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<blockquote data-quote="welfen2002" data-source="post: 8276" data-attributes="member: 74"><p>Zur Frage ob ich mich im geschobenen Auto anschnallen muß?</p><p></p><p>Also ich denke die grundsätzliche Anschnallpflicht besteht nur für Kraftfahrzeuge, die sich mit Ihrem Verbrennungsmotor auch vorwärtsbewegen können. </p><p>Ansonsten ist es wohl wie bei Pferdefuhrwerken. Die StVO unterscheidet nicht, von welchen Lebewesen ein Fuhrwerk bewegt wird. In Deinem konkreten Fall sind es eben "menschliche Zugtiere". :zwinkernani: </p><p>Um mögliche Diskussionen aus dem Wege zu gehen, würde ich den eigentlichen Vertrennungsmotor, der sich ja immer noch im Auto befindet unbrauchbar machen. (So das er nicht anspringen kann)</p><p></p><p>Für Kraftfahrzeuge allgemein gilt:</p><p>Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen soweit vorhanden während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für </p><p>1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung, </p><p>2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk, </p><p>3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen. </p><p></p><p>Dies gilt allergings nicht für Pferdefuhrwerke und analog eben auch nicht für durch Menschen geschobenen Autos. Bei Pferdefuhrwerken weiß ich, das sie sich im Straßenverkehr auch im Trapp bewegen dürfen. Trotz relativ hoher Geschwindigkeit hat weder Führer noch Passagier die gesetzliche Pflicht sich anzuschnallen. Alternativ gilt "wenn kein Gurt, dann Helm bei offenen Fahrzeugen", aber nicht so bei tierischen bzw. menschlich angetriebenen Fahrzeugen. Auch für die schiebenden Personen, bzw. ziehenden Pferde gibt es keine Helmpflicht, obwohl sie sich schneller als "Schrittgeschwindigkeit" im Straßenverkehr bewegen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="welfen2002, post: 8276, member: 74"] Zur Frage ob ich mich im geschobenen Auto anschnallen muß? Also ich denke die grundsätzliche Anschnallpflicht besteht nur für Kraftfahrzeuge, die sich mit Ihrem Verbrennungsmotor auch vorwärtsbewegen können. Ansonsten ist es wohl wie bei Pferdefuhrwerken. Die StVO unterscheidet nicht, von welchen Lebewesen ein Fuhrwerk bewegt wird. In Deinem konkreten Fall sind es eben "menschliche Zugtiere". :zwinkernani: Um mögliche Diskussionen aus dem Wege zu gehen, würde ich den eigentlichen Vertrennungsmotor, der sich ja immer noch im Auto befindet unbrauchbar machen. (So das er nicht anspringen kann) Für Kraftfahrzeuge allgemein gilt: Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen soweit vorhanden während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für 1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung, 2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk, 3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen. Dies gilt allergings nicht für Pferdefuhrwerke und analog eben auch nicht für durch Menschen geschobenen Autos. Bei Pferdefuhrwerken weiß ich, das sie sich im Straßenverkehr auch im Trapp bewegen dürfen. Trotz relativ hoher Geschwindigkeit hat weder Führer noch Passagier die gesetzliche Pflicht sich anzuschnallen. Alternativ gilt "wenn kein Gurt, dann Helm bei offenen Fahrzeugen", aber nicht so bei tierischen bzw. menschlich angetriebenen Fahrzeugen. Auch für die schiebenden Personen, bzw. ziehenden Pferde gibt es keine Helmpflicht, obwohl sie sich schneller als "Schrittgeschwindigkeit" im Straßenverkehr bewegen. [/QUOTE]
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