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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 70596"><p><strong>Ablasten ...</strong></p><p></p><p>Hallo Alex...bevor du den Hänger ablasten lässt, würde ich deinen Combo mal wiegen lassen. Die 100er Regel besagt ja unter anderem, dass das Gewicht des Hängers max. 80% des Zugfahrzeuge ist. </p><p>Das Leergewicht des Zugfahrzeuges in den Papieren ist aber oft viel zu gering angegeben. Fahr doch einfach mal zum TÜV und lass mal das Leergewicht deines Combo überprüfen. </p><p></p><p>Habe selber einen Wohnwagen (1100kg) der auch eine 100er Zulassung hat. Mein Combo ist dazu aber theoretisch bzw. laut original Zulassung ein paar kg zu leicht. Ist mir aber egal, da ich weiss, dass das tatsächliche Leergewicht des Combo höher ist als eingetragen. Schliesslich wiegen Klimaanlage, Anhängekupplung und Gasanlage auch ein paar kg. </p><p></p><p>Eigentlich kann doch nix passieren: auf dem Hänger klebt der 100er Aufkleber. Welcher Polizist überprüft denn, ob die Zugfahrzeug/Hänger Kombination tatsächlich den Erfordernissen der 100er Zulassung entspricht? und wenn es überprüft wird, dann muss immer noch bewiesen werden, dass man tatsächlich "unerlaubter weise" auch 100 gefahren ist.</p><p></p><p>lg</p><p>matthias</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 70596"] [b]Ablasten ...[/b] Hallo Alex...bevor du den Hänger ablasten lässt, würde ich deinen Combo mal wiegen lassen. Die 100er Regel besagt ja unter anderem, dass das Gewicht des Hängers max. 80% des Zugfahrzeuge ist. Das Leergewicht des Zugfahrzeuges in den Papieren ist aber oft viel zu gering angegeben. Fahr doch einfach mal zum TÜV und lass mal das Leergewicht deines Combo überprüfen. Habe selber einen Wohnwagen (1100kg) der auch eine 100er Zulassung hat. Mein Combo ist dazu aber theoretisch bzw. laut original Zulassung ein paar kg zu leicht. Ist mir aber egal, da ich weiss, dass das tatsächliche Leergewicht des Combo höher ist als eingetragen. Schliesslich wiegen Klimaanlage, Anhängekupplung und Gasanlage auch ein paar kg. Eigentlich kann doch nix passieren: auf dem Hänger klebt der 100er Aufkleber. Welcher Polizist überprüft denn, ob die Zugfahrzeug/Hänger Kombination tatsächlich den Erfordernissen der 100er Zulassung entspricht? und wenn es überprüft wird, dann muss immer noch bewiesen werden, dass man tatsächlich "unerlaubter weise" auch 100 gefahren ist. lg matthias [/QUOTE]
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