Abwicklung Garantie/Gewährleistung bei versch. Händlern

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skip

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Hallo zusammen,

wir haben ein Problem mit dem Kauf eines NV200: Händler A gibt sich Mühe, rechnet, kümmert - kommt aber nicht auf einen akzeptablen Preis. Händler B hat seinen Verkauf nicht im Griff, ist im Internet "gemischt" bewertet, verkauft die Wagen von der Stange, ist aber 2000 Euro günstiger als A.

Ich würde A gerne die Mühe honorieren, 2000 Euro sind aber happig, immerhin grob 10%. A ist mit dem Preis von B konfrontiert, kann aber nicht weiter runter. Ich agiere bisher in alle Richtungen offen und hoffentlich fair. Würde Wartung etc. bei A machen lassen.

A sagt, Garantieabwicklung etc. kann man hinterher auch über ihn machen. Ich wüsste das gerne detaillierter und unabhängiger, also von Euch ;-)

Wenn ich einen Wagen kaufe und ich entdecke kurz später, da stimmte schon was im Auslieferungszustand nicht, dann ich der Verkäufer mein Ansprechpartner, nicht jeder beliebige Händler. Je weiter ich aber überlege, desto schwieriger wird aber die Entscheidung: Ist der Auspuff nicht richtig dran, dann ist das Nissans Fehler. Röhrt der Motor nach 1000km unanständig, ist das Nissans Fehler. Tappt Connect im Dunkeln, ist das Nissans Fehler. Kann ich dann zu einem anderen Nissan-Händler zwecks Abwicklung? Wird sich der neue Händler quer stellen oder die Hand aufhalten (wer würd's verdenken ...)?
Gibt es klare Kriterien, wann ich den Ansprechpartner wechseln kann?

Danke
skip
 
A

Anonymous

Guest
Ja, wann Du einen Ansprechpartner wechselst ist deine eigene und freie Entscheidung. JEDER Vertragshändler einer Marke ist verpflichtet, Garantiearbeiten an Fahrzeugen dieser Marke durchzuführen. Das besagt u.a. eben dieser Vertrag eines Vertragshändlers.

Ob du allerdings bei einem Fremdkauf in den Genuss einiger Annehmlichkeiten eines Neuwagenkäufers bei diesem Autohaus bzw. bei dieser Werkstatt bekommst, ist fraglich. Als Beispiel kostenlose Leihwagen bei Reparaturen/Inspektionen ist nicht selbstverständlich, ich bekomme ihn aber bei meinem Händler immer problemlos. Bei Fremdkäufern machen die das nicht, das weiß ich. Aber prinzipiell kannst du Garantiearbeiten bei jedem Vertragshändler durchführen lassen.
 
E

erbechri

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Naja, wir haben unseren NV200 auch übers Internet gekauft und lassen jetzt Inspektion etc. beim örtlichen Händler machen, der auch schon erklärt hat, das er sich selbstverständlich auch für Garantiefälle zuständig fühlt (3Jahres-Garantie läuft bald ab). Warum auch nicht, denn wir sind ja zahlende Kunden und er verdient an uns z.B. bei der Inspektion (bzw. über Nissan im Garantiefall). Zumindest unser Händler sieht da keinerlei Probleme (bei konkurrenzfähigen Preisen würde er bei einem Neuwagenverkauf vermutl. eh nix verdienen)....
 
R

Rolf1

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So ist es.
Ich hatte auch die Befürchtung bei dem Kauf eines Hondas, vorallem in Richtung Gewährleistungsanerkennung und Kulanz. Da der örtliche Händler keinerlei Rabatte geben wollte und der Preisunterschied zu einem sogar besser ausgestatteten EU-Neuwagen wirklich riesig war, haben wir einen EU-Wagen bei einem freien Hinterhofhändler woanders gekauft.
Zur Wartung sind wir trotzdem dann zu dem örtlichen Honda-Händler gegangen. Dieser hat uns dann trotzdem faire Preise dafür gemacht und sogar von sich aus unter Gewährleistung rostige Bremsscheiben kostenlos getauscht - wir hatten den Mangel gar nicht entdeckt. Bei einem Problem mit der Klimaanlage kurz nach der Garantiefrist hat er sich dann trotzdem auch kulant gezeigt und die Sache kostenlos in Ordnung gebracht. Generell wurden wir gefühlsmäßig genau so zuvorkommend behandelt wie Kunden, die das Auto dort gekauft hatten.
Hat mich positiv überrascht.
Rolf
 
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skip

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Berlingoheizer schrieb:
JEDER Vertragshändler einer Marke ist verpflichtet, Garantiearbeiten an Fahrzeugen dieser Marke durchzuführen. Das besagt u.a. eben dieser Vertrag eines Vertragshändlers.
Hat eigentlich jeder Nissan-Händler seinen eigenen Kaufvertrag oder kann man ein Muster irgendwo nachlesen.

