Braucht man eine Rechtsschutzversicherung

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Mastermind

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Rechtsschutzversicherung - Braucht man Sie wirklich?
Für jeden, der nur einen Moment lang nachdenkt, sollte die Antwort auf diese Frage eigentlich auf der Hand liegen.

Sie würden doch nie im Traum daran denken, ohne Haftpflichtversicherung Auto zu fahren. Ihr Gedanke ist doch sicher: "Zwar passiert mir ja nie was, aber wenn's mal kracht und ich bin schuld, dann brauche ich eine ordentliche Versicherung im Kreuz, die dann für den Schaden zahlt, den ich leider verursacht habe. Schließlich kann sowas in die Millionen gehen, wenn der Unfallgegner auf Dauer schwer verletzt ist".

Sehr richtig! Aber wer kümmert sich um Sie, wenn es Sie - was alle guten Mächte verhindern mögen! - doch mal "unschuldig erwischen" sollte? Unfälle kann leider auch der größte Fahrkünstler nicht vermeiden, wenn sein Gegenüber von allen guten Geistern verlassen ist.

In diesem Falle muß natürlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für Ihren Schaden geradestehen. Sie wird folglich alles zahlen, was Ihnen an Schaden entstanden ist. Was Ihnen jedoch im einzelnen an Schadensersatz zusteht - darüber streiten sich häufig die Geister. Und häufig wird vom Unfallgegner auch noch behauptet, Sie seien am Unfall mit Schuld.

Um zu Ihrem Recht zu kommen, bleibt Ihnen deshalb in vielen Fällen nichts anderes übrig, als einen Advokaten zu beauftragen und notfalls vor Gericht zu ziehen. Und das kostet Geld. Gerichtskosten und Anwaltshonorar wollen bevorschußt sein. Und wenn nicht nur die Versicherung sondern auch das Gericht in Bezug auf die Rechtslage anderer Meinung ist als Sie, dann bleibt zumindest ein Teil der Kosten an Ihnen hängen.

Häufig - besonders bei Streitwerten unter 1.000.-€ - kommt "die Soße teurer als der Braten". Dann erstreiten Sie per Urteil z.B. 500.-€, müssen aber für Ihren Advokaten, das Gericht, die Zeugen und den Gutachter gut und gerne 1.000,-- € hinblättern. Und dann fragen Sie Ihren Anwalt, ob das denn noch Recht ist, wenn die Kosten höher sind als das, was Sie erstritten haben. Und der kann nur auf die Rechtslage verweisen.

Das alles muß nicht sein, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bevor es zum Schadensfall kommt.

Fazit: Für jeden, der am Verkehr teilnimmt, ist der Abschluß eines Verkehrs - Rechtsschutzes dringend zu empfehlen.
 
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Der Vergleich mit der Haftpflicht hinkt gewaltig. Die Haftpflicht deckt Risiken, die einen sonst ruinieren können.
Die Rechtsschutzversicherung hat beileibe nicht diesen Stellenwert. Da gibt es die eigene Haftpflicht, die gegnerische Ansprüche abwehrt, da gibt es Prozeßkostenhilfe usw. usf.

Wer dauernd vor Gericht steht, sollte seinen Lebensstil und Umgang überdenken. Ich stand bis jetzt nur 1x als Zeuge vor Gericht.

Was soll ich mit einer Rechtsschutzversicherung, die meistens alle möglichen Ausschluß-Klauseln hat um das Risiko für die Versicherungsgesellschaft überschaubar zu halten.
Wenn ich im Recht bin, dann zahlt der Gegner und wenn ich nicht im Recht bin, dann zahle ich (bzw. meine Haftpflicht) ohne großes trara.

Rechtschutzversicherung ist eher etwas für Prozeßhanseln.
 
