Moin
Ladungssicherung und die Herren der BAG:
Ich baue mir Regale und jede Menge Zurrmöglichkeiten in den Combo ein damit alles an seinem Platz bleibt, auch bei einem Unfall.
Fast fertig fahre ich zum Tüv Nord vor und frage obs so ok wäre oder noch Änderungen nötig wären.
Nein alles gut, alles top, vorbildlich!! so der Ingenieur.
Nun fragte ich ob ich einen Zettel bekommen könnte den ich vorzeigen kann wenn kontrolliert wird.
Nein ein Gutachten kann er nicht machen, aber er würde so mit dem Wagen fahren.
Fürs amtliche müsste ich die BAG fragen. Nun die BAG steht öfter bei der Autobahnmeisterei und ich glaubte ich könne einen Besichtigungstermin machen.
Gemailt und Antwort kam:
Abnahmen zur Ladungssicherung machen wir nur im Rahmen einer Kontrolle. Nun wollte ich dann wenigstens wissen auf was ich genau zu achten hätte. Da bekam ich diverse Internetseiten gemailt die sich aber alle auf LKW über 3,5t bezogen.
Da ich aber nur 0,6t habe was soll ich dann tun? Wie müssen die Zurrpunkte sein, welche Last müssen sie halten?
Antwort: Unter 3,5t gibt es keine speziellen Vorschriften, das würde dann "im Rahmen der Kontrolle" in Augenschein genommen.
Ich habe denen dann noch gemailt wie genau ich die Bolzen zur Halterung durch die Karosse gesetzt habe und auch erwähnt das der Tüv Nord das so wie es ist für sehr gut befand.
Antwort wieder: Wird im Rahmen einer Kontrolle in Augenschein genommen.
Nun war ich mit denen erstmal fertig und habe den gesamtem Emailverkehr ausgedruckt und ins Handschuhfach gelegt.
So kann ich im Rahmen einer Kontrolle und bei eventuellen Mängel mir keine Vorwürfe anhören müssen von wegen ich HÄTTE mich ja VORHER erkundigen KÖNNEN
Hintergrund:
Mein Sohn musste sich "im Rahmen der Kontrolle" für lose Gegenstände im Kastenwagen seines Chefs eben mal 300eur Lohnabzug gefallen lassen.
Anbei, keine Weiterfahrt bevor alles gesichert ist.
Hier stimmt es ausnahmsweise mal was im TV gezeigt wird.
Gruss Willy