Ob du allerdings bei einem Fremdkauf in den Genuss einiger Annehmlichkeiten eines Neuwagenkäufers bei diesem Autohaus bzw. bei dieser Werkstatt bekommst, ist fraglich. Als Beispiel kostenlose Leihwagen bei Reparaturen/Inspektionen ist nicht selbstverständlich, ich bekomme ihn aber bei meinem Händler immer problemlos.
Das ist ein Punkt - mehr fällt mir neben Kaffee, Kaltgetränken und Einladungen zu nervigen Neuvorstellungen auch nicht ein. Irgendwas Wesentliches, das ich vergessen habe, damit ich auf eine Gesamtsumme von 2000 Euro komme?

skip
 
B

Beastie

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Mhm.. ich will ja wirklich nicht drauf rum reiten... aber das explizit nach Gewährleistung und Garantie gefragt wurde:

Gewährleistung im Sinne gesetzlicher Gewährleistung gibt es nun mal ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer...weil Gewährleistung setzt eben ein Vertragsverhältnis (eben den Kauf des Fahrzeuges) voraus... es daraus leiten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers auf Mängelfreiheit bei Übergabe des Fahrzeuges ab.

Im Unterschied dazu gibt es eine freiwillige Garantie... eben die 3 Jahre Nissan Garantie.. und die ist klar so ausgelegt, dass all das, was in deren Rahmen gemacht wird, von jedem Vertragshändler erledigt werden kann und wird...ja sogar der fliegende Pannenhelfer darf schrauben..

Heikel wird es nur da, wo du expizit auf Gewährleistungsrechte zurückgreifen möchtest... also z.B. die Wandlung nach mehrfacher erfolglosen Nachbesserungsversuchen.... ( und hier geht es dann schon los... nicht einer beliebigen Werkstatt sondern eben deines Verkäufers...und wenn der z.B. sagt.. moment mal.. das Problem entstand doch erst, weil der ADAC die Finger drin hatte, bevor ich als Verkäufer überhaupt die Möglichkeit zur Nachbesserung bekam, geht die Party schon in die nächste Runde..) ... Bei der Garantie gibt es dieses Recht auf Wandlung z.B. gar nicht... hier läuft - wenn es ganz dicke kommen sollte - alles auf eine 'Kulanzlösung' raus, wo dann das Werk eine Lösung findet... Richtig 'ordentliche' Ansprüche aus dem Fahrzeugkauf haste aber eben nur gegenüber deinem Verkäufer.. was im Zweifel aber nicht nur Vorteile hat... geht der z.B. in Konkurs hast du zwar immer noch einen Anspruch, aber keine Chance mehr, den auch um zu setzen ;-) ..

In der Praxis ist dieser Unterschied natürlich bei typischen kleinen Wehwehchen eines Neuwagens völlig unerheblich..und selbst wenn man mal richtig danebengelangt haben sollte, wird sich bestimmt ohne Gewährleistungsgebrüll eine Option zum Fahrzeugaustausch ergeben... wo es allerdings dann meist ein Ende findet, ist bei der Rückabwicklung des Kaufes... weil, das geht nun mal nur zwischen den Vertragspartnern... aber selbst da kann man sich durch 'Verkauf ans Werk' eine Lösung für Montagsautos einfallen lassen. (setzt dann aber den beiseitigen Willen zu einer Lösung vorraus... denn 'müssen' muss man eben nicht..) Und das man auch bei Wandlung im Rahmen von Gewährleistung nicht einfach das Auto beim Verkäufer auf den Hof stellt und mit einem Bündels Scheine wieder mit der Bahn heim fährt, beweisen auch diverse Gerichtsverfahren... :zwink:

Und eines sollte auch klar sein.... vom Drauflegen kann keine Werkstatt überleben.. und ohne Werkstattnetz kann man keine Autos verkaufen... entsprechend wird es einen akzeptable Vergütung für Garantiearbeiten geben... warum sollte sich da also jemand sträuben, Geld zu verdienen? Wo man natürlich mit 'Langen Zähnen' rechnen muss: Wenn eine Werkstatt die Fehlleistungen einer anderen ausbaden soll... würde also immer versuchen, eine 'Hauswerkstatt' zu nutzen und möglichst kein Werkstatthopping zu veranstalten.. und da ist es bestimmt eine gute Idee, gleich zu der Werkstatt zu fahren, die man für die bessere hält.

