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Nissan NV200
Abwicklung Garantie/Gewährleistung bei versch. Händlern
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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 113211" data-attributes="member: 4310"><p>Mhm.. ich will ja wirklich nicht drauf rum reiten... aber das explizit nach Gewährleistung und Garantie gefragt wurde:</p><p></p><p>Gewährleistung im Sinne gesetzlicher Gewährleistung gibt es nun mal ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer...weil Gewährleistung setzt eben ein Vertragsverhältnis (eben den Kauf des Fahrzeuges) voraus... es daraus leiten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers auf Mängelfreiheit bei Übergabe des Fahrzeuges ab. </p><p></p><p>Im Unterschied dazu gibt es eine freiwillige Garantie... eben die 3 Jahre Nissan Garantie.. und die ist klar so ausgelegt, dass all das, was in deren Rahmen gemacht wird, von jedem Vertragshändler erledigt werden kann und wird...ja sogar der fliegende Pannenhelfer darf schrauben.. </p><p></p><p>Heikel wird es nur da, wo du expizit auf Gewährleistungsrechte zurückgreifen möchtest... also z.B. die Wandlung nach mehrfacher erfolglosen Nachbesserungsversuchen.... ( und hier geht es dann schon los... nicht einer beliebigen Werkstatt sondern eben deines Verkäufers...und wenn der z.B. sagt.. moment mal.. das Problem entstand doch erst, weil der ADAC die Finger drin hatte, bevor ich als Verkäufer überhaupt die Möglichkeit zur Nachbesserung bekam, geht die Party schon in die nächste Runde..) ... Bei der Garantie gibt es dieses Recht auf Wandlung z.B. gar nicht... hier läuft - wenn es ganz dicke kommen sollte - alles auf eine 'Kulanzlösung' raus, wo dann das Werk eine Lösung findet... Richtig 'ordentliche' Ansprüche aus dem Fahrzeugkauf haste aber eben nur gegenüber deinem Verkäufer.. was im Zweifel aber nicht nur Vorteile hat... geht der z.B. in Konkurs hast du zwar immer noch einen Anspruch, aber keine Chance mehr, den auch um zu setzen <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_wink.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";-)" title="zwink ;-)" data-shortname=";-)" /> .. </p><p></p><p>In der Praxis ist dieser Unterschied natürlich bei typischen kleinen Wehwehchen eines Neuwagens völlig unerheblich..und selbst wenn man mal richtig danebengelangt haben sollte, wird sich bestimmt ohne Gewährleistungsgebrüll eine Option zum Fahrzeugaustausch ergeben... wo es allerdings dann meist ein Ende findet, ist bei der Rückabwicklung des Kaufes... weil, das geht nun mal nur zwischen den Vertragspartnern... aber selbst da kann man sich durch 'Verkauf ans Werk' eine Lösung für Montagsautos einfallen lassen. (setzt dann aber den beiseitigen Willen zu einer Lösung vorraus... denn 'müssen' muss man eben nicht..) Und das man auch bei Wandlung im Rahmen von Gewährleistung nicht einfach das Auto beim Verkäufer auf den Hof stellt und mit einem Bündels Scheine wieder mit der Bahn heim fährt, beweisen auch diverse Gerichtsverfahren... :zwink: </p><p></p><p>Und eines sollte auch klar sein.... vom Drauflegen kann keine Werkstatt überleben.. und ohne Werkstattnetz kann man keine Autos verkaufen... entsprechend wird es einen akzeptable Vergütung für Garantiearbeiten geben... warum sollte sich da also jemand sträuben, Geld zu verdienen? Wo man natürlich mit 'Langen Zähnen' rechnen muss: Wenn eine Werkstatt die Fehlleistungen einer anderen ausbaden soll... würde also immer versuchen, eine 'Hauswerkstatt' zu nutzen und möglichst kein Werkstatthopping zu veranstalten.. und da ist es bestimmt eine gute Idee, gleich zu der Werkstatt zu fahren, die man für die bessere hält. </p><p></p><p> Und natürlich sollte man auch die Fahrzeugübergabe beim Verkäufer nutzen, um vielleicht nicht gaaaaanz eindeutige Punkte zu klären.. halt so Dinge wie 'Kleiner Kratzer an Tischunterseite' ,' Macke am Aschenbecher innen' ... 