A

Anonymous

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würde ich so nicht sehen!!!!
Wenn Du (auch zu Unrecht) beschuldigt wirst, will der Anwalt erstmal Geld sehen.
Solltest Du aus irgendeinem Grund, dieses Geld nicht vorschießen können, hast Du halt Pech gehabt! Da hilft Dir auch die Prozesskostenhilfe nicht viel, zumal nicht wenn Du dabei einen Anwalt gestellt bekommst, anstatt Dir selbst einen aussuchen zu können.

Lieber zahle ich jahrelang "umsonst" für eine Rechtsschutzversicherung und benötige sie nicht, aber im Falle eines Falles brauche ich mir um die Bezahlung des Anwaltes nicht auch noch Sorgen machen.
Fahre seit 20 Jahre Auto, davon seit 12 Jahren auch LKW und Bus. Habe meine Rechtsschutzversicherung in dieser Zeit 2x gebraucht. Beides Mal war ich unschuldig, hätte aber ohne guten! Anwalt keine Chance vor Gericht gehabt.
Einmal hatte mich ein Fahrgast auf Körperverletzung verklagt. Er hatte sich nicht festgehalten und ich mußte bremsen, da mich ein PKW geschnitten hatte. Der PKW war natürlich weitergefahren (Unfallflucht) und ich mußte nun beweisen, das ich dadurch plötzlich bremsen m u ß t e!
Bei solchen Sachen geht es dann nicht um Geld, sondern darum, ob man hinterhervorbestraft ist oder nicht, sogar Gefängnis kann in solchen Fällen drohen!
Der PKW-Fahrer wurde schließlich auch ermittelt, hatte angeblich gar nichts bemerkt, wurde wegen Körperverletzung mit Fahrerflucht verurteilt. Außerdem wurde ihm der Führerschein entzogen. Wie kommst Du ohne guten Rechtsanwalt da wieder raus??? Wie gesagt, er sagte, er hat nichts mitbekommen.............
 
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@Kay

Ich bin kein KOM-Fahrer (wie wohl die wenigsten von uns).
Aber wäre ich einer, so wäre eine entsprechende Berufshaftpflicht (von der Firma!) bei dieser gefahrgeneigten Arbeit eine Selbstverständlichkeit. Mein Vater hatte damals als Berufspilot jedenfalls eine.

Und ja, ich bin auch schon in Unfälle verwickelt worden (z.B. eine Polizistin ist mir an der roten Ampel hinten rein gefahren) und habe argumentieren müssen, da sie meinte, die Ampel wäre grün gewesen.
Die Beweisaufnahme vor Ort ist entscheidend und überzeugend (ich habe dafür z.B. ein Navigationsgerät und lasse dessen Trackaufzeichnung laufen).
Da wird sogar ein erst uneinsichtiger Würdenträger in Uniform nachdenklich.

Dabei (Beweissicherung vor Ort) kann der Anwalt auch nicht helfen, er kann juristische Formalien einhalten und blumige Worte finden. Und das geht auch nachher vor Gericht, falls die Sachbeweise der gegnerischen Versicherung nicht ausreichen sollten.

Und auch in Deinen Fällen hast bestimmt _Du_ die wichtigste Arbeit selbst geleistet. Denn wie hätte der Pkw-Fahrer ermittelt werden sollen, wenn Du nicht eine genaue Beschreibung abgegeben hättest!?

Wie gesagt, in über 20 Jahren Führerschein hatte ich noch keinen Bedarf für eine Rechtsschutz. Das hat mir etliche tausend Euro gespart. Dafür kann ich notfalls auch mal einen Anwalt einschalten. Listen der spezialisierten Anwälte finden sich im Internet oder in punkto Verkehr auch beim ADAC, der für seine Mitglieder sowieso eine kostenlose Vorberatung anbietet.
 
A

Anonymous

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Berufshaftplicht von der Firma???? Wovon träumst Du denn Nachts??? :D

Kostet schließlich Geld! Nein, ich habe nichts zur Ermittlung des PKW-Fahrers beitragen können, dazu war viel zu viel Aufregung im Bus.

