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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 100452" data-attributes="member: 4310"><p>Hier zuerst den bekannten aber wichtigen Hinweis auf den entscheidenden Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung ( das ist das, was dir der Händler geben muss, wenn er dir die Karre nicht ausdrücklich als defektes Baslerfahrzeug verkauft) und sog. Garantie, was nichts anders als ein sehr frei gestalltbares freiwilliges Versprechen ist.</p><p></p><p>Bei den sog Gebrauchtwagengarantien handlet es sich meist um schlichte Reparturversicherungen die nur den in der jeweiligen Garantieunterlagen genannten Teile umfassen.. da kommt man also wirklich nicht drumrum, sich die Unterlagen genau an zu gucken und durchzulesen... zum einen wird da gerne mal das ausgeschlossen, was oft den Geist aufgibt, oder man man bekommt nur einen geringen Teil der notwendigen Reparaturkosten wirklich erstattet... (Motto.. wenn der Motor mit 150 000 hoch geht.. dann war das ja ein Motor mit dem Zeitwert eines Motor mit der Laufleistung von 149 999 km.. und der is quasi ja bestenfalls noch 20 % Wert.. und diesen Restwert zahlen wir gerne.. aber natürlich nicht die Motor angebauten Aggregate oder die Betriebsstoffe etc.. LOL.. auch ja.. und die Arbeitszeit geht natürlich auf deine Kappe.. um mal ein Horrobeispiel zu nennen)</p><p></p><p>Bei der Garantie ist derjenige dein Ansprechpartner, mit dem zu den Garantievertrag abgechlossen hast.. und das ist oft genug ne Versicherung und NICHT dein Händler.. </p><p></p><p>Bei der Gewährleistung ist der Ansatz ein anderer: Hier geht es nur um den Zeitraum, den Du hast, schon bei der ÜBERGABE VORHANDNE versteckte Mängel 'nachzumelden'... ne durchgebrannte Scheinwerferlampe wäre also z.B. auch kein Gewährleistungsfall.. ein Scheinwerfer, der sich nach dem ersten Regen als Aquarium entpuppt, aber schon. </p><p>Ansprechpartner hier ist ausschließlich dein Verkäufer.. also der Händler, wo du das Fahrzeug erworben hast. Hier kann es also durchaus Sinn machen, nicht quer durch Deutschland zu kaufen sondern lokal zu bleiben... </p><p></p><p>Aber auch hier sollte man sich nicht zu sicher sein.. der Knackpunkt hier ist: Wer muss beweisen, dass ursächliche Schaden schon bei Übergabe vorhanden war? Die Faustregel hierzu lautet: Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass es kein verstecketre Mangel war sondern z.B. falsche Bedienung oder Gewaltanwendung .. nach den 6 Monaten muss der Käufer den Nachweis führen, dass es sich um einen versteckten Mangel handelte... ( vgl dazu z.B. diesen <a href="http://www.motor-talk.de/bilder/gebrauchtwagen-gewaehrleistung-innerhalb-der-ersten-6-monate-muss-haendler-zahlen-g10141292/bgh-urteil-i203101209.html" target="_blank">Zeitungsbericht</a> ) </p><p></p><p>Weder Gewährleistung noch Garantie stehen also für 'bestimmt ohne Stress und Ärger <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> '</p><p></p><p>Aus meiner Sicht ideal sind Fahrzeuge, die durchgehend von dem Händler selbst gewartet und dann wieder in Zahlung genommen zu werden <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> ... das deutet dann auf eine zufriedenen Kunden und ein funktionierendes Fahrzeug hin <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /></p><p></p><p>Ob eine 'Gebrauchtwagengarantie' Sinn macht, wage ich zu bezweifeln.. wenn man sie dir mit aller Gewalt noch obendrauf legen will, kann man sie mitnehmen.. aber die wirklich 'spannenden' Dinge passieren innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf.. </p><p></p><p>Alles in allem gilt auch hier: Nicht nur auf den Preis für den 'Neuen' im Internet starren sondern das gesamte Paket (also : 'Entsorgung des alten Fahrzeuges, Kosten für die Besichtigung + Abholung des Neuen, Anmeldung