Anschnallpflicht

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welfen2002

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Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland für Autos, die mit einem Gurtsystem ausgerüstet sind eine Anschnallpflicht. (Im übrigen auch im benachbarten Ausland)

Nun meine Frage:
Angeschnallt werden muß sich nach Gesetzeslage nur bei der Fahrt.
Heißt das, wenn ich das richtig verstehe, nur wenn das Auto sich in Vorwärtsbewegung befindet?
Leider sind die Verkehrsgesetzte ziehmlich undurchsichtig.
Gab es, gibt es, oder kann man sich vorstellen, das die Polizei auch ahndet, wenn man unangeschnallt rückwärts fährt?
Oder gibt es einen konkreten Fall, wo jemand aufgefordert wurde sich im Stand anzuschnallen, z.B. vor einer roten Ampel?

Wieviel Sekunden zwischen dem Anschnallen und der Vorwärtsbewegung eines Autos liegen müssen ist mir nicht bekannt. Gibt es dazu irgendwelche Grenzwerterfahrungen?
 
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welfen2002 schrieb:
Gab es, gibt es, oder kann man sich vorstellen, das die Polizei auch ahndet, wenn man unangeschnallt rückwärts fährt?

Hallo,
nun wo pendelt dich der der zweite Schwung dann hin wenn du rückwärts wo draufknallst oder dich einer rammt ?
Ich denke mal da dengelst du genauso in die Amatur wie vorwärtsrash, mit dem Nachteil das du ohne Airbag landen wirst denn der Trägheits-Schalter geht, meine ich, nur in die eine Richtung.
Um zum Thema zu kommen, ich denke mal das ist mit der Inbetriebnahme des KFZ geregelt. Wie beim Alkohol halt.
Gruß Josef
 
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welfen2002

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Noch eine regelkonforme Ergänzung zu der Anschnallpflicht:
Auch bei Autos die nur 3 Gurte auf der Rücksitzbank haben brauch sich der mögliche 4 Passagiert auf der Rücksitzbank nicht anschnallen, geht ja auch nicht, weil kein Gurt vorhanden.
Grundsätzlich gilt, auf der Rücksitzbank nicht mehr Personen, als draufpassen. Alle die, die dann keinen Gurt mehr abbekommen, brauchen sich auch nicht anschnallen.


Dann noch ein seltsames Gesetz:
§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. -Zitatende-

D.h. in einem alten KäferKabrio ohne Sicherheitsgurte muß man, wenn man das Faltdach aufklappt einen Schutzhelm aufsetzen.

Sieht lustig aus, wenn man mit Helm im VW Kabrio sitzt, oder mit 5 schlanken Mädels auf der Rücksitzbank, aber 100% alles OK.


Und noch ein Anschnallpflicht Hammer:
Normalerweise gilt, das es das Problem des Beifahrers ist, wenn er sich nicht anschnallt. Wenn, dann kann sich die Polizei an den Beifahrer richten und Ihm die 30 Euro aufbrummen. Nicht so, wenn es sich um Besoffene handelt. Dann gilt das Gesetz, das es sich um schutzbedürftige Personen handelt (wie Kinder), und dann hat man als Fahrzeugführer dafür grade zu stehen.


Noch eine Besonderheit:
http://www.zds-schornsteinfeger.de/abte ... 8c208.html

Hier noch ein Gesetztestext was "während der Fahrt" bedeutet:
Zu § 9 Rdn. 51

Auslegung der Terminologie „während der Fahrt" i. S. d. § 21 a I 1 StVO

BGH VI ZR 411/99 vom 12.12.2000 (NZV 2001, 130)

Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und die daraus resultierenden Verletzungen sind einem Kfz-Insassen als Mitverschulden (§ 254 BGB, § 9 StVG) anzulasten.

Der BGH hat in Übereinstimmung mit der im Kommentar vertretenen Ansicht betont, dass die Formulierung „während der Fahrt" i. S. d. § 21 a I 1 StVO weit auszulegen ist:

Dabei ist hierunter nicht nur der Zustand der tatsächlichen Bewegung zu verstehen, der bei kurzzeitigen verkehrsbedingten Fahrtunterbrechungen (z. B. Stopschild) somit nicht mehr vorliegen würde, sondern vielmehr der Gesamtvorgang der Benutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr, um von einem Ort zu einem anderen zu gelangen. Nur so wird man dem Sinn und Zweck der Gurtanlegepflicht gerecht, die Kfz-Insassen vor besonderen Gefahrensituationen zu schützen.


