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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 93543" data-attributes="member: 4310"><p>Also wenn jemand dringende hoheitliche Aufgaben zu erfüllen hat, dann gilt für ihn die StVO einfach nicht (<a href="http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php" target="_blank">vgl §35)</a>... dazu braucht es kein Blaulicht oder Getute.. klar darf er dabei niemand mehr gefährden als es nach den Umständen unbedingt notwendig ist.. aber die Aufgabe legitimiert und nicht das Blaulicht. (im Zweifel musst du ihm nur keine Gasse frei machen... ) Und das im vorliegend Fall der Sorgfallspflicht seitens des Verfolgers genügt wurde, kann man aus dem erfolgreichen Abbremsen herleiten.. auf der Schiene argumentiert, landet man unweigerlich auf dem Abstellgleis.</p><p></p><p>In dem Moment, wo jemand hinter einem schon auf der Überholspur, auf die man auch wechseln will, wird man formal sehr schnell zu einem zu überholenden Fahrzeug.. und das meint nach <a href="http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php" target="_blank">StVO §5</a> brav sein und wenn es sein muss vom Gas gehen um ein Überholen zu ermöglichen.</p><p></p><p>Der oft gehörten Ansatz: Wenn der mich Überholende wollende nur so schnell fahren würde, wie laut Ausschilderung erlaubt ist, hätte er auch kein Problem, wenn ich nun die Spur wechsele, sollte man ganz fix wieder verdrängen.. der fliegt einem sofort um die Ohren wenn es hart auf hart geht... übersehen und verschätzen ist fahrlässig oder im schlimmsten Fall grob fahrlässig... aber eben kein Vorsatz mit vorher durchgeführter Schnellanalyse der Lage und Beschluss zur Verkehrserziehung vor Ort in Eigenleistung.. </p><p></p><p>Ist aber alles nur eine Leienauslegung ... ein Fachanwalt erkennt vielleicht noch Optionen oder sieht es ganz anders, hilft aber auf alle Fälle, die eigene Lage richtig einzuschätzen und nicht in die falsche Richtung zu rennen. </p><p></p><p>Nicht vergessen.. die Regeln der StVO haben nichts mit 'Recht' im Sinne von 'moralisch / ethisch richtig' zu tun sondern sind schlicht ein Regelwerk bestehend aus mehr oder weniger sinnigen Verhaltensvorgaben, die verbindlich zu befolgen sind.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 93543, member: 4310"] Also wenn jemand dringende hoheitliche Aufgaben zu erfüllen hat, dann gilt für ihn die StVO einfach nicht ([url=http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php]vgl §35)[/url]... dazu braucht es kein Blaulicht oder Getute.. klar darf er dabei niemand mehr gefährden als es nach den Umständen unbedingt notwendig ist.. aber die Aufgabe legitimiert und nicht das Blaulicht. (im Zweifel musst du ihm nur keine Gasse frei machen... ) Und das im vorliegend Fall der Sorgfallspflicht seitens des Verfolgers genügt wurde, kann man aus dem erfolgreichen Abbremsen herleiten.. auf der Schiene argumentiert, landet man unweigerlich auf dem Abstellgleis. In dem Moment, wo jemand hinter einem schon auf der Überholspur, auf die man auch wechseln will, wird man formal sehr schnell zu einem zu überholenden Fahrzeug.. und das meint nach [url=http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php]StVO §5[/url] brav sein und wenn es sein muss vom Gas gehen um ein Überholen zu ermöglichen. Der oft gehörten Ansatz: Wenn der mich Überholende wollende nur so schnell fahren würde, wie laut Ausschilderung erlaubt ist, hätte er auch kein Problem, wenn ich nun die Spur wechsele, sollte man ganz fix wieder verdrängen.. der fliegt einem sofort um die Ohren wenn es hart auf hart geht... übersehen und verschätzen ist fahrlässig oder im schlimmsten Fall grob fahrlässig... aber eben kein Vorsatz mit vorher durchgeführter Schnellanalyse der Lage und Beschluss zur Verkehrserziehung vor Ort in Eigenleistung.. Ist aber alles nur eine Leienauslegung ... ein Fachanwalt erkennt vielleicht noch Optionen oder sieht es ganz anders, hilft aber auf alle Fälle, die eigene Lage richtig einzuschätzen und nicht in die falsche Richtung zu rennen. Nicht vergessen.. die Regeln der StVO haben nichts mit 'Recht' im Sinne von 'moralisch / ethisch richtig' zu tun sondern sind schlicht ein Regelwerk bestehend aus mehr oder weniger sinnigen Verhaltensvorgaben, die verbindlich zu befolgen sind. [/QUOTE]
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