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Braucht man eine Rechtsschutzversicherung
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<blockquote data-quote="Mastermind" data-source="post: 515" data-attributes="member: 5"><p>Rechtsschutzversicherung - Braucht man Sie wirklich?</p><p>Für jeden, der nur einen Moment lang nachdenkt, sollte die Antwort auf diese Frage eigentlich auf der Hand liegen.</p><p></p><p>Sie würden doch nie im Traum daran denken, ohne Haftpflichtversicherung Auto zu fahren. Ihr Gedanke ist doch sicher: "Zwar passiert mir ja nie was, aber wenn's mal kracht und ich bin schuld, dann brauche ich eine ordentliche Versicherung im Kreuz, die dann für den Schaden zahlt, den ich leider verursacht habe. Schließlich kann sowas in die Millionen gehen, wenn der Unfallgegner auf Dauer schwer verletzt ist".</p><p></p><p>Sehr richtig! Aber wer kümmert sich um Sie, wenn es Sie - was alle guten Mächte verhindern mögen! - doch mal "unschuldig erwischen" sollte? Unfälle kann leider auch der größte Fahrkünstler nicht vermeiden, wenn sein Gegenüber von allen guten Geistern verlassen ist.</p><p></p><p>In diesem Falle muß natürlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für Ihren Schaden geradestehen. Sie wird folglich alles zahlen, was Ihnen an Schaden entstanden ist. Was Ihnen jedoch im einzelnen an Schadensersatz zusteht - darüber streiten sich häufig die Geister. Und häufig wird vom Unfallgegner auch noch behauptet, Sie seien am Unfall mit Schuld. </p><p></p><p>Um zu Ihrem Recht zu kommen, bleibt Ihnen deshalb in vielen Fällen nichts anderes übrig, als einen Advokaten zu beauftragen und notfalls vor Gericht zu ziehen. Und das kostet Geld. Gerichtskosten und Anwaltshonorar wollen bevorschußt sein. Und wenn nicht nur die Versicherung sondern auch das Gericht in Bezug auf die Rechtslage anderer Meinung ist als Sie, dann bleibt zumindest ein Teil der Kosten an Ihnen hängen.</p><p></p><p>Häufig - besonders bei Streitwerten unter 1.000.-€ - kommt "die Soße teurer als der Braten". Dann erstreiten Sie per Urteil z.B. 500.-€, müssen aber für Ihren Advokaten, das Gericht, die Zeugen und den Gutachter gut und gerne 1.000,-- € hinblättern. Und dann fragen Sie Ihren Anwalt, ob das denn noch Recht ist, wenn die Kosten höher sind als das, was Sie erstritten haben. Und der kann nur auf die Rechtslage verweisen.</p><p></p><p>Das alles muß nicht sein, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bevor es zum Schadensfall kommt.</p><p></p><p>Fazit: Für jeden, der am Verkehr teilnimmt, ist der Abschluß eines Verkehrs - Rechtsschutzes dringend zu empfehlen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Mastermind, post: 515, member: 5"] Rechtsschutzversicherung - Braucht man Sie wirklich? Für jeden, der nur einen Moment lang nachdenkt, sollte die Antwort auf diese Frage eigentlich auf der Hand liegen. Sie würden doch nie im Traum daran denken, ohne Haftpflichtversicherung Auto zu fahren. Ihr Gedanke ist doch sicher: "Zwar passiert mir ja nie was, aber wenn's mal kracht und ich bin schuld, dann brauche ich eine ordentliche Versicherung im Kreuz, die dann für den Schaden zahlt, den ich leider verursacht habe. Schließlich kann sowas in die Millionen gehen, wenn der Unfallgegner auf Dauer schwer verletzt ist". Sehr richtig! Aber wer kümmert sich um Sie, wenn es Sie - was alle guten Mächte verhindern mögen! - doch mal "unschuldig erwischen" sollte? Unfälle kann leider auch der größte Fahrkünstler nicht vermeiden, wenn sein Gegenüber von allen guten Geistern verlassen ist. In diesem Falle muß natürlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für Ihren Schaden geradestehen. Sie wird folglich alles zahlen, was Ihnen an Schaden entstanden ist. Was Ihnen jedoch im einzelnen an Schadensersatz zusteht - darüber streiten sich häufig die Geister. Und häufig wird vom Unfallgegner auch noch behauptet, Sie seien am Unfall mit Schuld. Um zu Ihrem Recht zu kommen, bleibt Ihnen deshalb in vielen Fällen nichts anderes übrig, als einen Advokaten zu beauftragen und notfalls vor Gericht zu ziehen. Und das kostet Geld. Gerichtskosten und Anwaltshonorar wollen bevorschußt sein. Und wenn nicht nur die Versicherung sondern auch das Gericht in Bezug auf die Rechtslage anderer Meinung ist als Sie, dann bleibt zumindest ein Teil der Kosten an Ihnen hängen. Häufig - besonders bei Streitwerten unter 1.000.-€ - kommt "die Soße teurer als der Braten". Dann erstreiten Sie per Urteil z.B. 500.-€, müssen aber für Ihren Advokaten, das Gericht, die Zeugen und den Gutachter gut und gerne 1.000,-- € hinblättern. Und dann fragen Sie Ihren Anwalt, ob das denn noch Recht ist, wenn die Kosten höher sind als das, was Sie erstritten haben. Und der kann nur auf die Rechtslage verweisen. Das alles muß nicht sein, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bevor es zum Schadensfall kommt. Fazit: Für jeden, der am Verkehr teilnimmt, ist der Abschluß eines Verkehrs - Rechtsschutzes dringend zu empfehlen. [/QUOTE]
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