Trotzdem weiß ich nicht, ob man z.B. auch unangeschnallt zurücksetzen darf. -Pingus, es geht nicht um die Sinnhaftigkeit, sondern um das korrekte Auslegen der Gesetzte und die haben ja in der Regel sowieso keinen richtigen Sinn. Da kann ich Dir noch 1000 lustige Gesetzte vorlegen.
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Aus der Fahrschulzeit weiß ich noch, wer den Motor startet ohne den Gurt angelegt zu haben, ist durchgefallen.
 
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welfen2002 schrieb:
Und noch ein Anschnallpflicht Hammer:
Normalerweise gilt, das es das Problem des Beifahrers ist, wenn er sich nicht anschnallt. Wenn, dann kann sich die Polizei an den Beifahrer richten und Ihm die 30 Euro aufbrummen. Nicht so, wenn es sich um Besoffene handelt. Dann gilt das Gesetz, das es sich um schutzbedürftige Personen handelt (wie Kinder), und dann hat man als Fahrzeugführer dafür grade zu stehen.

Wenn Irgendjemand meint sich in meinem Auto nicht anschnallen zu müssen, fahre ich gar nicht erst los.

mfg

Georg
 
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welfen2002 schrieb:
Trotzdem weiß ich nicht, ob man z.B. auch unangeschnallt zurücksetzen darf.
welfen, hättest du in §21a nicht nur dich über Abs.2 lustig gemacht, sondern auch Abs.1 gelesen, dann wüsstest du.

Und woher nimmst du, dass auf Rückbänken mit 3 Gurten 4 Passagiere sitzen dürfen, davon einer unangeschnallt?

tuppes
 
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Welches Auto ist überhaupt für mehr als 3 Personen hinter zugelassen?!?!

Außerdem sollte der gesunde Menschenverstand einfach gebieten:

Erst anschnallen, dann Starten, egal wie weit und wohin die Reise führt!!!
 
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Schließe mich dirkangela voll an. Warum muß denn immer alles von der gesetzlichen Seite her aufgedröselt werden?

Ich komme gar nicht in die Verlegenheit, der Griff zum Gurt ist bei mir automatisch immer der erste. Und mir kann keiner erzählen, daß ihn der Gurt beim Rückwärtsfahren behindert :D

Das schlimmste sind aber in meinen Augen die Eltern, die ihre Kinder ohne jegliche Sicherung während der Fahrt im Auto rumturnen lassen. Solche würde ich am liebsten aus dem Auto ziehen und ihnen mit Schmackes in den A.... treten.

Horst
 
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horstrichter schrieb:
Das schlimmste sind aber in meinen Augen die Eltern, die ihre Kinder ohne jegliche Sicherung während der Fahrt im Auto rumturnen lassen. Solche würde ich am liebsten aus dem Auto ziehen und ihnen mit Schmackes in den A.... treten.

Horst

Ja, und wenn man dann was sagt ist man noch der Böse und wird angepöbelt.

mfg

georg
 
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eiermann

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welfen2002 schrieb:
Dann noch ein seltsames Gesetz:
§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. -Zitatende-

D.h. in einem alten KäferKabrio ohne Sicherheitsgurte muß man, wenn man das Faltdach aufklappt einen Schutzhelm aufsetzen.

Sieht lustig aus, wenn man mit Helm im VW Kabrio sitzt, oder mit 5 schlanken Mädels auf der Rücksitzbank, aber 100% alles OK.


Ich denke Kraftrad ---Sicherheitsgurt, findet Anwendung bei dem Motorrad (mit Überrollbügel :rund: )von BMW.

Da ist man angeschnallt und muss keinen Helm tragen.
Wenn man jedoch einen Sozius hintendrauf hat, da gibts wohl so einen Sitz, dann muss der Sozius, da nicht angeschnallt und ausserhalb des Überrollbügels einen Helm tragen. Habe ich mal gesehen, ist der Knaller.

Gruß


Ralph
 
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eiermann schrieb:
Ich denke Kraftrad ---Sicherheitsgurt, findet Anwendung bei dem Motorrad (mit Überrollbügel :rund: )von BMW.
Ralph

Motor zwischen den Beinen = Motorrad :jaja:
Nix zwischen den Beinen = Motorroller oder ähnlich :rund:
Gruß Josef
 
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horstrichter schrieb:
Schließe mich dirkangela voll an. Warum muß denn immer alles von der gesetzlichen Seite her aufgedröselt werden?