Und natürlich sollte man auch die Fahrzeugübergabe beim Verkäufer nutzen, um vielleicht nicht gaaaaanz eindeutige Punkte zu klären.. halt so Dinge wie 'Kleiner Kratzer an Tischunterseite' ,' Macke am Aschenbecher innen' ... 'unmelodisches Quietschen der Zurrösen beim Drehen' wenn man mit solchen Punkten nach 3 Wochen bei einem anderen Händler einrollte, könnte der schon mal schneller seine Zweifel an der 'Garantiewürdigkeit' anmelden :zwink:
 
A

Anonymous

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skip schrieb:
Hat eigentlich jeder Nissan-Händler seinen eigenen Kaufvertrag oder kann man ein Muster irgendwo nachlesen.

Da bin ich ehrlich gesagt vollkommen überfragt. :oops: Blanko-Musterverträge gibt im z.B. bei mobile.de oder auf der ADAC-Seite.
Als ich Autoverkäufer war, wurden die Kaufverträge noch mit der Hand oder einer Schreibmaschine geschrieben. :mrgreen:

Ich vermute aber mal, dass die Hersteller den Vertragshändlern ein Softwarepaket vorschreiben/zur Verfügung stellen, sodass die Formulare bei allen Händlern einer Marke nahezu identisch sein dürften.
 
S

skip

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Beastie schrieb:
aber das explizit nach Gewährleistung und Garantie gefragt wurde:
Ja, da hast Du Recht. Genau danach war gefragt, eben weil verschiedene Situationen nach einem Kauf eintreten können.

nutzen und möglichst kein Werkstatthopping zu veranstalten.. und da ist es bestimmt eine gute Idee, gleich zu der Werkstatt zu fahren, die man für die bessere hält.
Dann würde ich zu "meinem" Schrauber in den Hafen fahren ;-)

Und natürlich sollte man auch die Fahrzeugübergabe beim Verkäufer nutzen, um vielleicht nicht gaaaaanz eindeutige Punkte zu klären.. halt so Dinge wie 'Kleiner Kratzer an Tischunterseite' ,' Macke am Aschenbecher innen' ... 'unmelodisches Quietschen der Zurrösen beim Drehen'
Das sind die Kleinigkeiten, die man auch auf die erste Inspektion verschieben kann, ebenso wie Spaltmaße usw. Das macht also tatsächlich nur der Laden kostenfrei, bei dem ich auch kaufe ...

skip
 
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dergrosse

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Hi,

ich stand vor dem gleichen Problem, Preisunterschied ca 2500 Euro. Mein Händler in der Nähe, der den Preis nicht mitgehen konnte, hat das sogar verstanden bei DEM Unterschied. Der andere war halt ein Händler der auf Masse macht + Tageszulassung. Er hat mir aber auch gesagt das ich natürlich zum Service kommen kann, kein Problem. Die erste Durchsicht nach 1000 Km (die nicht mehr im Serviceheft steht) war sogar kostenlos, bis auf das Öl. Einen kleinen Garantiefall (nix dramatisches) hat die neue Werkstatt ohne Probleme abgewickelt.

Kleiner Nachteil: Ich hab eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre und muß nun die vereinbarte KM-Leistung aufstocken, da sich beruflich was geändert hat und ich nun deutlich mehr fahren muß. Das geht nur über den Händler wo ich gekauft habe (sagt das neue AH :zwink: ), mag auch sein das er DARAN von Hause aus nix verdient und es deshalb abschiebt. Ist aber auch ok, das verkaufende AH war auch vom Service gut, allerdings weit weg um da regelmäßig hinzufahren.

