Erfahrungen mit Gebrauchtwagengarantie

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Hi ihr,

mich interessiert mal, was ihr so für Erfahrungen mit einer Gebrauchtwagengarantie gemacht habt.
Ich hatte sowas erst einmal, damals bei meinem Astra - und dachte danach, wenn ich das noch mal zu entscheiden hätte (also die Garantie nicht mit dem Kaufpreis verwurschtelt ist), NIE wieder, weil wofür?
Ich hatte schon am Tag der Probefahrt bemängelt, daß die Schaltung beim 2. (?) Gang hakelt. Ok wurde, gerichtet, war erst mal nix zu merken. Nach dem Kauf fing das allerdings bald wieder an und wurde schlimmer. Wenn der Wagen richtig warm gelaufen war, bekam ich den 2. Gang nicht mehr eingelegt... Locker drei mal war ich deswegen in der Werkstatt und hatte schon Probleme, das auf Garantie geregelt zu bekommen - weil: Kupplung = Verschleißteil. Ja nee, ist klar, steht auch so in den Statuten - aber was ist bitte eigentlich KEIN Verschleißteil?
Bei einem Besuch dort mit Schlilderung des Problems mal wieder bei einem anderen Techniker, bekam ich die Ansage: Kupplung muß neu! Ok, dachte ich - gern. Tja, als sich dann aber rausstellte, daß ich da auf Garantie bestehe, wurde ganz schnell wieder einen Reparatur draus... (Aufgegeben hat die Kupplung schließlich nach 5 Jahren bei ca. 160 Tkm. Und da kam dann Daisy ;-))
Ok, es wurde damals zwar auf Garantie gemacht, aber NUR, weil schon auf dem Kaufvertrag draufstand, daß die Kupplung nachzustellen sei, insofern also sowas wie ein Beweis da war, daß da schon was war. Ich fand das alles mehr als unbefriedigend.
Wie gesagt, von daher stehe ich sowas extrem skeptisch gegenüber. Aber erzählt doch mal von euren Erfahrungen!

VG, Karin
 
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Hi Karin,

die Gebrauchtwagengarantien sind an und für sich nicht schlecht, man muss aber jedes Wort der Bedingungen lesen !
Es gibt welche, die schließen fast alles im Kleingedruckten aus, andere sind lascher.
Die Kupplung in deinem Falle ist ein Verschleißteil und daher von der Garantie ausgeschlossen, aber nur wenn der Defekt die Kupplungsbeläge betrifft ! Ist z.B. das Ausrücklager defekt, ist es ein Garantiefall in den meisten Fällen.
Hattest Du denn eine Gebrauchtwagengarantie oder eine Anschlußgarantie des Herstellers auf die Neuwagengarantie ? Denn die meisten Leute verwechseln diese beiden Garantiearten. :zwinkernani:
 
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Hallo Michel,

nein, das war schon eine Gebrauchtwagengarantie. Der Astra war beim Kauf 5 Jahre alt. Ich kenne nun leider keine unterschiedlichen Policen, aber beim Studium der meinigen damals hab ich mich schon direkt gefragt, was soll mir das eigentlich nützen?

Ist z.B. das Ausrücklager defekt, ist es ein Garantiefall in den meisten Fällen.
Was auch immer das sein mag ;-) Aber immerhin, interessant, dass es also doch Garantiefälle geben kann ;-)

VG, Karin
 
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FoH & Garantie

Vivaro Life:
1 Tag nach der berüchtigten 2 Jahresfrist, auf dem Weg zum FoH (wo Vivaro als Jahreswagen gekauft!!!) Lichtmaschine defekt. Abschleppen etc. kein Problem. Austausch kein Problem.
Bezahlung: Grande Problem :twisted:
Der sah bei der Reparatur ein Pickerl von ATU wg. Ölwechsel. Somit sagt er, keine durchgehende Kundendienstwartung durch FoH...keine Anschlussgarantie.
Meine Frage: Was hat denn Ölwechsel mit Lichtmaschine zu tun? :confused:
Antwort: Mei, is so...steht so in den Bedingungen... :shock:
Bedingungen gelesen: FoH gefragt wo dass den stünde, denn mein Anwalt hätte das gerne nachgelesen...Bezahlung kein Problem, Garantiesache... :lol:

Fazit: FoH gewechselt, und die anderen auftretenden Sachen (Defekte Spiegelheizung, Defekt an der Standheizung, Defekt am Fensterheber....) gingen alle auf Anschlussgarantie, da keine Verschleissteile betroffen waren.