Ich komme gar nicht in die Verlegenheit, der Griff zum Gurt ist bei mir automatisch immer der erste. Und mir kann keiner erzählen, daß ihn der Gurt beim Rückwärtsfahren behindert :D

Das schlimmste sind aber in meinen Augen die Eltern, die ihre Kinder ohne jegliche Sicherung während der Fahrt im Auto rumturnen lassen. Solche würde ich am liebsten aus dem Auto ziehen und ihnen mit Schmackes in den A.... treten.

Horst

Volle Zustimmung ! :respekt:
 
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welfen2002

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dirkangela schrieb:
Welches Auto ist überhaupt für mehr als 3 Personen hinter zugelassen?!?!

Außerdem sollte der gesunde Menschenverstand einfach gebieten:

Erst anschnallen, dann Starten, egal wie weit und wohin die Reise führt!!!

Das ist ja alles schön und gut, aber in Deutschland regel Gesetze was man darf und was nicht.
Also noch einmal auf gut Deutsch:
Es gibt kein Gesetz was einem verbietet mit 4 Personen auf der Rücksitzbank zu fahren, wenn damit nicht das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird. Wenn Gurt vorhanden sind, muß man Sie benutzen, wenn es keine gibt, geht es nicht. Wenn das Auto dazu auch noch ein Kabrio ist, muß man bei aufgeklappten Verdeck einen Sturzhelm tragen.
Persönliche Meinungen sind in einem Forum gut, helfen aber manchmal nicht Sachverhalte aufzuklären. Die Erklärung das der "gesunde Menschenverstand" die Straßenverkehrsordnung erklärt ist mit Verlaub gesagt ziehmlich einfältig.

Wie kommt den dein "gesunder Menschenverstand" dazu zu behaupten, das man sich im Stand anschnallen muß, wenn man nicht fährt?
 
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welfen2002 schrieb:
Wie kommt den dein "gesunder Menschenverstand" dazu zu behaupten, das man sich im Stand anschnallen muß, wenn man nicht fährt?

wie Du selber weiter oben geschrieben, bzw. zitiert hast :zwinkernani: :

welfen2002 schrieb:
Der BGH hat in Übereinstimmung mit der im Kommentar vertretenen Ansicht betont, dass die Formulierung „während der Fahrt" i. S. d. § 21 a I 1 StVO weit auszulegen ist:

Dabei ist hierunter nicht nur der Zustand der tatsächlichen Bewegung zu verstehen, der bei kurzzeitigen verkehrsbedingten Fahrtunterbrechungen (z. B. Stopschild) somit nicht mehr vorliegen würde, sondern vielmehr der Gesamtvorgang der Benutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr, um von einem Ort zu einem anderen zu gelangen. Nur so wird man dem Sinn und Zweck der Gurtanlegepflicht gerecht, die Kfz-Insassen vor besonderen Gefahrensituationen zu schützen.


Ich interpretiere dies mit dem sogenannten "Betrieb" des Fahrzeuges. Und wenn das Auto gestartet wurde, ist es in Betrieb = Anschnallpflicht.
Wenn das Auto steht und Du den Motor nicht startest, brauchst Du dich auch nicht anschnallen.

Bei meiner Führerscheinprüfung ist übrigens auch ein Mädel durchgefallen, da sie unangegurtet den Motor gestartet hat.
 
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welfen2002 schrieb:
Das ist ja alles schön und gut, aber in Deutschland regel Gesetze was man darf und was nicht.
Also noch einmal auf gut Deutsch:
Es gibt kein Gesetz was einem verbietet mit 4 Personen auf der Rücksitzbank zu fahren, wenn damit nicht das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird.
Sorry aber dies regelt die Zulassung in der die Sitzplätze stehen also zulässig für 5 Personen heist 2 Sitzplätze vorne und 3 hinten und keine müde Maus mehr(bei Mehrbesetzung wirds übrigens richtig Preisgünstig+3Pünktchen!!!!).Außerdem frag ich mich wer heutzutage noch über Anschnallpflicht labert :confused: .Anschnallen ist doch nichts anderes wie morgens Aufstehen oder??

Mike
 
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welfen2002

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Lieber Combo-Mike,
ist schon erstaunlich, wie Du dir neue Gesetze ausdenkst. Auch durch den Zusammenhang mit der Personenzulassungszahl im KFZ-Schein eine scheinbare Kompetenz vorspiegelst, aber das gehört wohl leider auch mehr in den Bereich "fein Ausgedacht".

Wie gerne würde ich Dir einen Gesetzestext vorlegen, wo hierrauf bezug genommen wird, aber den gibt es leider wirklich nicht.

