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<blockquote data-quote="zooom" data-source="post: 78445" data-attributes="member: 848"><p>Also ich glaube nicht, daß der Händler aus der Nummer mit den beheizten Spiegeln und der "Neigungs"verstellung der Sitze so leicht raus kommt mit dem Druckfehlerhinweis aus dem Prospekt, hier handelt es sich schlicht um unwahre Behauptungen. Da greift, soweit ich weiß, die Prospekthaftung und da ist man ziemlich rigide in der Rechtssprechung, z.B. auch, wenn der angegebene Verbrauch um mehr als 10% überschritten wird.</p><p>Ansprechpartner für solche Mängel ist immer Dein Vertragspartner, nämlich der Händler, was Nissan zu dem Thema meint, kann Dir zunächst völlig schnuppe sein. Und wenn Jemand meint, ein beheizbarer Spiegel sei wg. Druckfehler zu vernachlässigen, oder eine Neigungsverstellung sei ein Vorklappmechanismus, dem solltest Du eine Kneifzange zum Hose Anziehen schenken!</p><p>Ich würd mal jemand fragen, der sich damit auskennt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="zooom, post: 78445, member: 848"] Also ich glaube nicht, daß der Händler aus der Nummer mit den beheizten Spiegeln und der "Neigungs"verstellung der Sitze so leicht raus kommt mit dem Druckfehlerhinweis aus dem Prospekt, hier handelt es sich schlicht um unwahre Behauptungen. Da greift, soweit ich weiß, die Prospekthaftung und da ist man ziemlich rigide in der Rechtssprechung, z.B. auch, wenn der angegebene Verbrauch um mehr als 10% überschritten wird. Ansprechpartner für solche Mängel ist immer Dein Vertragspartner, nämlich der Händler, was Nissan zu dem Thema meint, kann Dir zunächst völlig schnuppe sein. Und wenn Jemand meint, ein beheizbarer Spiegel sei wg. Druckfehler zu vernachlässigen, oder eine Neigungsverstellung sei ein Vorklappmechanismus, dem solltest Du eine Kneifzange zum Hose Anziehen schenken! Ich würd mal jemand fragen, der sich damit auskennt. [/QUOTE]
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