Adressangabe beim Umtausch ???

Diskutiere Adressangabe beim Umtausch ??? im Forum Fun / Off Topic / SmallTalk im Bereich ---> Community - Moin zusammen, leider musste ich in der Vergangenheit desöfteren was umtauschen. Umtauschen, nicht Reklamieren !!! Dabei sollte ich z.B...
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Anonymous

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Moin zusammen,

leider musste ich in der Vergangenheit desöfteren was umtauschen.
Umtauschen, nicht Reklamieren !!!

Dabei sollte ich z.B. bei Feinkost Albrecht und in einem anderen Supermarkt jeweils meine Adresse hinterlassen. Muss ich das wirklich oder ist das nichts anderes als Datenfang ? Ich habe jeweils irgendwelche Phantasieadressen und -namen erfunden, die mir gerade so einfielen. Ich sehe es einfach nicht ein, jedem meine Adresse zu hinterlassen und so zum "gläsernen Kunden" zu werden.

Muss man da seine Realadresse angeben oder sind die Verkäufer lediglich angehalten diese zu notieren ?? Kann es mir nicht vorstellen, dass der Kunde wirklich seine Identität preisgeben muss.
 
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Ernie

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:gruebel:
Das habe ich mich auch schon oft gefragt, aber wissen tue ich es nicht, ob die das dürfen oder auch nicht.
Mit dem Kauf akzeptiert man aber auch gleichzeitig die Allgemeinen Geschäftbedingungen des Geschäftes.
Nun müßte man nur noch wissen, was die da alles so rein geschrieben haben und ob das dann auch noch
rechtens ist.
Bin ja mal gespannt, ob uns das jemand beantworten kann.
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Hab ja vor vielen vielen Monden mal im Verkauf gearbeitet und auch ich "durfte" die Adressen notieren. Bei uns wurden diese aber nicht gesammelt oder weitergegeben. Ob es legal war/ist, weiß ich nicht.
Wir haben sie nur notiert, um hinterher eine Kontaktperson zu haben.
Wenn z.B. etwas getauscht wurde, was defekt ist und hinterher stellt sich heraus, dass der Kunde daran herumgefummelt hat.
Dieser Fall kam aber nie vor und ich denke auch nicht, dass man in solchen Fall etwas unternehmen kann....
 
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jambo

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Ich könnte mir vorstellen, dass das steuerrechtlich für die verkaufende (und zurücknehmende) Firma von Relevanz ist.

Beispiel:
Firma Müllermaier verkauft Dir ein Laptop und führt die entsprechenden Mehrwertsteuern ab. Jetzt kommst Du an und gibst das Laptop zurück. Firma Müllermaier gibt Dir den gesamten Kaufbetrag zurück und muss auch die Abgabe der Mehrwertsteuer rückgängig machen. Dazu sollte diese Nachweise dafür haben, dass der Kauf/Verkauf auch wirklich storniert wurde. Der Überprüfbarkeit dieses Vorganges könnte die Adresse und der Name des Käufers dienen.

Gäbe es das nicht, könnte Herr Müllermaier, wenn er ein Gauner ist, das Laptop einfach als Storno verbuchen, sich die Mehrwertsteuer zurückholen und das im Bestand fehlende Laptop bei der nächsten Inventur als gestohlen aufnehmen oder sonstwie ausbuchen. Schwupps hat er locker mal 100 € gut gemacht :zwinkernani:

.... so könnte ich mir das zumindest vorstellen....
 
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Die Adressen werden tatsächlich für die Rückabwicklung der Steuern benötigt.
Viel Firmen machen dann einfach eine Gutschrift draus.
Du hast somit dem Finanzamt falsche Angaben gemacht.
Das kann sehr unangenehme Konsequenzen haben, es war ja Vorsatz!
Deine Adresse dennoch herauszubekommen ist manchmal nicht schwer.
Evtl. hast du ja mit einer Karte bezahlt oder es kennt dich jemand oder erkennt dich wieder.
Wer weiß :roll:
 
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steffirn schrieb:
Die Adressen werden tatsächlich für die Rückabwicklung der Steuern benötigt.
Viel Firmen machen dann einfach eine Gutschrift draus.
Du hast somit dem Finanzamt falsche Angaben gemacht.
Das kann sehr unangenehme Konsequenzen haben, es war ja Vorsatz!
Deine Adresse dennoch herauszubekommen ist manchmal nicht schwer.
Evtl. hast du ja mit einer Karte bezahlt oder es kennt dich jemand oder erkennt dich wieder.
Wer weiß :roll:

Mich kennen und es mir beweisen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Mir isses wurscht, was der Laden damit machen muss und was nicht.
Man könnte es mir ja vernünftig erklären, warum man die Adresse braucht. Fragt man aber danach, bekommt man nur, wenn überhaupt, eine ziemlich blöde Antwort wie "ist eben so" oder "muss so sein".
Meine Adresse (einer wollte sogar das Geburtsdatum !!) geht von denen niemanden was an. Wenn ich online was bestelle und wieder zurückschicke ist meine Adresse ja eh bekannt. Aber die hier ansässigen Händler hat es einfach nicht zu interessieren. So sehe ich das und es nervt mich immer wieder. Als ich neulich in einem Schuhdiscounter mit Dogobert Duck, Gänsegasse ... in Entenhausen oder so ähnlich unterschrieben habe, hat es auch niemanden gejuckt. :zwinkernani:
 
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Knuffy

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Berlingoheizer schrieb:
Als ich neulich in einem Schuhdiscounter mit Dogobert Duck, Gänsegasse ... in Entenhausen oder so ähnlich unterschrieben habe, hat es auch niemanden gejuckt. :zwinkernani:

Ha!!!! ich wusste es doch schon immer, das Michel nur Dein Pseudonym ist :jaja: :mrgreen:
 
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Ernie

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Super :bravo: .