Das heißt, wenn der Fahrer nicht behindert wird und das zGG und die Achslasten nicht überschritten, sowie alle vorhandenen Sicherheitsgurte angelegt werden hat kein Polizist etwas dagegen.

Mein Connect hat eine ziehmlich große Rücksitzbank, aber hinten nur 3 Gurte. Wie erklärt sich denn, das kein Polizist da jemals etwas dagegen gesagt hat?

Die Anschnallpflicht ist grade durch Gesetzesänderungen ein aktuelles Thema. Schornsteinfeger brauchen sich nicht mehr anschnallen, und für Taxifahrer gibt dies schon lange. (unter bestimmten Umständen) Auch bei offenen mehrspurigen Fahrzeugen hat sich etwas geändert. (siehe Quad-Diskussion) (Wenn keine Gurt dann neuerdings Helmpflicht)
 
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welfen2002 schrieb:
Lieber Combo-Mike,
ist schon erstaunlich, wie Du dir neue Gesetze ausdenkst. Auch durch den Zusammenhang mit der Personenzulassungszahl im KFZ-Schein eine scheinbare Kompetenz vorspiegelst, aber das gehört wohl leider auch mehr in den Bereich "fein Ausgedacht"
Sorry!! Nicht ausgedacht sondern das ist mir selber schon passiert :jaja: .

Beispiel 1

Discoheimfahrt 6 statt 5 Personen an Bord 150€

Beispiel 2

Im Tigra Personen auf der Rückbank dürfen nur 1,65 groß sein(Im Fzg.-Schein so eingetragen).Mitfahrer war 1,80 machte damals 100 DM

Das einzige Versehen war Punkte gibts nicht :oops:

Gruß Mike
 
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welfen2002

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Lieber Combo-Mike,
erst vor ca. 1 1/2 Wochen habe ich im Stern-TV mit Günter Jauch einige Verkehrsrechtsexperten genau zu diesem Thema gehört. Die sagten zu Deinem Beispiel1:
erlaubt! aber die Verkehrsordnung soll noch in diesem Jahr zur Vereinheitlichung der Europäischen Gesetze angepasst werden.
 
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welfen2002 schrieb:
Nun meine Frage:
Angeschnallt werden muß sich nach Gesetzeslage nur bei der Fahrt.
Heißt das, wenn ich das richtig verstehe, nur wenn das Auto sich in Vorwärtsbewegung befindet?

Jetzt muß ich aber auch mal was fragen: Wenn sich das Auto rückwärts bewegt nennt sich das dann "spazieren gehen" ? Oder gehört das nicht auch noch zum "Fahren"? :confused:

Entschuldigung, aber manchmal komme ich nicht ganz mit. :mrgreen:

Gruß
Jochen
 
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welfen2002

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Wenn man mit seinem Auto "spazieren geht", ich nehme an du meinst das Du Dein Auto schiebst, (weil Deine Batterie leer ist) kann man sich nicht anschnallen.
Also "Auto in Fahrt" aber der Fahrer schiebt, kann er sich nicht anschnallen, weil Gurt nicht lang genug.

Das ist durchaus auch ein interessanter Aspekt der Anschnallpflicht, aber nicht von mir gemeint.
Ich meine den Vorgang wie er zum Beispiel hier beschrieben ist:
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1969579.html

Meine Absicht war die StVO richtig zu verstehen, nicht daraus einen Spaß zu machen und auch nicht eine Pauschalantwort zu bekommen das man sich immer anschnallen muß, denn so einfach ist die StVO mit ihren Ausnahmeregelungen wirklich nicht zu verstehen.

Aber ich möchte Dein "spazieren gehen" noch einmal aufgreifen:
Konkrete Situation: Ich schiebe mein Auto (nicht laufen, sondern schritttempo) auf der Rücksitzbank sitzt ein erwachsener Besoffener, der größer als 1,50m ist, (max. Achslast u. ges.Gewicht des Fahrzeug wird auch eingehalten) Fahrzeug befindet sich während des schiebens im Gesamtvorgang einer Fahrt von Punkt A nach Punkt B.
Bekomme ich 1 Punkt und 40 Euro Ordnungswidrigskeitgelt aufgebrummt oder nicht, wenn ich die "hilfsbedürftige" Person nicht anschnalle?
Da sich die Anschnallpflicht grundsätzlich nicht auf den Zustand eines laufenden Motors oder nicht bezieht, lass ich diesen Aspekt bei meiner Betrachtung einmal ganz außen vor.
 
Thema: Anschnallpflicht
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