Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Foren
---> Community
Fun / Off Topic / SmallTalk
Adressangabe beim Umtausch ???
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 53310"><p>Hi!</p><p></p><p>Wo soll nur ich anfangen?</p><p></p><p>"Dem Finanzamt"? Ich trete mit meinem Umtausch in keine Rechtsbeziehung zum "dem Finanzamt". Ich mache "dem Finanzamt" gegenüber auch keine Angaben, sondern höchstens gegenüber dem Verkäufer.</p><p></p><p>Sollte der Verkäufer gegenüber dem Finanzamt Nachweispflichten haben, dann tangiert mich das nicht. Der Verkäufer wäre für die Richtigkeit der seine Steuerpflicht betreffenden Angaben gegenüber dem FA verantwortlich.</p><p>Denkbare Ausnahme wäre höchstens, wenn ich einer Steuerhinterziehung des Verkäufers bewusst Beihilfe leisten würde, was hier aber nicht gegeben ist.</p><p></p><p>"sehr unangenehme Konsequenzen"</p><p>Rechtsgrundlagen? </p><p></p><p>"Mit dem Kauf akzeptiert man aber auch gleichzeitig die Allgemeinen Geschäftbedingungen des Geschäftes. "</p><p>Auch das ist so nicht richtig. Dazu müssten sie erstmal gültig geworden sein und mir gegenüber wirksam, vergl. §§ 305 ff BGB, vorm. AGB-Gesetz, und die höchst umfangreiche Rechtsprechung hierzu.</p><p></p><p></p><p>Viele Grüße,</p><p>der zuschauer</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 53310"] Hi! Wo soll nur ich anfangen? "Dem Finanzamt"? Ich trete mit meinem Umtausch in keine Rechtsbeziehung zum "dem Finanzamt". Ich mache "dem Finanzamt" gegenüber auch keine Angaben, sondern höchstens gegenüber dem Verkäufer. Sollte der Verkäufer gegenüber dem Finanzamt Nachweispflichten haben, dann tangiert mich das nicht. Der Verkäufer wäre für die Richtigkeit der seine Steuerpflicht betreffenden Angaben gegenüber dem FA verantwortlich. Denkbare Ausnahme wäre höchstens, wenn ich einer Steuerhinterziehung des Verkäufers bewusst Beihilfe leisten würde, was hier aber nicht gegeben ist. "sehr unangenehme Konsequenzen" Rechtsgrundlagen? "Mit dem Kauf akzeptiert man aber auch gleichzeitig die Allgemeinen Geschäftbedingungen des Geschäftes. " Auch das ist so nicht richtig. Dazu müssten sie erstmal gültig geworden sein und mir gegenüber wirksam, vergl. §§ 305 ff BGB, vorm. AGB-Gesetz, und die höchst umfangreiche Rechtsprechung hierzu. Viele Grüße, der zuschauer [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Ein Auto hat eine Hupe. Ein Fahrrad hat eine …
Antworten
Foren
---> Community
Fun / Off Topic / SmallTalk
Adressangabe beim Umtausch ???
Oben