Dann haben wir nun auch noch, neben einer Sesamstraßen-Figur,
eine Comic-Persönlichkeit hier im Forum :top: .
 
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Ernie schrieb:
zuschauer schrieb:
So ein Blödsinn!
Klär uns doch bitte auch auf, warum das Blödsinn sein sollte.

Hi!

Wo soll nur ich anfangen?

"Dem Finanzamt"? Ich trete mit meinem Umtausch in keine Rechtsbeziehung zum "dem Finanzamt". Ich mache "dem Finanzamt" gegenüber auch keine Angaben, sondern höchstens gegenüber dem Verkäufer.

Sollte der Verkäufer gegenüber dem Finanzamt Nachweispflichten haben, dann tangiert mich das nicht. Der Verkäufer wäre für die Richtigkeit der seine Steuerpflicht betreffenden Angaben gegenüber dem FA verantwortlich.
Denkbare Ausnahme wäre höchstens, wenn ich einer Steuerhinterziehung des Verkäufers bewusst Beihilfe leisten würde, was hier aber nicht gegeben ist.

"sehr unangenehme Konsequenzen"
Rechtsgrundlagen?

"Mit dem Kauf akzeptiert man aber auch gleichzeitig die Allgemeinen Geschäftbedingungen des Geschäftes. "
Auch das ist so nicht richtig. Dazu müssten sie erstmal gültig geworden sein und mir gegenüber wirksam, vergl. §§ 305 ff BGB, vorm. AGB-Gesetz, und die höchst umfangreiche Rechtsprechung hierzu.


Viele Grüße,
der zuschauer
 
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jambo

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zuschauer schrieb:
"Dem Finanzamt"? Ich trete mit meinem Umtausch in keine Rechtsbeziehung zum "dem Finanzamt". Ich mache "dem Finanzamt" gegenüber auch keine Angaben, sondern höchstens gegenüber dem Verkäufer.

Sollte der Verkäufer gegenüber dem Finanzamt Nachweispflichten haben, dann tangiert mich das nicht. Der Verkäufer wäre für die Richtigkeit der seine Steuerpflicht betreffenden Angaben gegenüber dem FA verantwortlich.
Denkbare Ausnahme wäre höchstens, wenn ich einer Steuerhinterziehung des Verkäufers bewusst Beihilfe leisten würde, was hier aber nicht gegeben ist.

"sehr unangenehme Konsequenzen"
Rechtsgrundlagen?

"Mit dem Kauf akzeptiert man aber auch gleichzeitig die Allgemeinen Geschäftbedingungen des Geschäftes. "
Auch das ist so nicht richtig. Dazu müssten sie erstmal gültig geworden sein und mir gegenüber wirksam, vergl. §§ 305 ff BGB, vorm. AGB-Gesetz, und die höchst umfangreiche Rechtsprechung hierzu.

Sehe ich uneingeschränkt genau so! Besser kann man das wohl nicht formulieren! Bist Du vom Fach???
 
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wie schon gesagt, der umtausch ist ein freiwilliges entgegenkommen des verkäufers, zu dem er nicht verpflichtet ist. Also kann er ihn an alle bedingungen knüpfen, zu denen er gerade aufgelegt ist ...

Er könnte auch sagen "wenn Sie dagobert sind, dann legen Sie hier doch erst mal den ententanz auf's parkett, sonst ist's essig mit umtausch" ;-)
 
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Jo0801 schrieb:
wie schon gesagt, der umtausch ist ein freiwilliges entgegenkommen des verkäufers, zu dem er nicht verpflichtet ist. Also kann er ihn an alle bedingungen knüpfen, zu denen er gerade aufgelegt ist ...

Ja, genau. Das darf man aber nicht verwechseln mit der Gewährleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4h ... gsanspruch
also dem Fall, wenn man feststelt, dass die Sache defekt ist und man sie daher umtauschen oder zurückgeben möchte.
 
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Knuffy

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Moin,

und das Wiederrufsrecht nicht vergessen :jaja: Was ich da gestern gelesen habe, fand ich auch sehr interesant. Wer z.B. über einen Versandhandel etwas kauft und dann vom Wiederrufsrecht gebrauch macht, Bekommt nicht nur die Artikelkosten erstattet, sondern auch die ggf. geleisteten Versandkosten im vollen Umfang erstattet. Dieses Entschied ein OLG als eine Verbraucherzentrale geklagt hatte. Das genaue Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand, kann ich aber bei Bedarf gerne posten. Dieses gildet aber nur für die Gesetzliche Frist von 14 Tagen!!! manche Firmen geben da ja auch 1 Monat und mehr (gell Big F. Stefan?) da ist dieses nicht gültig.

MfG, Martin

Quelle ist TV hören und sehen, Ausg. vom 12.12. - 19.12. Da stehen auch einige andere interesante Gesetzeslagen drinne zum Thema Umtausch :jaja:
 
Thema: Adressangabe beim Umtausch ???
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