etc.. ggf. Kosten bei Reklamationen.. Vertrauensverhältnis zum Händler) im Auge behalten und Du hast keinen echten Zeitdruck, was schon mal ne gute Sache ist <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 100452, member: 4310"] Hier zuerst den bekannten aber wichtigen Hinweis auf den entscheidenden Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung ( das ist das, was dir der Händler geben muss, wenn er dir die Karre nicht ausdrücklich als defektes Baslerfahrzeug verkauft) und sog. Garantie, was nichts anders als ein sehr frei gestalltbares freiwilliges Versprechen ist. Bei den sog Gebrauchtwagengarantien handlet es sich meist um schlichte Reparturversicherungen die nur den in der jeweiligen Garantieunterlagen genannten Teile umfassen.. da kommt man also wirklich nicht drumrum, sich die Unterlagen genau an zu gucken und durchzulesen... zum einen wird da gerne mal das ausgeschlossen, was oft den Geist aufgibt, oder man man bekommt nur einen geringen Teil der notwendigen Reparaturkosten wirklich erstattet... (Motto.. wenn der Motor mit 150 000 hoch geht.. dann war das ja ein Motor mit dem Zeitwert eines Motor mit der Laufleistung von 149 999 km.. und der is quasi ja bestenfalls noch 20 % Wert.. und diesen Restwert zahlen wir gerne.. aber natürlich nicht die Motor angebauten Aggregate oder die Betriebsstoffe etc.. LOL.. auch ja.. und die Arbeitszeit geht natürlich auf deine Kappe.. um mal ein Horrobeispiel zu nennen) Bei der Garantie ist derjenige dein Ansprechpartner, mit dem zu den Garantievertrag abgechlossen hast.. und das ist oft genug ne Versicherung und NICHT dein Händler.. Bei der Gewährleistung ist der Ansatz ein anderer: Hier geht es nur um den Zeitraum, den Du hast, schon bei der ÜBERGABE VORHANDNE versteckte Mängel 'nachzumelden'... ne durchgebrannte Scheinwerferlampe wäre also z.B. auch kein Gewährleistungsfall.. ein Scheinwerfer, der sich nach dem ersten Regen als Aquarium entpuppt, aber schon. Ansprechpartner hier ist ausschließlich dein Verkäufer.. also der Händler, wo du das Fahrzeug erworben hast. Hier kann es also durchaus Sinn machen, nicht quer durch Deutschland zu kaufen sondern lokal zu bleiben... Aber auch hier sollte man sich nicht zu sicher sein.. der Knackpunkt hier ist: Wer muss beweisen, dass ursächliche Schaden schon bei Übergabe vorhanden war? Die Faustregel hierzu lautet: Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass es kein verstecketre Mangel war sondern z.B. falsche Bedienung oder Gewaltanwendung .. nach den 6 Monaten muss der Käufer den Nachweis führen, dass es sich um einen versteckten Mangel handelte... ( vgl dazu z.B. diesen [url=http://www.motor-talk.de/bilder/gebrauchtwagen-gewaehrleistung-innerhalb-der-ersten-6-monate-muss-haendler-zahlen-g10141292/bgh-urteil-i203101209.html]Zeitungsbericht[/url] ) Weder Gewährleistung noch Garantie stehen also für 'bestimmt ohne Stress und Ärger :) ' Aus meiner Sicht ideal sind Fahrzeuge, die durchgehend von dem Händler selbst gewartet und dann wieder in Zahlung genommen zu werden :) ... das deutet dann auf eine zufriedenen Kunden und ein funktionierendes Fahrzeug hin :) Ob eine 'Gebrauchtwagengarantie' Sinn macht, wage ich zu bezweifeln.. wenn man sie dir mit aller Gewalt noch obendrauf legen will, kann man sie mitnehmen.. aber die wirklich 'spannenden' Dinge passieren innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf.. Alles in allem gilt auch hier: Nicht nur auf den Preis für den 'Neuen' im Internet starren sondern das gesamte Paket (also : 'Entsorgung des alten Fahrzeuges, Kosten für die Besichtigung + Abholung des Neuen, Anmeldung etc.. ggf. Kosten bei Reklamationen.. Vertrauensverhältnis zum Händler) im Auge behalten und Du hast keinen echten Zeitdruck, was schon mal ne gute Sache ist :) [/QUOTE]
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