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Auto fahren in High Heels - Sanktionen?
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<blockquote data-quote="bonsaicamper" data-source="post: 92485" data-attributes="member: 4339"><p>Diese Aussage ist so nicht richtig! Richtig ist nur, dass die Kaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht oder nicht ganz übernehmen muss. Aber dies gilt nur, wenn man 1. das Tragen von High Heels als grob fahrlässig ansieht (kann man vielleicht noch vertreten), 2. diese grobe Fahrlässigkeit unfallursächlich war UND 3. die Versicherung dies auch BEWEISEN kann. Die Versicherung trägt in einem Prozess diesbezüglich die volle Beweislast. Auf eine Vermutung, dass die High Heels unfallursächlich waren, kann sich die Versicherung gerade nicht berufen.</p><p></p><p>Falls Thomas also - wenn er mal wieder als Dragqueen unterwegs ist - nach einem Unfall gegenüber der Polizei oder im Schadenformular nicht angibt, dass er mit High Heels gefahren ist, deshalb vom Bremspedal geeutscht ist und dass ihm das immer wieder passiert, er es aber einfach nicht lassen kann, weil High Heels einfach so geil sind, dann wird das mit der Versicherung schon klappen. <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_lol.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":lol:" title="lol :lol:" data-shortname=":lol:" /> </p><p></p><p>Für die ganz doofen High Heels-Fahrer gibt's übrigens auch die Möglichkeit die grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern. :zwink: </p><p></p><p>...so wie ich es gemacht hab <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_mrgreen.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":mrgreen:" title="mrgreen :mrgreen:" data-shortname=":mrgreen:" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="bonsaicamper, post: 92485, member: 4339"] Diese Aussage ist so nicht richtig! Richtig ist nur, dass die Kaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht oder nicht ganz übernehmen muss. Aber dies gilt nur, wenn man 1. das Tragen von High Heels als grob fahrlässig ansieht (kann man vielleicht noch vertreten), 2. diese grobe Fahrlässigkeit unfallursächlich war UND 3. die Versicherung dies auch BEWEISEN kann. Die Versicherung trägt in einem Prozess diesbezüglich die volle Beweislast. Auf eine Vermutung, dass die High Heels unfallursächlich waren, kann sich die Versicherung gerade nicht berufen. Falls Thomas also - wenn er mal wieder als Dragqueen unterwegs ist - nach einem Unfall gegenüber der Polizei oder im Schadenformular nicht angibt, dass er mit High Heels gefahren ist, deshalb vom Bremspedal geeutscht ist und dass ihm das immer wieder passiert, er es aber einfach nicht lassen kann, weil High Heels einfach so geil sind, dann wird das mit der Versicherung schon klappen. :lol: Für die ganz doofen High Heels-Fahrer gibt's übrigens auch die Möglichkeit die grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern. :zwink: ...so wie ich es gemacht hab :mrgreen: [/QUOTE]
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