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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 26385"><p>Hi,</p><p></p><p>genau das ist das Problem:</p><p></p><p>Die Vertragsbedingungen (Garantiebedingungen) sind mittlerweile so undurchsichtig geworden, dass die Händler selbst nicht mehr wissen, was nun dadurch abgedeckt ist und was nicht.</p><p></p><p>Da ist Zanke vorprogrammiert. Auf jeden Fall ist eine Vorabinfo bei unabhängiger Quelle (Anwalt, Forum <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_cool.gif" class="smilie" loading="lazy" alt="8)" title="Icon Cool 8)" data-shortname="8)" /> ) nicht von Nachteil. <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/jaja.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":jaja:" title="Jaja :jaja:" data-shortname=":jaja:" /></p><p></p><p></p><p></p><p>Das ist ein mechanisches Teil, dass die Kupplung letztendlich betätigt. Das Kupplungsseil zieht den Ausrückhebel, dieser presst das Ausrücklager an den Kupplungsautomat und die Kupplung trennt den Kraftschluss.</p><p>Mal ganz einfach ausgedrückt. So war das jedenfalls früher mal. Heute bei den hydraulischen Kupplungen geht das ein wenig anders, aber fast immer mit einem Ausrücklager. Das macht gerne Geräusche und muss dann getauscht werden. Und genau das wird dem Kunden als "Verschleißteil" verkauft, was nicht der Fall ist. Meist ist in den Garantiebedingungen nur von der Kupplungsscheibe die Rede, das Lager gehört nicht dazu.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 26385"] Hi, genau das ist das Problem: Die Vertragsbedingungen (Garantiebedingungen) sind mittlerweile so undurchsichtig geworden, dass die Händler selbst nicht mehr wissen, was nun dadurch abgedeckt ist und was nicht. Da ist Zanke vorprogrammiert. Auf jeden Fall ist eine Vorabinfo bei unabhängiger Quelle (Anwalt, Forum 8-) ) nicht von Nachteil. :jaja: Das ist ein mechanisches Teil, dass die Kupplung letztendlich betätigt. Das Kupplungsseil zieht den Ausrückhebel, dieser presst das Ausrücklager an den Kupplungsautomat und die Kupplung trennt den Kraftschluss. Mal ganz einfach ausgedrückt. So war das jedenfalls früher mal. Heute bei den hydraulischen Kupplungen geht das ein wenig anders, aber fast immer mit einem Ausrücklager. Das macht gerne Geräusche und muss dann getauscht werden. Und genau das wird dem Kunden als "Verschleißteil" verkauft, was nicht der Fall ist. Meist ist in den Garantiebedingungen nur von der Kupplungsscheibe die Rede, das Lager gehört nicht dazu. [/QUOTE]
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