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<blockquote data-quote="Big-Friedrich" data-source="post: 2871" data-attributes="member: 2"><p>Ab wann ist ein Auto ein Unfallfahrzeug und was muß beim Verkaufen angegeben werden ?</p><p></p><p>Ich habe folgende Infos gefunden:</p><p></p><p></p><p><em></em></p><p><em>Werden Bagatellschäden, Kratzer, kleine Beulen und dergleichen ordnungsgemäß repariert, stellen sie - zumindest bei einem 6 Jahre alten Fahrzeug - keine »Unfallschäden« dar.</em></p><p><em>Deshalb müssen sie auch nicht bei der Frage nach Vorschäden angegeben werden. Das gilt auch dann, wenn die Beseitigung rund 512 EURO gekostet hat.</em></p><p><em></em></p><p><em>OLG Karlsruhe; Az.: 3 A U/21/01</em></p><p><em></em></p><p><em>Ein Sachverständiger einer Versicherung hat mal gesagt, dass das so aussieht:</em></p><p><em></em></p><p><em>Wenn Teile durch einfache Montage/Demontage ausgetauscht oder repariert werden können spielt die Anzahl und der Kostenaufwand keine Rolle denn das sei kein meldepflichtiger Unfallschaden beim wiederverkauf. Dies gilt auch für teile die durch ausbeulen und lackieren gerichtet werden können (Hagelschäden/Beulen in Seitenwänden u.ä.)</em></p><p><em></em></p><p><em>Sollten aber Teile auf Richtbänken o.Ä. gerichtet werden müssen oder Teile durch Trennverfahren (Schneiden/Schweißen) ausgetauscht werden müssen </em></p><p><em>sind diese Angabepflichtig Dabei spielt die Höhe des Schadens auch keine Rolle</em></p><p><em></em></p><p><em>Also ein Front und Heckschaden an dem nichts verzogen wurde oder geschweißt wurde ist nicht angabepflichtig</em></p><p><em></em></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Big-Friedrich, post: 2871, member: 2"] Ab wann ist ein Auto ein Unfallfahrzeug und was muß beim Verkaufen angegeben werden ? Ich habe folgende Infos gefunden: [i] Werden Bagatellschäden, Kratzer, kleine Beulen und dergleichen ordnungsgemäß repariert, stellen sie - zumindest bei einem 6 Jahre alten Fahrzeug - keine »Unfallschäden« dar. Deshalb müssen sie auch nicht bei der Frage nach Vorschäden angegeben werden. Das gilt auch dann, wenn die Beseitigung rund 512 EURO gekostet hat. OLG Karlsruhe; Az.: 3 A U/21/01 Ein Sachverständiger einer Versicherung hat mal gesagt, dass das so aussieht: Wenn Teile durch einfache Montage/Demontage ausgetauscht oder repariert werden können spielt die Anzahl und der Kostenaufwand keine Rolle denn das sei kein meldepflichtiger Unfallschaden beim wiederverkauf. Dies gilt auch für teile die durch ausbeulen und lackieren gerichtet werden können (Hagelschäden/Beulen in Seitenwänden u.ä.) Sollten aber Teile auf Richtbänken o.Ä. gerichtet werden müssen oder Teile durch Trennverfahren (Schneiden/Schweißen) ausgetauscht werden müssen sind diese Angabepflichtig Dabei spielt die Höhe des Schadens auch keine Rolle Also ein Front und Heckschaden an dem nichts verzogen wurde oder geschweißt wurde ist nicht angabepflichtig [/i] [/QUOTE]
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