BTW: Der Freundliche Volkswagen-Heini versucht meiner Gattin einzureden, dass Radlager unter "Verschleißteile" fallen, weil sie nach 2 1/2 Jahren und sage und schreibe 18000 KM hinten defekt waren, war das angeblich KEINE ANSCHLUSSGARANTIE...Hinweis mit Anwalt wie oben...Ergebnis wie oben... :D

mfg

Markus
 
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Hi,

genau das ist das Problem:

Die Vertragsbedingungen (Garantiebedingungen) sind mittlerweile so undurchsichtig geworden, dass die Händler selbst nicht mehr wissen, was nun dadurch abgedeckt ist und was nicht.

Da ist Zanke vorprogrammiert. Auf jeden Fall ist eine Vorabinfo bei unabhängiger Quelle (Anwalt, Forum 8) ) nicht von Nachteil. :jaja:

Daisy06 schrieb:
Ist z.B. das Ausrücklager defekt, ist es ein Garantiefall in den meisten Fällen.
Was auch immer das sein mag ;-) Aber immerhin, interessant, dass es also doch Garantiefälle geben kann ;-)

VG, Karin

Das ist ein mechanisches Teil, dass die Kupplung letztendlich betätigt. Das Kupplungsseil zieht den Ausrückhebel, dieser presst das Ausrücklager an den Kupplungsautomat und die Kupplung trennt den Kraftschluss.
Mal ganz einfach ausgedrückt. So war das jedenfalls früher mal. Heute bei den hydraulischen Kupplungen geht das ein wenig anders, aber fast immer mit einem Ausrücklager. Das macht gerne Geräusche und muss dann getauscht werden. Und genau das wird dem Kunden als "Verschleißteil" verkauft, was nicht der Fall ist. Meist ist in den Garantiebedingungen nur von der Kupplungsscheibe die Rede, das Lager gehört nicht dazu.
 
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Hi!
Seit 34 Jahren besitze ich ein Automobil. Eigentlich fällt mir nur ein einziger Fall ein.... wo ich eventuell eine Anschlußgarantie benötigt hätte.
Das war ein kaputter Thermostet bei meinem Seicento. (Der hat etwa 25 Euro gekostet..)

gD
 
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jambo

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Die Anschlussgarantie bei Opel kostet weniger als 200 Euro. Ich habe mir die Bedingungen durchgelesen und festgestellt, dass sie tatsächlich alle Teile umfasst, die teuer werden könnten, wie Motor, Getriebe, Fahrgestell, Steuergerät etc. In Anbetracht des Preises (in Relation zu heutigen Werkstattkosten) stand für mich der Abschluss der Garantie ausser Frage.
Das erste Mal, dass sich ein unabhängiger Experte das Auto ansieht, ist beim TÜV - und der ist bekanntlich 1 Jahr nach Ablauf der Garantie. Mir ist es wichtig, dass ich zu diesem Zeitpunkt für den Fall der Fälle noch einen Gewährleistungsanspruch habe.
 
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Hi,

jetzt seid ihr aber doch bei der Anschlußgarantie angelangt :zwinkernani:
Mich hatte aber schon interessiert, ob jemand schon mal positive Erfahrungen mit einer Gebrauchtwagengarantie gemacht hat - sprich tatsächlich einen Garantiefall streßfrei erledigt bekam.

VG, Karin
 
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jambo

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Hi,
m.E. ist die Anschlußgarantie bei Opel nichts anderes, als die Gebrauchtwagengarantie. Im Grund genommen handelt es sich dabei um eine Versicherung bestimmter, im Vertrag definierter Teile. Der Versicherungspartner ist NICHT Opel, sondern eine Firma, deren Namen ich momentan nicht parat hab :oops:
 
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Hi,

bei meinem Berli ist die Anschlussgarantie eine echte Verlängerung der Neuwagengarantie, über Citroen ! :jaja:

Zurück zum Thema:

Gebrauchtwagengarantien habe ich damals selber verkauft, in Verbindung mit Gebrauchtwagen natürlich.
Es gibt erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Versicherungen, vor allem beim Preis und im Kleingedruckten !! Vorsicht !
Manche geben nur Garantien auf Sachen, die eh niemals kaputt gehen, das braucht kein Mensch. Alles andere ist im Kleingedruckten ausgeschlossen.
Andere wiederum haben alles außer Verschleißteilen drin, sind aber sehr teuer. Da lohnt es sich schon fast zu zocken und drauf zu verzichten.
Reguliert haben die Teureren die Schäden alle problemlos, bei den Billigen gab es fast immer Probs.

Man muss sich auf jeden Fall das Kleingedruckte ganz genau durchlesen und dann abwägen, ob es sich lohnt, bzw. lohnen kann.
 
Thema: Erfahrungen mit Gebrauchtwagengarantie
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