Letztendlich, hat mein Anwalt einen Zeugen "ausgequetscht", der sich noch Bruchstückhaft an die PKW-Nummer erinnern konnte.
Die Ermittlung des PKW's, hatte aber mit meinem Verfahren nichts zu tun. Es ging ausschließlich darum, ob es nicht besser gewesen wäre, dem PKW reinzufahren und damit eine Gefahrenbremsung zu vermeiden! Wäre zwar der PKW Schrott gewesen, aber der Fahrgast weniger stark verletzt. Mein "Glück" war letzthin, das sich der Fahrgast nicht festgehalten hatte und somit Mitschuld an seinen Verletzungen trug..........
 
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DiDre

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Ich hab schon seit Jahren eine Verkehrrechtschutzversicherung beim ADAC (für alle meine Fahrzeuge bzw. Angehörige), ist ohne SB.
In der Fahrschule damals wurde eine Rechtschutzversicherung als absolut notwendig empfohlen.
Direkt gebraucht habe ich sie bisher nicht (ok, einmal als Drohargument für eine Zahlung vom Händler, als ich damals meinen gebrauchten Kadett GSi gekauft hatte, auf dem Schild im Auto ABS stande, der Wagen aber keins hatte, hat mir dann 500 DM gebracht)
Und letztes Jahr hatte ich unverschuldet einen Unfall mit wirtschtlichem Totalschaden. Hab direkt einen Anwalt eingeschaltet, aber die Versicherung hat ziemlich zicken gemacht. Für den Fall, daß wir vor Gericht gegangen wären, hätte mir der Anwalt empfohlen, meine Rechtschutzversicherung einzuschlaten, da es möglich gewesen wäre, den Prozess zu verlieren und daß ich somit nicht auf den Kosten sitzen bleibe.
Im Endeffekt ist dann noch alles recht gut ausgegangen.
Wie mit jeder anderen Versicherung zur Vorsorge ist die Rechtschutzversicherung eine Versicherung für den Fall des Falles.

Und Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen. :!:
 
A

Anonymous

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also eine Rechtsschutz,ist in heutigen Zeiten leider "zwingen notwendig" wie ich erst letzte Woche wieder erfahren mußte.Heute wird man ja leider überall bes...Ich hatte vor anderthalb Jahren einen Kaskoschaden(Steinschlag).Also gut 150 Euro löhnen und neue Scheibe rein-wenn das mal so einfach gewesen wäre...um es kurz zu machen. In mitten des Winters bemerkte ich das der Wagen irgendwie "komisch roch" und die Windschutzscheibe von innen vereiste.Also Ursachenforschung begonnen.Nach langem suchen dann der Hammer.Unter den werksmäßigen "Gummimatten,stand das Wasser in beiden Fußräumen vorne.nicht zu erkennen,da die Gummimatten ja absoulut wasserdicht sind,also wie kommt das Wasser da hin.Fußmatten raus,ergiebig trocknen .Da es "normales" Wasser war(Gott sei dank nicht der Wärmetauscher),mußte das Auto ja irgendwo "undicht"sein.Die Windschutzscheibe wars.Wenn man von außen Wasser rübergoß,tropfte ud lief es an den Pedalen in den Fußraum.Also ab zum "freundlichen".Der sagte nur gelangweilt,das es nur ein Jahr Garantie auf solche Arbeiten geben würde.Nach dem Jahr,wäre ich beweispflichtig.für mich war das ein "versteckter Mangel",doch der Hammer war,das durch das Wasser natürlich sämtliche Schnittkanten rosteten.Also hin zum Anwalt,der nahm das in die Hand.Nach 5 Wochen bekam ich dann "komischer Weise" doch einen Termin.Die Scheibe wurde zum 4!!!Mal gewechselt und auch die Rostschäden wurden beseitigt.Fazit:es ist schon wichtig eine Rechtsschutz zu haben,wie dieser Fall,eindrucksvoll beweist.Das war übrigens das 3mal,das ich die Rechtschutz schon benötigt habe!!!
 
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