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<blockquote data-quote="uwe f" data-source="post: 84633" data-attributes="member: 2050"><p>Hallo</p><p>Greif besser zu Blutdruck senkenden Mitteln. Das kommt auf Dauer deutlich billiger wie ein Anwalt.</p><p>Hier noch mal zum nachlesen: <a href="http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/pdf/Hinweise-LANUV.pdf" target="_blank">http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser ... -LANUV.pdf</a> </p><p>Den Dichtigkeitsnachweis kann man durch Abdrücken mit Wasser oder Luft erbringen, eine Fachfirma sollte das wissen.</p><p>Übrigens kannst du deinen anwaltlichen Berater mal fragen, ab wieviel % Neuteile an einer baulichen Anlage, man von einem Neubau spricht. Ich glaub, es sind so 40-50% Neuteile, um von einem Neubau zu sprechen. Und bei einem Neubau gelten die zur Zeit der Errichtung gültigen technischen und rechtlichen Vorgaben als verbindlich. Und als Fachfirma muss dein Tiefbauer die kennen und einhalten. </p><p>Und was Knebel24 geschrieben hat ist vollkommen richtig. Die Firma, richtiger sogar noch der Mitarbeiter, der die Dichtigkeitsprüfung durchführt, muss dafür ein Zulassung haben. Auch dazu findest du was auf der von mir angegebenen Internetseite. Und soweit mir bekannt muss sogar die Tiefbaufirma von deiner Gemeinde für die Arbeiten am Kanal zugelassen sein, aber damit will ich mich jetzt nicht festlegen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="uwe f, post: 84633, member: 2050"] Hallo Greif besser zu Blutdruck senkenden Mitteln. Das kommt auf Dauer deutlich billiger wie ein Anwalt. Hier noch mal zum nachlesen: [url=http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/pdf/Hinweise-LANUV.pdf]http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser ... -LANUV.pdf[/url] Den Dichtigkeitsnachweis kann man durch Abdrücken mit Wasser oder Luft erbringen, eine Fachfirma sollte das wissen. Übrigens kannst du deinen anwaltlichen Berater mal fragen, ab wieviel % Neuteile an einer baulichen Anlage, man von einem Neubau spricht. Ich glaub, es sind so 40-50% Neuteile, um von einem Neubau zu sprechen. Und bei einem Neubau gelten die zur Zeit der Errichtung gültigen technischen und rechtlichen Vorgaben als verbindlich. Und als Fachfirma muss dein Tiefbauer die kennen und einhalten. Und was Knebel24 geschrieben hat ist vollkommen richtig. Die Firma, richtiger sogar noch der Mitarbeiter, der die Dichtigkeitsprüfung durchführt, muss dafür ein Zulassung haben. Auch dazu findest du was auf der von mir angegebenen Internetseite. Und soweit mir bekannt muss sogar die Tiefbaufirma von deiner Gemeinde für die Arbeiten am Kanal zugelassen sein, aber damit will ich mich jetzt nicht festlegen. [/QUOTE]
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