Euro 4-NEUwagen noch zulassungsfähig ?

Diskutiere Euro 4-NEUwagen noch zulassungsfähig ? im Forum Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung im Bereich ---> Auto / Verkehr - Hallo, nach meinem Kenntnisstand dürfen seit vorgestern, 01/01/'11, neuwagen nur noch dann zugelassen werden, wenn sie euro 5 erfüllen. Sucht man...
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Hallo,

nach meinem Kenntnisstand dürfen seit vorgestern, 01/01/'11, neuwagen nur noch dann zugelassen werden, wenn sie euro 5 erfüllen. Sucht man aber bei mobile.de nach (egal welchen) neuwagen, so stellt man fest, daß dort noch massenweise neuwagen mit euro 4 angeboten werden. Heißt das, daß man alle diese autos zwar noch kaufen, aber nicht nutzen könnte, weil sie gar nicht mehr zugelassen würden ?

Wer weiß was genaues ?
 
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Jo0801 schrieb:
Hallo,

nach meinem Kenntnisstand dürfen seit vorgestern, 01/01/'11, neuwagen nur noch dann zugelassen werden, wenn sie euro 5 erfüllen. Sucht man aber bei mobile.de nach (egal welchen) neuwagen, so stellt man fest, daß dort noch massenweise neuwagen mit euro 4 angeboten werden. Heißt das, daß man alle diese autos zwar noch kaufen, aber nicht nutzen könnte, weil sie gar nicht mehr zugelassen würden ?

Wer weiß was genaues ?


Neue Fahrzeugtypen können ab 01.01.2011 nur noch mit EURO 5 zugelassen werden.

Fahrzeuge, die vorher entwickelt wurden und denen daher vor dem 01.01.2011 eine EU-Typgenehmigung erteilt wurde, können weiterhin ganz normal zugelassen werden (auch als Neuwagen).

Neue Fahrzeugtypen und Neuwagen sind nämlich 2 verschiedene Paar Schuhe.

Gruß
Martin
 
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Anonymous

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Harry schrieb:
... Neue Fahrzeugtypen und Neuwagen sind nämlich 2 verschiedene Paar Schuhe. ...
der unterschied ist mir wohl bewußt. Aber ich muß Dir dennoch widersprechen, weil zB der combo - "alter" fahrzeugtyp - mW deshalb nicht mehr bestellt werden kann, weil opel die euro-5-anpassung zu aufwändig war. Außerdem war in den letzten monaten sehr auffällig, daß sehr viele "alte" fahrzeugtypen auf euro 5 umgestellt wurden bzw. euro 4-motoren durch solche mit euro 5 ersetzt wurden.

Das mit den neuen fahrzeugTYPEN gilt mW zB für die leichte wechselbarkeit der abblendlicht-birnen (schon vor längerem in kraft getreten), für das tagfahrlicht (zum 01/02(?)/'11) und für esp (zum 01/10(?)/'11). Dagegen gilt das mit euro 5 mW tatsächlich für alle noch nicht zugelassenen neuwagen und zwar unabhängig davon, ob "alter" oder neuer typ. Hab' vorhin auch mal ganz unschuldig-naiv bei einem autohändler nachgefragt. Dieser sagte, daß euro 4-fahrzeuge nur noch mit sehr guten begründungen eine ausnahme(!)genehmigung zur zulassung erhielten. Natürlich kann auch der sich täuschen, aber es deckt sich eben mit meinem wissensstand.


@ fischotter

nein, es handelt sich nicht um tageszulassungen.
 
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rgruener

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alle hersteller konnten aber mW für ihre lagerbestände ausnahmegenehmigungen beantragen und ausserdem kann der käufer das in seinem zulassungsbezirk auch tun. letzteres wird aber eher weniger der fall sein.
der rest wird dann wohl als TZ über die bühne gehen.
ausserdem enthält die eu-richtlinie zahlreiche ausnahmen, die man aber durch flüchtiges lesen kaum erfassen kann.
wer lust hat:

http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 186_de.htm

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 160:DE:pDF
 
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rgruener schrieb:
alle hersteller konnten aber mW für ihre lagerbestände ausnahmegenehmigungen beantragen und ausserdem kann der käufer das in seinem zulassungsbezirk auch tun. letzteres wird aber eher weniger der fall sein.
der rest wird dann wohl als TZ über die bühne gehen.
ausserdem enthält die eu-richtlinie zahlreiche ausnahmen, die man aber durch flüchtiges lesen kaum erfassen kann.
wer lust hat:

http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 186_de.htm

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 160:DE:pDF


Hab noch einmal gegoogelt und folgenden Hinweis vom Strassenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises gefunden:

21.12.10 16:53 Uhr
"Neufahrzeuge, die der Euro 4 Norm entsprechen
Ab dem 01.01.2011 sind Neufahrzeuge, die der Euro 4 Norm entsprechen, nicht mehr zulassungsfähig.
Sollen diese Fahrzeuge nach dem 01.01.2011 erstmalig in den Verkehr genommen werden, so bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.

Diese kann entweder der Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt für die betreffenden Fahrzeuge im Sammelverfahren einreichen oder der Fahrzeughalter kann eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Bezirksregierung ( für den Rhein-Erft-Kreis: die Bez.Reg. Köln) beantragen."

Also hatte Jo0801 doch Recht. :top:

Gruß
Martin
 
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