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<blockquote data-quote="Knuffy" data-source="post: 53505" data-attributes="member: 399"><p>Hier nun noch Detailinfos. </p><p></p><p>Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen hatte wegen der bislang üblichen Praxis eine Musterklage angestrengt und gewonnen. OLG Karlsruhe: 15 U 226/06</p><p></p><p>@Jo0801</p><p></p><p>Du hast da sicherlich recht mit Deiner Aussage, das der Zahlende der Kunde ist. Allerdings glaube ich, das wohl meistens die Händler die Kosten umlegen werden, denen eine Gewinnspanne von 200% immer noch zu wenig erscheint. Die kleineren Unternehmen werden Dieses nicht tuen, weil sie ja dankbarer über jeden Kunden sind. Außerdem sind das für diese Betriebe ja dann auch reguläre Betriebsausgaben, die sie Steuerlich geltend machen können. Also von großen Verlusten kann man da nicht sprechen.</p><p></p><p>Ich als Verbraucher begrüße dieses Urteil natürlich und schenke eher den Händlern Verachtung, die damit wieder versuchen sich ein bischen zu bereichern in dem sie diese ausgaben, im Verkauf wieder umsetzen</p><p></p><p>Gruß Martin</p><p></p><p>PS: Das Urteil, welches Besagt, das Ware auch innerhalb des gesetzlichen Wiederrufsrecht (14 Tage) zurück gesendet wird, darf die Ware auch ohne Originalkarton versendet werden. LG Coburg: 1HK 0 95/05 Das finde ich wiederum nicht so ganz in Ordnung. Innerhalb der 14 Tage, sollte die OVP schon noch vorhanden sein.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Knuffy, post: 53505, member: 399"] Hier nun noch Detailinfos. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen hatte wegen der bislang üblichen Praxis eine Musterklage angestrengt und gewonnen. OLG Karlsruhe: 15 U 226/06 @Jo0801 Du hast da sicherlich recht mit Deiner Aussage, das der Zahlende der Kunde ist. Allerdings glaube ich, das wohl meistens die Händler die Kosten umlegen werden, denen eine Gewinnspanne von 200% immer noch zu wenig erscheint. Die kleineren Unternehmen werden Dieses nicht tuen, weil sie ja dankbarer über jeden Kunden sind. Außerdem sind das für diese Betriebe ja dann auch reguläre Betriebsausgaben, die sie Steuerlich geltend machen können. Also von großen Verlusten kann man da nicht sprechen. Ich als Verbraucher begrüße dieses Urteil natürlich und schenke eher den Händlern Verachtung, die damit wieder versuchen sich ein bischen zu bereichern in dem sie diese ausgaben, im Verkauf wieder umsetzen Gruß Martin PS: Das Urteil, welches Besagt, das Ware auch innerhalb des gesetzlichen Wiederrufsrecht (14 Tage) zurück gesendet wird, darf die Ware auch ohne Originalkarton versendet werden. LG Coburg: 1HK 0 95/05 Das finde ich wiederum nicht so ganz in Ordnung. Innerhalb der 14 Tage, sollte die OVP schon noch vorhanden sein. [/QUOTE]
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