalt. Es kann doch nicht sein, dass es Leute gibt, die ohne Blaulicht und Sirene in so einm Tempo durch die Gegend Düsen. Das stellt doch eine Gefahr für alle da. Bitte halte uns auf den laufenden....
 
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Fischotter

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moin,

hatte letzte Woche auch sowas ähnliches. Bin auf der linken Spur fahre 120. was sehe ich auf der Beschleunigungsspur, ein KleinLKW der Firma Heim*. Dieser idiot beschleunigt wie ein bekloppter und schert direkt vor mir ein, so das ich eine vollbremsung machen mußte. da die handynummer von dem Typ hinten drauf stand, hab ich ihn angerufen. der kerl behauptete doch glatt, er wäre im Recht. Ich war sprachlos.

ciao
peter
 
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Anonymous

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Fischotter schrieb:
...hatte letzte Woche auch sowas ähnliches. Bin auf der linken Spur, fahre 120. Was sehe ich auf der Beschleunigungsspur, ein KleinLKW der Firma Heim*. Dieser idiot beschleunigt wie ein bekloppter und schert direkt vor mir ein, so dass ich eine vollbremsung machen mußte. Da die handynummer von dem Typ hinten drauf stand, hab ich ihn angerufen. Der kerl behauptete doch glatt, er wäre im Recht. Ich war sprachlos...
gib uns allen doch 'mal seine handynummer, damit wir ihn aufklären können...

(ich meine das durchaus ernst, leider helfen bei den meisten menschen nur finanzielle oder soziale konsequenzen, um sie zum nachdenken zu bringen)
 
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Big-Friedrich schrieb:
Ohne jetzt alle Antworten zu lesen.... Ab zum Anwalt.
Wenn 100 km/h erlaubt sind, brauchst du nicht mit einem Fahrzeug rechnen, dass 160 fährt. Zumal auch Zivilfahrzeuge ein Blaulicht haben müssen. Drin oder draußen. Sie hatten es nicht an, also haben sie Mist gebaut. Nicht du. Das ist meine persönliche Meinung, wobei es sein kann, dass die rechtliche Seite mal wieder anders aussieht. Ich würde auf jeden Fall zu. Anwalt. Es kann doch nicht sein, dass es Leute gibt, die ohne Blaulicht und Sirene in so einm Tempo durch die Gegend Düsen. Das stellt doch eine Gefahr für alle da. Bitte halte uns auf den laufenden....

Mhm.. demnach müsste ein Videowagen oder eine mit verdeckter Beschattung von Straftätern beschäftigte Gruppe von Staatsdienern in dem Augenblick ihre Tarnung aufgeben, wo der Missetäter etwas mehr Gas gibt, als es laut StVO darf? Ab wann muss dann das Blaue Licht drauf? :) §35 StVO sagt klar.. es gibt Umstände, die die StVO nicht mehr bindend machen.. (eben dringende hoheitliche Aufgaben...) somit ist jederzeit mit schnellen Fahrzeugen zu rechnen.. und ob die nur Pizza holen sind oder die Entführung der Bundeskanzlerin verhindern wollen, macht da keinen Unterschied für den Normalverkehrsteilnehmer.. . (der vermutlich für Variante eins durchaus mehr Verständnis aufbringen wird als für Varante zwei :mrgreen: )

160km (also etwa 80 km Differenzgeschwindigkeit) sind nun wirklich keine Seltenheit auf Deutschen Straßen.. das ist Alltag auf der BAB und wenn man an einer Kreuzung einbiegt und der Gegenverkehr mit 80 ankommt, ist es auch nicht anders.. da kann man nicht von völliger Überforderung aufgrund der irrwitzigen Geschwindigkeit ausgehen, die beim 2. Blick in den Spiegel und beim Schulterblick vor dem Ausscheren nicht zu erkennen gewesen wäre. Sollte es auf Grund der Raser zu Irritationen gekommen sein, zieht auch das nicht.. damit wäre dann die Lage allgemein unklar gewesen und dann wird grundsätzlich gefordert, auf's Überholen zu verzichten.

Vergesst den Punkt mit dem Blaulicht... und mit was du alles rechnen musst, wenn du ein Fahrzeug unter Beachtung der notwendigen Sorgfaltspflicht bewegst ist schnell zusammen gefasst.. eigentlich mit allem :) (Kinder, Tiere, Gegenstände..Hindernisse aller Art und dem Fehlverhalten anderer..) .. Und im Zweifel geht es nicht darum, was andere falsch gemacht haben sonder was DU falsch gemacht hast in der Situation...wenn man Glück hat, ist das eigene Fehlverhalten durch das Fehlverhalten anderer erzwungen worden.. sehr ich hier aber nicht, weil der Spurwechsel völliog freiwillig erfolgte und jederzeit hätte auch abgebrochen werden können.

Ich hab vollstes Verständnis, wenn man in einer solchen Situation einfach falsch entscheidet... ich denke, jeder ist schon mal irgendwo rausgezogen, wo man sich im nachhinein auch dachte, dass man das besser hätte sein gelassen.. und umgekehrt hat jeder schon mal mächtig in die Eisen gemusst, weil jemand anders Mist gebaut hat.. (siehe Beispiel vom Peter) Darum bei allem Ärger...seit froh, wenn es mit einem blauen Auge abgeht.. eine falsche Entscheidung in 35 Jahren Fahrpraxis kann schon reichen.. und es muss nicht mal eurer eigene sein.
 
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urpes

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Noch gar nicht.

Bussgeldbescheid kam. 80 Euro +20 Euro Gebühren +3,50 Euro Auslagen.

Rest erzähle ich, wenn es tatsächlich beendet ist.
 
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urpes

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Update Fahrspurwechsel mit Gefährdung

Hallo zusammen,

für alle, die es interessiert, wie es weiterging hier ein kleines Update.
Tatsächlich kam ein Bußgeldbescheid über 80€+20€Verwaltungskosten und 3,50€ Auslagen.

Ich habe dann ein (kostenloses) Telefonat mit einem Anwalt geführt. Dieser mag den Gefährdungstatbestand gar nicht, da sich da viel interpretieren lässt. Auch mag er eigentlich keine Rechtschutzversicherung, aber für Verkehr und Beruf empfiehlt er es doch.

Er gab mir den Tipp, Einspruch einzulegen. Als Grund wäre der Vertrauensgrundsatz zu nennen, der sich ebenfalls aus §1 der Straßenverkehrsordnung ergibt. Danach kann man eigentlich erwarten, dass sich die anderen Verkerhsteilnehmer halbwegs an die Verkehrsregeln halten. Ich musste also nicht mit zwei solchen Fahrern rechnen.

Das habe ich dann auch gemacht.

Heute kam die Antwort darauf. Einspruch sei zwar zulässig, aber der Bußgelbescheid würde nach erneuter Überprüfung aufrecht erhalten. Das Verfahren ist jetzt an die Staatsanwaltschaft gegangen.

Nun ist mir das Risiko zu hoch, dass das Verfahren weder eingestellt wird, noch der Richter mir wohlgesonnen wird. Laut Anwalt können da nun Kosten von 400 bis 500 Euro auf mich zukommen (Auswertung des Videos etc.). Deswegen werde ich meinen Einspruch zurückziehen, so sehr mich das ganze auch ärgert.

Viele Grüße und eine schöne Woche (bei mir die letzte vor drei Wochen Urlaub).

Peter
 
Thema: Fahrspurwechsel mit Gefährdung
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