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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 52192"><p>Alleine deswegen würde ich die Werkstatt wechseln !!!</p><p>Ein Werkstatt-Kunden-Verhältnis beruht auf einer großen Portion Vertrauen.</p><p>Du gibst ihnen das Vertrauen und lässt sie an dein Auto. Sie wiederum bringen dir keines entgegen ? Passt nicht. Ich bekomme in jeder meiner Werkstätten eine vernünftige Rechnung und bekomme meine Schlüssel auch ohne zu bezahlen. Du hast immer das Recht die Rechnung und die geleistete Arbeit zu prüfen ! Daher falls nochmal einer die Kohle sofort haben will, Zahlungen nur "unter Vorbehalt" leisten. Dann aber umgehend eine andere Werkstatt aussuchen. Wenn einer sofort Kohle will ist da was faul !!!</p><p></p><p>Das mit dem LLK ist ein Fall für den Anwalt. Hast du die Garantiebedingungen zuhause vorliegen ? Da sind bestimmte Baugruppen und Bauteile ausgenommen. Aber der LLK ist per Definition der Gerichte KEIN VERSCHLEIßTEIL und die Ablehnung der Versicherung kann man anfechten. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, lass sie das prüfen !</p><p>Ein Gericht hat übrigens mal entschieden, dass "Verschleißteile" solche Teile sind, die in einem Autoleben min. einmal erneuert werden müssen. Sei es turnusmäßig im Inspektionsintervall oder eben durch Verschleiß. Und dazu gehört ein LLK definitiv nicht.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 52192"] Alleine deswegen würde ich die Werkstatt wechseln !!! Ein Werkstatt-Kunden-Verhältnis beruht auf einer großen Portion Vertrauen. Du gibst ihnen das Vertrauen und lässt sie an dein Auto. Sie wiederum bringen dir keines entgegen ? Passt nicht. Ich bekomme in jeder meiner Werkstätten eine vernünftige Rechnung und bekomme meine Schlüssel auch ohne zu bezahlen. Du hast immer das Recht die Rechnung und die geleistete Arbeit zu prüfen ! Daher falls nochmal einer die Kohle sofort haben will, Zahlungen nur "unter Vorbehalt" leisten. Dann aber umgehend eine andere Werkstatt aussuchen. Wenn einer sofort Kohle will ist da was faul !!! Das mit dem LLK ist ein Fall für den Anwalt. Hast du die Garantiebedingungen zuhause vorliegen ? Da sind bestimmte Baugruppen und Bauteile ausgenommen. Aber der LLK ist per Definition der Gerichte KEIN VERSCHLEIßTEIL und die Ablehnung der Versicherung kann man anfechten. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, lass sie das prüfen ! Ein Gericht hat übrigens mal entschieden, dass "Verschleißteile" solche Teile sind, die in einem Autoleben min. einmal erneuert werden müssen. Sei es turnusmäßig im Inspektionsintervall oder eben durch Verschleiß. Und dazu gehört ein LLK definitiv nicht. [/QUOTE]
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