'unmelodisches Quietschen der Zurrösen beim Drehen' wenn man mit solchen Punkten nach 3 Wochen bei einem anderen Händler einrollte, könnte der schon mal schneller seine Zweifel an der 'Garantiewürdigkeit' anmelden :zwink:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 113211, member: 4310"] Mhm.. ich will ja wirklich nicht drauf rum reiten... aber das explizit nach Gewährleistung und Garantie gefragt wurde: Gewährleistung im Sinne gesetzlicher Gewährleistung gibt es nun mal ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer...weil Gewährleistung setzt eben ein Vertragsverhältnis (eben den Kauf des Fahrzeuges) voraus... es daraus leiten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers auf Mängelfreiheit bei Übergabe des Fahrzeuges ab. Im Unterschied dazu gibt es eine freiwillige Garantie... eben die 3 Jahre Nissan Garantie.. und die ist klar so ausgelegt, dass all das, was in deren Rahmen gemacht wird, von jedem Vertragshändler erledigt werden kann und wird...ja sogar der fliegende Pannenhelfer darf schrauben.. Heikel wird es nur da, wo du expizit auf Gewährleistungsrechte zurückgreifen möchtest... also z.B. die Wandlung nach mehrfacher erfolglosen Nachbesserungsversuchen.... ( und hier geht es dann schon los... nicht einer beliebigen Werkstatt sondern eben deines Verkäufers...und wenn der z.B. sagt.. moment mal.. das Problem entstand doch erst, weil der ADAC die Finger drin hatte, bevor ich als Verkäufer überhaupt die Möglichkeit zur Nachbesserung bekam, geht die Party schon in die nächste Runde..) ... Bei der Garantie gibt es dieses Recht auf Wandlung z.B. gar nicht... hier läuft - wenn es ganz dicke kommen sollte - alles auf eine 'Kulanzlösung' raus, wo dann das Werk eine Lösung findet... Richtig 'ordentliche' Ansprüche aus dem Fahrzeugkauf haste aber eben nur gegenüber deinem Verkäufer.. was im Zweifel aber nicht nur Vorteile hat... geht der z.B. in Konkurs hast du zwar immer noch einen Anspruch, aber keine Chance mehr, den auch um zu setzen ;) .. In der Praxis ist dieser Unterschied natürlich bei typischen kleinen Wehwehchen eines Neuwagens völlig unerheblich..und selbst wenn man mal richtig danebengelangt haben sollte, wird sich bestimmt ohne Gewährleistungsgebrüll eine Option zum Fahrzeugaustausch ergeben... wo es allerdings dann meist ein Ende findet, ist bei der Rückabwicklung des Kaufes... weil, das geht nun mal nur zwischen den Vertragspartnern... aber selbst da kann man sich durch 'Verkauf ans Werk' eine Lösung für Montagsautos einfallen lassen. (setzt dann aber den beiseitigen Willen zu einer Lösung vorraus... denn 'müssen' muss man eben nicht..) Und das man auch bei Wandlung im Rahmen von Gewährleistung nicht einfach das Auto beim Verkäufer auf den Hof stellt und mit einem Bündels Scheine wieder mit der Bahn heim fährt, beweisen auch diverse Gerichtsverfahren... :zwink: Und eines sollte auch klar sein.... vom Drauflegen kann keine Werkstatt überleben.. und ohne Werkstattnetz kann man keine Autos verkaufen... entsprechend wird es einen akzeptable Vergütung für Garantiearbeiten geben... warum sollte sich da also jemand sträuben, Geld zu verdienen? Wo man natürlich mit 'Langen Zähnen' rechnen muss: Wenn eine Werkstatt die Fehlleistungen einer anderen ausbaden soll... würde also immer versuchen, eine 'Hauswerkstatt' zu nutzen und möglichst kein Werkstatthopping zu veranstalten.. und da ist es bestimmt eine gute Idee, gleich zu der Werkstatt zu fahren, die man für die bessere hält. Und natürlich sollte man auch die Fahrzeugübergabe beim Verkäufer nutzen, um vielleicht nicht gaaaaanz eindeutige Punkte zu klären.. halt so Dinge wie 'Kleiner Kratzer an Tischunterseite' ,' Macke am Aschenbecher innen' ... 'unmelodisches Quietschen der Zurrösen beim Drehen' wenn man mit solchen Punkten nach 3 Wochen bei einem anderen Händler einrollte, könnte der schon mal schneller seine Zweifel an der 'Garantiewürdigkeit' anmelden :zwink: [/QUOTE]
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Welcher Monat hat immer echt weniger als 30 Tage?
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