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Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung
Bei Kfz-Beladung zahlt nicht die Privathaftplicht
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<blockquote data-quote="zooom" data-source="post: 110982" data-attributes="member: 848"><p>Wieso es auf deutschen Straßen noch Fahrzeuge gibt, die nicht versichert sind, kann ich nicht nachvollziehen, aber die Rechtslage ist eindeutig, Beladen gehört zur Fahrzeugnutzung. Wie es Jemand geschafft hat, seine Privathaftpflicht dazu zu bekommen, für die aussteigende Tochter zu zahlen, entzieht sich meinem Verständnis, Glück gehabt!</p><p>Ich hatte den Fall selbst mal: Auf dem Baumarkt Verlegeplatten auf den Hänger geladen, eine ist umgefallen und hat das benachbarte Fahrzeug beschädigt. Ich hab es der Privathaftpflicht gemeldet, die nicht zahlen wollte, also weiter zur Anhängerhaftpflicht, die nicht zahlen wollte, weil der Anhänger ja nach deren Meinung am Auto dran war, also war die Autohaftpflicht dran. (Das ist so, wenn der Hänger am Auto ist, ist die Autoversicherung am Zuge, die Hängerhaftpflicht zahlt nur für Schäden, die der Hänger selbst verursacht, z.B. durch Wegrollen).</p><p>Allerdings war mein Glück, daß ich den Hänger zum Rangieren vorher abgekoppelt hatte, also mußte dann doch die Anhängerhaftpflicht bezahlen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="zooom, post: 110982, member: 848"] Wieso es auf deutschen Straßen noch Fahrzeuge gibt, die nicht versichert sind, kann ich nicht nachvollziehen, aber die Rechtslage ist eindeutig, Beladen gehört zur Fahrzeugnutzung. Wie es Jemand geschafft hat, seine Privathaftpflicht dazu zu bekommen, für die aussteigende Tochter zu zahlen, entzieht sich meinem Verständnis, Glück gehabt! Ich hatte den Fall selbst mal: Auf dem Baumarkt Verlegeplatten auf den Hänger geladen, eine ist umgefallen und hat das benachbarte Fahrzeug beschädigt. Ich hab es der Privathaftpflicht gemeldet, die nicht zahlen wollte, also weiter zur Anhängerhaftpflicht, die nicht zahlen wollte, weil der Anhänger ja nach deren Meinung am Auto dran war, also war die Autohaftpflicht dran. (Das ist so, wenn der Hänger am Auto ist, ist die Autoversicherung am Zuge, die Hängerhaftpflicht zahlt nur für Schäden, die der Hänger selbst verursacht, z.B. durch Wegrollen). Allerdings war mein Glück, daß ich den Hänger zum Rangieren vorher abgekoppelt hatte, also mußte dann doch die Anhängerhaftpflicht bezahlen. [/QUOTE]
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