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Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung
Bei Kfz-Beladung zahlt nicht die Privathaftplicht
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 18334"><p>Versteh ich nicht, beide Fahrzeuge waren doch im Ruhezustand und der andere hat mit einem Gegenstand Dein Auto beschädigt. Warum sollte die KFZ-Haftpflicht einspringen? Natürlich muß die Privat-Haftplflicht, falls vorhanden, übernehmen oder der Übertäter muß es eben bezahlen.</p><p>Nur bei spielenden Kindern ist es nicht so, aber da kann man hier ja nicht von reden. Falls Du die Daten noch hast, würd ich dem mal auf Schadenersatz ansprechen, ganz freundlich mit Briekopf vom Anwalt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 18334"] Versteh ich nicht, beide Fahrzeuge waren doch im Ruhezustand und der andere hat mit einem Gegenstand Dein Auto beschädigt. Warum sollte die KFZ-Haftpflicht einspringen? Natürlich muß die Privat-Haftplflicht, falls vorhanden, übernehmen oder der Übertäter muß es eben bezahlen. Nur bei spielenden Kindern ist es nicht so, aber da kann man hier ja nicht von reden. Falls Du die Daten noch hast, würd ich dem mal auf Schadenersatz ansprechen, ganz freundlich mit Briekopf vom Anwalt. [/QUOTE]
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