Abwicklungen von Garantiereparaturen...

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Multivan

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Hallo,
mein Fiat Doblo 1,3 Diesel Dynamic, ist nun knapp 1,5 Jahre
alt, d. h. ich hab noch ein halben Jahr Garantie.

Wie wickelt man beim Händler eigentlich korrekt Beanstandungen/
Reparaturen ab??????

Ich hab hier gleich nen netten Fiat-Händler (bei dem ich das Auto
nicht gekauft hab) um die Ecke.

Bisher lief es so:

"Warnleuchte Airbag defekt" hat geleuchtet, ich hin, er hat´s
repariert (Stecker lose).

Neulich "Vorglühanlage defekt", ich wieder zum Händler, er sagte
das Steuergerät war defekt, dann hat er kurzerhand das von
seinem Vorführwagen eingebaut.

Ich bin mit so einer lockeren Abwicklung grundsätzlich ja
zufrieden, frage mich aber wie es mit Gewähr auf reparierte
bzw. ausgetauschte Teile aussieht. Schliesslich wird ja
nicht´s dokumentiert....!?!?!

Bin diesbezüglich völlig unerfahren - dies ist mein erster "Jungwagen"

Gruß

Holger
 
G

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Guest
Multivan schrieb:
...Ich bin mit so einer lockeren Abwicklung grundsätzlich ja
zufrieden, frage mich aber wie es mit Gewähr auf reparierte
bzw. ausgetauschte Teile aussieht. Schliesslich wird ja
nicht´s dokumentiert....!?!?!

Bin diesbezüglich völlig unerfahren - dies ist mein erster "Jungwagen"

Gruß

Holger

Hallo Holger,
bei Teilen, die während der Garantie/Gewährleistung kostenlos getauscht werden, verlängert sich die Garantie/Gewährleistung nicht.
Wenn Du also z.B. am letzten Tag der Garantie die Lichtmaschine kostenlos ersetzt bekommst, dann ist auch hier die Garantie bereits am nächsten Tag, zusammen mit Deinem Fahrzeug, abgelaufen.
Anders sieht es bei Teilen aus, für die Du bezahlen musstest.
Hier beginnt natürlich die Garantie/Gewährleistung mit dem Tag der Leistungserbringung zu laufen.

Gruß
Martin
 
J

jambo

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Eine, wie auch immer geartete, Rechnung, oder Bestätigung über die erfolgte Reparatur, hab ich während der Garantie nicht bekommen. Das ist schon blöd, denn es wird dadurch unmöglich, ggf. nachzuweisen, dass ein und dasselbe Teil immer wieder Probleme macht...... :-(
 
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Anonymous

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Weswegen sich anbietet, Kleinigkeiten anläßlich von Inspektionen o.ä. erledigen zu lassen - dann stehen die mit auf der Rechnung, nur halt "ohne Berechnung".
Größere Garantiereparaturen wie mein neues Getriebe laß' ich im Wartungsheft dokumentieren. :zwinkernani:

lg
c.s.
 
A

Anonymous

Guest
Der Händler hat auf jedenfall eine Abrechnung, da er ja die Reparatur beim Hersteller abrechnet. Auf die ausgetauschten Teile hat man 1 Jahr Ersatzteilgarantie. Es ist bei Garantiereparaturen immer sinnvoll, sich den Reparaturauftrag aufzuheben. Bei erfolgter Reparatur bekommt man ja keine Rechnung, aber man kann eine Dokumentation (Rechnung ohne Beträge) verlangen. Das braucht man, wenn defekte auch nach mehrmaliger Reparatur nicht behoben sind, und man wandeln möchte, dann musst du alles nachweisen.

Gruß Uwe
 
G

Guest

Guest
big.u schrieb:
...Auf die ausgetauschten Teile hat man 1 Jahr Ersatzteilgarantie. ...

Falsch!

"Garantie für neu eingesetzte Teile (während der Fahrzeuggarantie) besteht nur bis zum Ablauf der Garantiezeit (des Fahrzeuges)."

Anders sieht es bei normalen Reparaturen aus.
Hier hättest Dui Recht.

Gruß
Martin
 
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Multivan

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Danke für die Infos,
dann hab ich ja bisher noch nicht viel falsch gemacht.

Ich hab auch schon überlegt, meine (hoffentlich nicht mehr viele)
künftigen Mängel und Besuche per eMail anzukündigen...

...außerdem denke ich grade über eine Garantieverlängerung
von 1 Jahr nach....

Gruß

Holger
 
Thema: Abwicklungen von Garantiereparaturen...
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