Bei Kfz-Beladung zahlt nicht die Privathaftplicht

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Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Unsere Beule, die wir für 850 Euro entfernen lassen mußten,
wurde durch jemanden verursacht, der auf dem Ikea-Parkplatz beim beladen seines Fahrzeuges mit einem Regal gegen unseren Combo gekommen ist. Diesen Schaden hat der Verursacher seiner Privathaftplicht gemeldet, die jedoch nicht zahlt, weil das Beladen des Kfz zur Kfz-Versicherung gehört.

Aus div. Gründen, die sich jeder denken kann, ich aber hier nicht weiter vertiefen möchte, bleiben wir nun auf dem Schaden allein sitzen :(

Und das so kurz nach dem Urlaub..... :mad:

Wenn ihr einen ähnlichen Fall habt, beschreibt den Schaden dann lieber so, dass er auf dem WEG ZUM AUTO passiert ist.
 
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Anonymous

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ja,solche Brüller sind mir persönlich auch bekannt.Als bei uns noch die Briten stationiert waren,war sowas an der Tagesordnung.Die Autos,waren weder versichert,noch sonstwas.Mir ist damal ein Brite in meinen Polo gekracht-Polizei da,ganz eindeutig schuld des Briten(rechts vor links).Mein Polo Totalschaden,aber gesehen,hab ich nie einen Pfennig,da bei dem guten Mann "auch privat"nichts zu holen war!!!Eizige Genugtuung,da er auch alkoholisiert war,wurde er dekradiert(das gibt`s noch!!!)und nach Falkland geschickt-das wiederum,hatte mir auch nicht geholfen...
 
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Anonymous

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Big-Friedrich schrieb:
..., weil das Beladen des Kfz zur Kfz-Versicherung gehört.

Aus div. Gründen, die sich jeder denken kann, ich aber hier nicht weiter vertiefen möchte, bleiben wir nun auf dem Schaden allein sitzen :(

Hallo,

mein Beileid ! Ist ja ziemlich dumm gelaufen. Da lobe ich mir meine Versicherungstante, die hilft mir immer. Sie hätte das mit dem Beladen mir gesagt und auch: "wir müssen das anders formulieren, sonst gibt das nix".
Da bin ich sicher. Nur hilft Dir das leider auch nix. :cry:
 
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Anonymous

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Big-Friedrich schrieb:
weil das Beladen des Kfz zur Kfz-Versicherung gehört.
Versteh ich nicht, beide Fahrzeuge waren doch im Ruhezustand und der andere hat mit einem Gegenstand Dein Auto beschädigt. Warum sollte die KFZ-Haftpflicht einspringen? Natürlich muß die Privat-Haftplflicht, falls vorhanden, übernehmen oder der Übertäter muß es eben bezahlen.
Nur bei spielenden Kindern ist es nicht so, aber da kann man hier ja nicht von reden. Falls Du die Daten noch hast, würd ich dem mal auf Schadenersatz ansprechen, ganz freundlich mit Briekopf vom Anwalt.
 
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Olaf_S

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"durch jemanden verursacht" - der nix mit Euch zu tun hat ?

"beim beladen seines Fahrzeuges" - das nix mit Euch zu tun hat ?

"Aus div. Gründen, die sich jeder denken kann, ich aber hier nicht weiter vertiefen möchte, bleiben wir nun auf dem Schaden allein sitzen" -

???

Was soll das denn ???

Ihr wißt, wer das war. Er hat nix mit Euch zu tun, hat ein eigenes Auto, war nicht mit Euch unterwegs, hat nichts in Euer Auto geladen.

Wo ist das Problem :roll:

Schaut mal in`s BGB rein. Da steht genug. Ist doch egal, ob er eine PHV hat, sein Fahrzeug versichert ist oder nicht.

Lt. Deiner Schilderung ist er für einen Schaden an Eurem Eigentum verantwortlich. Alles weitere regelt das BGB.