Werstattwagen: Muß ich bezahlen wenn ich einen brauche bei Inspektionen/Reparatur, allerdings weniger wie auf der offiziellen Preisliste angegeben. Da stehen 35 Euro/Tag, ich zahle 22 Euro. Ob ich den kostenlos bekommen hätte wenn ich das Auto da gekauft hätte -> keine Ahnung, werd auch nicht fragen. Ich finde 22 Euro günstig, von daher ist es für mich ok und es ist noch ganz viel Luft zu meiner Ersparnis :jaja:

Gruß
dergrosse
 
B

Beastie

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skip schrieb:
Das sind die Kleinigkeiten, die man auch auf die erste Inspektion verschieben kann

Jain ... Wenn ne Tür neu eingestellt werden muss...das ist relativ harmlos und eindeutig... heikel sind Probleme, die du ggf. auch selbst durch normalen Gebrauch erzeugen kannst.. also z.B. ne Schramme an einer Kunststoffverkleidung, ein Loch im Sitzbezug, ein Kratzer im Lack etc... wenn du die noch bevor Du das Fahrzeug übernommen hast reklamierst ist alles einfach.. aber wehe, du siehst die Schramme erst 2 Tage später... da ist es oft schon schwer genug, den Verkäufer von der eigenen Unschuld zu überzeugen :) ...

Der taktsiche Vorteil bei der Übergabe ist eben: Da haste einfach die stärkste Position wenn es um Kleinigkeiten gehen sollte... weil, solange Du das Fahrzeug nicht übernommen hast, muss der Verkäufer noch etwas kämpfen... und wohlgemerkt, es geht hier um erkennbare Mängel solcher Art, die man auch gerne selbst mal erzeugt.. bitte das nicht als Aufforderung zum 'Päpstlicher als der Papst sein' verstehen.. ist aber eben der einzige Zeitpunkt, wo man selbst frei vom Verdacht ist, selbst das Problem erzeugt zu haben :zwink:

Zum Vertrag: Da steht immer das drin, was ihr rein schreibt :zwink: Sprich, wenn dir bestimmte Punkte sehr am Herzen liegen, bitte den Verkäufer diese einfach in den Vertrag mit auf zu nehmen.. verlasse dich da nicht auf mündliche Zusagen... Und lass dich beim Unterschreiben nicht drängen... im Zweifel kann man so einen Vertrag auch mal mit nach Hause nehmen und dort in Ruhe nochmal durchgucken und dann unterschrieben wieder abgeben.

Im Zweifel lieber einmal mehr freundlich nachfragen... richtige Stolpersteine stecken aber bestenfalls in den 'Nebenabsprachen'... sprich wenn du Zubehör mit bestellst dass das ordentlich und komplett aufgeführt ist und auch klar ist, ob Montage mit drin ist oder zusätzlich kosten soll... wenn Dir der Liefertermin überlebenswichtig ist, ggf auch klären, was für Optionen bestehen, wenn der doch mal Platzen sollte... oder wenn du Winterreifen mit bestellst und eine bestimmten Typ haben willst gehört das natürlich auch mit in den Vertrag.
 
odfi

odfi

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Dann mal auch Senf aus meiner Praxis dazu: ein kleiner Garantiefall wurde bei der 1. Durchsicht anstandslos und kostenlos von einer Werkstatt übernommen, die nicht der Verkäufer war. Also zumindest die Normalfälle sollten funktionieren.
 
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dergrosse

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Beastie schrieb:
skip schrieb:
heikel sind Probleme, die du ggf. auch selbst durch normalen Gebrauch erzeugen kannst.. also z.B. ne Schramme an einer Kunststoffverkleidung, ein Loch im Sitzbezug, ein Kratzer im Lack etc... wenn du die noch bevor Du das Fahrzeug übernommen hast reklamierst ist alles einfach.. aber wehe, du siehst die Schramme erst 2 Tage später...

Ich denke in dem Fall ist man immer auf Kulanz des AH angewiesen, rein rechtlich ist die Sache meiner Meinung nach gelaufen, der Verkäufer ist raus wenn Du mit dem Auto vom Hof gefahren bist. Von daher sollte die Übernahme gründlich und ohne Zeitdruck erfolgen, im Winter zu Tageszeiten wo es hell ist. Evtl. auch noch jemanden mitnehmen wegen der 4 Augen :zwink: Im Internet oder auch beim ADAC gibt es Checklisten für die Übernahme, für den der es ganz genau machen will :zwink:
 
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rgruener

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jeder autohändler MUSS die werksgarantie erfüllen, sonst bekommt er vom hersteller eins auf den deckel.
da am fahrzeugverkauf kaum was verdient wird, an werkstattkunden aber schon, sind die meisten werkstätten auch an kunden interessiert, die woanders gekauft haben. zumal wenn man das vorher bespricht.
bei werksgarantie ist die gewährleistung im grunde uninteressant, da die garantie ohenhin länger gilt und umfassender ist.
 
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