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<blockquote data-quote="fördetaucher" data-source="post: 98303" data-attributes="member: 4487"><p>Hallo Olli,</p><p>es dürfen auf allen Sitzen natürlich Kinder mit Sitzen/Erhöherern mitfahren, mach ich auch ab und zu mit 6 Kiddies (zwei eigene :zwink: ) In der 2.ten Reihe kann man 3 Sitzerhöher nebeneinander platzieren, nur müssen sich die Kiddies nacheinander anschnallen, aber es geht und darf auch. Der mittlere Platz in der 2.ten Reihe darf auch benutzt werden, da hier ein Dreipunktgurt vorhanden ist und kein Beckengurt.</p><p>Auszug StVO:</p><p> Außerdem kommen Sitzerhöhungen in Frage, am Anfang</p><p>in Kombination mit einer Rücken- bzw. Schlafstütze.</p><p>Diese Systeme sind für die ECE-Gruppen II (15</p><p>bis 25 Kilogramm) und Gruppe III (22 bis 36 Kilogramm)</p><p>zugelassen. Sie können also verwendet werden, bis</p><p>das Kind kein spezielles Rückhaltesystem mehr benötigt.</p><p>Alle Sitzerhöhungen sind nur in Verbindung mit</p><p>dem Dreipunktgurt zu verwenden. Sie schützen, indem</p><p>sie den Verlauf des Erwachsenengurtes korrigieren:</p><p>In speziellen Gurtführungen wird der Beckengurtes so</p><p>gelenkt, dass er nicht in Bauchhöhe des Kindes verläuft.</p><p>Innere Verletzungen durch den Gurt werden auf</p><p>diese Weise vermieden. Der Schultergurt wird so geführt,</p><p>dass Verletzungen am Hals des Kindes verhindert werden.</p><p></p><p>und</p><p></p><p>Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind</p><p>müssen ein „amtlich genehmigtes und für das Kind</p><p>geeignete Rückhaltesystem“ benutzen, wenn sie im</p><p>Auto mitfahren (§21, Straßenverkehrsordnung). Das</p><p>gilt auf allen Sitzen in Fahrzeugen, für die Sicherheitsgurte</p><p>(Dreipunkt) vorgeschrieben sind, also im Van oder (Klein)bus</p><p>ebenso wie im PKW.</p><p>Wer seine Kinder im Auto gar nicht sichert, wird mit</p><p>einem Bußgeld in Höhe von 40,- €, bei mehreren ungesicherten</p><p>Kindern von 50,- €, und einem Punkt im</p><p>Flensburger Verkehrszentralregister bestraft.</p><p></p><p>Ich hoffe ich habe Dir damit geholfen.</p><p>Grüße</p><p>Sven</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="fördetaucher, post: 98303, member: 4487"] Hallo Olli, es dürfen auf allen Sitzen natürlich Kinder mit Sitzen/Erhöherern mitfahren, mach ich auch ab und zu mit 6 Kiddies (zwei eigene :zwink: ) In der 2.ten Reihe kann man 3 Sitzerhöher nebeneinander platzieren, nur müssen sich die Kiddies nacheinander anschnallen, aber es geht und darf auch. Der mittlere Platz in der 2.ten Reihe darf auch benutzt werden, da hier ein Dreipunktgurt vorhanden ist und kein Beckengurt. Auszug StVO: Außerdem kommen Sitzerhöhungen in Frage, am Anfang in Kombination mit einer Rücken- bzw. Schlafstütze. Diese Systeme sind für die ECE-Gruppen II (15 bis 25 Kilogramm) und Gruppe III (22 bis 36 Kilogramm) zugelassen. Sie können also verwendet werden, bis das Kind kein spezielles Rückhaltesystem mehr benötigt. Alle Sitzerhöhungen sind nur in Verbindung mit dem Dreipunktgurt zu verwenden. Sie schützen, indem sie den Verlauf des Erwachsenengurtes korrigieren: In speziellen Gurtführungen wird der Beckengurtes so gelenkt, dass er nicht in Bauchhöhe des Kindes verläuft. Innere Verletzungen durch den Gurt werden auf diese Weise vermieden. Der Schultergurt wird so geführt, dass Verletzungen am Hals des Kindes verhindert werden. und Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind müssen ein „amtlich genehmigtes und für das Kind geeignete Rückhaltesystem“ benutzen, wenn sie im Auto mitfahren (§21, Straßenverkehrsordnung). Das gilt auf allen Sitzen in Fahrzeugen, für die Sicherheitsgurte (Dreipunkt) vorgeschrieben sind, also im Van oder (Klein)bus ebenso wie im PKW. Wer seine Kinder im Auto gar nicht sichert, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40,- €, bei mehreren ungesicherten Kindern von 50,- €, und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister bestraft. Ich hoffe ich habe Dir damit geholfen. Grüße Sven [/QUOTE]
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