Grüße aus dem Odenwald
Olaf
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Ach.... das Thema ist schon sooooooo lange her und war auch echt kompliziert. Ich kann dazu nichts mehr schreiben.
 
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Olaf_S

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Ups, hab`s grad gesehen, nach Deinem Hinweis.

Hat ja einer in "alten" Beiträgen gegraben :zwinkernani:

Grüße aus dem Odenwald
Olaf
 
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dergrosse

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Ich buddel das Thema nochmal aus :D Nachvollziehen kann ich es nicht das Du auf dem Schaden sitzen geblieben bist, aber ok.

Tochter knallt beim Aussteigen mit der Tür gegen das nebenstehende Fahrzeug, ist ja im Prinzip nix anderes. Kratzer und Delle dinn... Gezahlt hat meine private Haftpflicht, nicht die KFZ-Haftpflicht.
 
zooom

zooom

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Wieso es auf deutschen Straßen noch Fahrzeuge gibt, die nicht versichert sind, kann ich nicht nachvollziehen, aber die Rechtslage ist eindeutig, Beladen gehört zur Fahrzeugnutzung. Wie es Jemand geschafft hat, seine Privathaftpflicht dazu zu bekommen, für die aussteigende Tochter zu zahlen, entzieht sich meinem Verständnis, Glück gehabt!
Ich hatte den Fall selbst mal: Auf dem Baumarkt Verlegeplatten auf den Hänger geladen, eine ist umgefallen und hat das benachbarte Fahrzeug beschädigt. Ich hab es der Privathaftpflicht gemeldet, die nicht zahlen wollte, also weiter zur Anhängerhaftpflicht, die nicht zahlen wollte, weil der Anhänger ja nach deren Meinung am Auto dran war, also war die Autohaftpflicht dran. (Das ist so, wenn der Hänger am Auto ist, ist die Autoversicherung am Zuge, die Hängerhaftpflicht zahlt nur für Schäden, die der Hänger selbst verursacht, z.B. durch Wegrollen).
Allerdings war mein Glück, daß ich den Hänger zum Rangieren vorher abgekoppelt hatte, also mußte dann doch die Anhängerhaftpflicht bezahlen.
 
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dergrosse

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Die Tochter hat den Schaden verursacht. Für Schäden die das Kind verursacht ist die Privathaftpflicht zuständig, jedenfalls bei mir. Ich hab Privat-Haftpflicht und KFZ-Haftpflicht bei der gleichen Versicherung, die haben mich auf die Privathaftpflicht verwiesen die dann auch gezahlt hat.
 
zooom

zooom

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Gerade bei der Konstellation wundert mich das, denn über die Kfz Haftpflicht hätten die sich ja nen teil über die Rabattrückstufung wieder holen können.
Aber vielleicht haste ne Privathaftpflicht, die das Verkehrsrisiko von Kindern unter 9 Jahren mit einschließt, dann isses anders.
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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zooom schrieb:
Wieso es auf deutschen Straßen noch Fahrzeuge gibt, die nicht versichert sind, kann ich nicht nachvollziehen
Hallo,
vor Jahren erlebt, kleiner Unfall, gegnerisches Fahrzeug mit deutschem Nummernschild, ewiges Nicht-Zahlen der Versicherung. Versicherung sagte auf Nachfrage "Wir muessen erst noch klaeren, ob das Fahrzeug versichert ist." Mein Hinweis, Nummernschildvergabe nur mit Versicherung, wurde entkraeftet. Wenn der Halter danach nie zahlt, ist das Fahrzeug nicht versichert. Rueckfrage bei der Polizei, ja, "es rollen hier in dem Sinne unversicherte Fahrzeuge mit deutschem Nummernschild, wir haben immer mal wieder den Auftrag, die Fahrzeuge zu finden und aus dem Verkehr zu ziehen."
Gruss Helmut
 
Thema: Bei Kfz-Beladung zahlt nicht die Privathaftplicht

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